Errichtung eines NGA – Netzes einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen auf Gemarkung der Auftraggeber
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfinztal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]33
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pfinztal.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waghäusel
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 68753
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]33
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.waghaeusel.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Herrenalb
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 76332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]33
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badherrenalb.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsbad
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]33
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.karlsbad.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzfeld
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 75056
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]33
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sulzfeld.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Schönborn
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76669
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]33
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-schoenborn.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walzbachtal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 75045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]33
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.walzbachtal.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Linkenheim-Hochstetten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]33
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.linkenheim-hochstetten.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]33
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.karlsruhe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines NGA – Netzes einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen auf Gemarkung der Auftraggeber
Im Einzelnen ergeben sich das Vorhaben und die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers aus den Ausschreibungsunterlagen mit Anlagen. Für die ausgeschriebenen Leistungen wird je Los ein GÜ-Bauvertrag mit Zuschlagserteilung abgeschlossen.
Dieser regelt insbesondere vom späteren Auftragnehmer zu erbringende Planungsleistungen und Bauleistungen für die Errichtung von NGA – Netzen für die Auftraggeber, Vorstreckung und Errichtung von Hausanschlüssen bei Vorliegen entsprechender Gestattungsverträge sowie Leistungen im Zusammenhang mit dem Hausanschlussmanagement. Die konkrete Errichtung von Hausanschlüssen hängt allerdings vom Abschluss der entsprechenden Hausanschluss- und Gestattungsverträge ab, die der Auftragnehmer im Rahmen des Hausanschlussmanagements sodann einzuholen hat. Näheres hierzu ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen selbst.
Los 1 - Große Kreisstadt Waghäusel - Gewerbegebiet 7
Große Kreisstadt Waghäusel Gewerbegebiet 7
Das Gewerbegebiet 7, im Nordwesten von Wiesental soll mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden. Die große Kreisstadt Waghäusel nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mittelund teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt. Die Versorgung des geplanten FTTB-Ausbaus soll vom bestehenden PoP (BLK092, bei der Gemeinschaftsschule in Wiesentalan der Kreuzung Mannheimer Str. / Schulstraße in 68753 Waghäusel erfolgen(gemäß FTTB-Strukturplan).
Das Ausbaugebiet befindet sich im Nordwesten von Wiesental, abgegrenzt durch die Rheintalbahnstraße/Mannheimer Str.und der Bahnlinie. Der POP-BLK092 befindet sich bei der Gemeinschaftsschule und soll über die bestehende Rohrnetzinfrastruktur entlang der Mannheimer Straße mit FTTB versorgt werden. Das Ausbaugebiet soll durch den noch zu errichtenden RVt-40 (Einmündung Habichtstraße in die Tullastraße) und den bereits bestehenden RVt-41(Einmündung Falkenstraße in die Bussardstraße)versorgt werden.Insgesamt sind ca. 58 Gebäudeanschlüsse vorgesehen.
Der Auftraggeber hat für das beschriebene Ausbaugebiet beim Projektträger des Bundes einen Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogramm Breitbandausbau nach Betreibermodell gestellt. Eine vorläufige Bewilligung liegt vor. Zur Konkretisierung des Antrags und zur endgültigen Bewilligung ist es u.a. notwendig, dass ein zuschlagsfähiges Angebot für den Aufbau eines flächendeckenden FTTB-Netzes im Ausbaugebiet einschließlich der Zuführung hierfür vorliegt.
Für Waghäusel einschließlich des Ausbaugebietsliegt eine FTTB-Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt.Das Backbonenetz in Wiesental ist erstellt und bis zum POP-BLK092(PoP2)in Betrieb (bei der Gemeinschaftsschulein Wiesental. Auch der POP selbst (Gebäude ca. 6m x 3m) ist bereits vorhanden.Ebenso sind die Zuführungsrohrverbände vom POP entlang der Mannheimer Straße bis ca. Einmündung Vollmerseckstraße in die Mannheimer Straße bereits gebaut.Im Ausbaugebiet wurden in der Längstrasse Bussardstraße bereits zwei Abschnitte mit Mikrorohrverbänden verlegt.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Einzuplanen und Auszubauen sind alle bestehenden Wohn-und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenzemit zu planen und auszubauen. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Sämtliche Vorgaben aus den in den Ausschreibungsunterlagen benannten Förderprogrammen, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sowie sonstige dort in Bezug genommene Regelungen sind vom Auftragnehmer zwingend einzuzhalten.
Die Ausschreibung wird durch das Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Alle 2, 76147 Karlsruhe als Vergabestelle namens und im Auftrag der Auftraggeber durchgeführt.
