Stadt Weingarten: Um- und Neubau der Feuerwache Weingarten, Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 25-ZV-168-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weingarten
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88250
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Weingarten: Um- und Neubau der Feuerwache Weingarten, Estricharbeiten
Estricharbeiten
Scherzachstraße 14/2, 88250 Weingarten
ca. 1050 m² Zementstrich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die vergebene Leistung mit dem
Angebot:
— Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlagen die Eigenerklärungen auch für dieseabzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste desVereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten
anderenUnternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscherSprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
vorzulegen.
Siehe III.1.1).
Siehe III.1.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt RavensburgFriedenstraße 688212 RavensburgDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).