Los 2 - Große Kreisstadt Waghäusel -Gewerbegebiet Kaigartenallee
Große Kreisstadt Waghäusel - Gewerbegebiet Kaigartenallee
Das Gewerbegebiet Kaigartenallee, im Nordwesten von Kirrlach soll mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden.Die Stadt Waghäusel nimmt teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfratsruktur getätigt. Für das Stadtgebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfoglte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mittel und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrfit des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt.
Die Versorgung des geplanten FTTB-Ausbaus soll vom bestehenden PoP (BLK091, Untere Bachstraße) in Kirrlach (gemäß FTTB-Strukturplan) erfolgen.
Das Ausbaugebiet befindet sich im Nordwesten von Kirrlach und soll durch den noch zu errichtenden RVt96 (Einmündung Kaigartenallee in die K3587) versorgt werden. Insgesamt sind ca. 8 Gebäudeanschlüse vorgesehen. Der Auftraggeber hat für das beschriebene Ausbaugebiet beim Projektträger des Bundes einen Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogramm Breitbandausbau nach Betreibermodell gestellt. Eine vorläufige Bewilligung liegt vor. Zur Konkretisierung des Antrags und zur endgültigen Bewilligung ist es u.a. notwendig, dass ein zuschlagsfähiges Angebot für den Aufbau eines flächendeckenden FTTB Netzes im Ausbaugebiet einschließlich der Zuführung hierfür vorliegt. Eine Vergabe der Leistung unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderbewilligung soll zeitnah erfolgen. Das hier einzusetzende Materialkonzept weicht vom Materialkonzept des Bundes gemäß Förderrichtlinie ab. Durch bereits existierende FTTB-Infrastruktur in vielen Bereichen ist der Einsatz eines weiteren Materialkonzeptes nicht sinnvoll.
Für Waghäusel einschließlich des Ausbaugebietes liegt eine FTTB-Strukturplanung vor, welche im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt wird. Planungsoptimierung ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig, wenn dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleibt.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Einzuplanen und Auszubauen sind alle bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Fertigstellung des Gesamtprojekts soll innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Sämtliche Vorgaben aus den in den Ausschreibungsunterlagen benannten Förderprogrammen, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sowie sonstige dort in Bezug genommene Regelungen sind vom Auftragnehmer zwingend einzuzhalten.
Die Ausschreibung wird durch das Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Alle 2, 76147 Karlsruhe als Vergabestelle namens und im Auftrag der Auftraggeber durchgeführt.
Los 3 - Stadt Bad Herrenalb - Gaistal
Gebiet Bad Herrenalb - Gaistal
Das Gebiet Gaistal, im Süden von Bad Herrrenalb, soll mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden. Die Stadt Bad Herrenalb im Landkreis Calw nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Stadtgebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt
Das Ausbaugebiet befindet sich im Süden von Bad Herrenalb. Insgesamt sind ca. 92 Gebäudeanschlüsse vorhanden. Die zu bauende Trassenlänge der Längstrassen beträgt ca. 7010 Meter.
Für Bad Herrenalb einschließlich des Ausbaugebietes liegt eine FTTB-Strukturplanung vor, welche im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt wird. Planugnsabweichung ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf jeden Fall muss dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleiben.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig.
Einzuplanen und Auszubauen sind alle bestehenden Wohn -und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Das Gesamtprojekt soll innerhalb von 18 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein.
Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Sämtliche Vorgaben aus den in den Ausschreibungsunterlagen benannten Förderprogrammen, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sowie sonstige dort in Bezug genommene Regelungen sind vom Auftragnehmer zwingend einzuzhalten.
Die Ausschreibung wird durch das Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Alle 2, 76147 Karlsruhe als Vergabestelle namens und im Auftrag der Auftraggeber durchgeführt.
Los 4 - Gemeinde Karlsbad - Gewerbegebiet Stöckmädle
Gebiet der Gemeinde Karlsbad - Gewerbegebiet Stöckmädle
Das Gewerbegebiet Stöckmädle, im Norden des Ortsteils Ittersbach der Gemeinde Karlsbad, soll mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden. Die Gemeinde Karlsbad nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt.
Das Ausbaugebiet befindet sich im Norden von Ittersbach. Der Aufbau des PoP BLK-106 im Ausbaugebiet sowie die Anbindung dessen mit Glasfaserkabel an das Backbone ist Bestandteil der Ausschreibung.
Für das Gewerbegebiet Stöckmädle in Karlsbad liegt eine FTTB-Strukturplanung vor, welche im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt wird. Planungsabweichung vom FTTB-Strukturplan ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf jeden Fall muss dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleiben.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig.
Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Einzuplanen und auszubauen sind alle bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspuntke sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Das Gesamtprojekt soll bis innerhalb von 18 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Sämtliche Vorgaben aus den in den Ausschreibungsunterlagen benannten Förderprogrammen, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sowie sonstige dort in Bezug genommene Regelungen sind vom Auftragnehmer zwingend einzuzhalten.
Die Ausschreibung wird durch das Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Alle 2, 76147 Karlsruhe als Vergabestelle namens und im Auftrag der Auftraggeber durchgeführt.
Los 5 - Gemeinde Sulzfeld - Gewerbegebiet und Seemühle
Gebiet der Gemeinde Sulzfeld - Gewerbegebiet und Seemühle
Das Gewerbegebiet in Sulzfeld sowie die Seemühle sollen mit gigabitfähiger Infrastruktur flächendeckend erschlossen werden. Die Gemeinde Sulzfeld nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mittel und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt. Das Ausbaugebiet befindet sich am Südrand der Gemeine Sulzfeld und soll durch eine RVt versorgt werden (RVt-18). Insgesamt sind ca. 72 Gebäudeanschlüsse vorgesehen. Der Auftraggeber hat für das beschriebene Ausbaugebiet beim Projektträger des Bundes einen Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogramm Breitbandausbau für Gewerbe nach Betreibermodell gestellt. Eine vorläufige Bewilligung liegt vor. Zur Konkretisierung des Antrags undzur endgültigen Bewilligung ist es u.a. notwendig, dass ein zuschlagsfähiges Angebot für den Aufbau eines flächendeckenden FTTB-Netzes im Ausbaugebiet einschließlich der Zuführung hierfür vorliegt. Eine Vergabe der Leistung unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderbewilligung soll zeitnah erfolgen.
Für Sulzfeld einschließlich des Ausbaugebietes liegt eine FTTB- Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt. Eine Planugnsoptimierung ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig, wenn dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüse erhalten bleibt.
Bis zum BLK109 im Gewerbegebiet Kürnbach ist das Backbonenetz vorhanden .Auf der Backbonetrasse zwischen BLK109 und BLK087 ist bereits teilweise Rohrinfrastruktur vorhanden.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren.Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur bzw.hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Der Rohrverband in der Karl-Fischer-Straße ist bis zum Rohrverband in der Riegelstraße durch zu verlegen. An der Schnittstelle der Rohrverbände in der Riegelstraße ist ein Schacht vorzusehen, sodass ggf. nachträglich für einzelne Anschlüsse in der Riegel- und Karl-Fischer-Straße eine Redundanz auf Rohrebene hergestellt werden kann. Die Herstellung der Redundanz ist nicht Auftragsbestandteil. Einzuplanen und auszubauen sind alle bestehenden Wohn-und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Das Gesamtprojekt soll innerhalb von 18 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein.
Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Sämtliche Vorgaben aus den in den Ausschreibungsunterlagen benannten Förderprogrammen, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sowie sonstige dort in Bezug genommene Regelungen sind vom Auftragnehmer zwingend einzuzhalten.
Die Ausschreibung wird durch das Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Alle 2, 76147 Karlsruhe als Vergabestelle namens und im Auftrag der Auftraggeber durchgeführt.
Los 6 - Gemeinde Bad Schönborn - Schulen
Gebiet der Gemeinde Bad Schönborn- Schulen
Die Gemeinde Bad Schönborn beabsichtigt im südlichen Gemeindegebiet die Schulen mit gigabitfähiger Infrastruktur zu erschließen. Die Gemeinde Bad Schönborn nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mittel und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermitteln des Landes Baden Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt.
Das Ausbaugebiet befindet sich im Süden von Bad Schönborn.
Für die Gemeinde Bad Schörnborn liegt eine FTTB-Strukturplanung vor, welche im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt wird. Planungsabweichung ist nur in Absprache und Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf jeden Fall muss die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleiben.
Das Backbonenetz nach Bad Mingolsheim ist errichtet und noch nicht in Betrieb. Eine Verbindung zum Backbone und dem BLK035 und die gesamte erforderliche passive FTTB-Infrastruktur sind im Rahmen dieser Ausschreibung zu errichten.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen sind nur in begründeten Fällen zulässig. Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Hausanschlüsse Einzuplanen und Auszubauen sind alle bestehenden Wohn-und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
das Gesamtprojekt soll innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Sämtliche Vorgaben aus den in den Ausschreibungsunterlagen benannten Förderprogrammen, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sowie sonstige dort in Bezug genommene Regelungen sind vom Auftragnehmer zwingend einzuzhalten.
Die Ausschreibung wird durch das Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Alle 2, 76147 Karlsruhe als Vergabestelle namens und im Auftrag der Auftraggeber durchgeführt.
Los 7 - Gemeinde Walzbachtal -Binsheim
Gebiet der Gemeinde Walzbachtal - Binsheim
Die Siedlung Binsheim sowie der Martinshof, im Nordosten des Walzbachtaler Ortsteil Jöhlingen soll mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden. Die Gemeinde Walzbachtal nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es teilweise eine FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt.
Für das Ausbaugebiet liegt eine FTTB-Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt. Planungsoptimierung ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig, wenn dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleibt.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Einzuplanen und auszubauen sind alle bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Das Gesamtprojekt soll bis innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Sämtliche Vorgaben aus den in den Ausschreibungsunterlagen benannten Förderprogrammen, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sowie sonstige dort in Bezug genommene Regelungen sind vom Auftragnehmer zwingend einzuzhalten.
Die Ausschreibung wird durch das Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Alle 2, 76147 Karlsruhe als Vergabestelle namens und im Auftrag der Auftraggeber durchgeführt.
Los 8 - Gemeinde Linkenheim-Hochstetten - Gewerbegebiet Nord - West
Gebiet der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten - Gewerbegebiet Nord- West.
Das Gewerbegebiet in Linkenheim-Hochstetten soll mit gigabitfähiger Infrastruktur flächendeckend erschlossen werden. Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten nimmt teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis arlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H -Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mittel und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt. Die Versorgung des geplanten FTTB-Ausbaus soll durch die bereits bestehende Infrastruktur zwischen den ebenfalls bereits bestehenden BLK034 und RVt-55 auf dem Gewerbering erfolgen.
Das Ausbaugebiet befindet sich nördlich der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten. Für die Versorgung des Gewerbebetriebes ist eine Erweiterung des bereits bestehenden Netzes erforderlich. Insgsamt sind ca. 31 Gebäudeanschlüsse vorgesehen.
Für das Gewerbegebiet Nord-West in Linkenheim-Hochstetten liegt eine FTTB-Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt. Eine Planungsoptimierung ist nur in Absprache und Zustimmung des Auftraggebers zulässig, wenn dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleibt.
Die Versorgung in dem Ausbaugebiet soll von dem bereits bestehenden PoP BLK034 und dem ebenfalls bestehenden RVt-55 erfolgen. Eine Verbindung zwischen diesen ist bereits erstellt.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur bzw.hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu.
Der Rohrverband in der Karl-Fischer-Straße ist bis zum Rohrverband in der Riegelstraße durch zu verlegen. An der Schnittstelle der Rohrverbände in der Riegelstraße ist ein Schacht vorzusehen, sodass ggf. nachträglich für einzelne Anschlüsse in der Riegel- und Karl-Fischer-Straße eine Redundanz auf Rohrebene hergestellt werden kann. Die Herstellung ist nicht Auftragsbestandteil.
Einzuplanen und auszubauen sind alle bestehenden Wohn-und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Das Gesamtprojekt soll bis innerhalb von 18 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Sämtliche Vorgaben aus den in den Ausschreibungsunterlagen benannten Förderprogrammen, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sowie sonstige dort in Bezug genommene Regelungen sind vom Auftragnehmer zwingend einzuzhalten.
Die Ausschreibung wird durch das Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Alle 2, 76147 Karlsruhe als Vergabestelle namens und im Auftrag der Auftraggeber durchgeführt.
Los 9 - Stadt Karlsruhe - Rheinhäfen Nord (a), Süd (b), Gewerbegebiet Nord und Süd (c)
Gebiet der Stadt Karlsruhe - Rheinhäfen Nord, Süd, Gewerbegebiet Nord und Süd
Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt eine Erschließung des gesamten Gebietes Rheinhafen, welches mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden soll. Die Stadt Karlsruhe nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe". Für das Stadtgebiet gibt es teilweise eine FTTB/H-Masterplanungen. Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes sowie des Landes beantragt und bewilligt.
Für das Ausbaugebiet liegt eine FTTB-Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt. Planungsoptimierung ist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig, wenn dadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleibt.
Für das Ausbaugebiet Rheinhafen Nord ist die komplette FTTB-Infrastruktur zu errichten.
Die Trassenführung soll, wie in der FTTB-Strukturplanung vorgesehen, umgesetzt werden. Abweichungen davon sind nur in begründeten Einzelfällen und nach Freigabe des Auftraggebers zulässig. Die Mitverlegung von Rohrverbänden die nicht zur Versorgung der anerkannten Ausbaugebiete erforderlich sind, jedoch auf derselben Trasse liegen, sind ebenfalls mit zu planen und zu realisieren. Dies trifft auch für die Vorstreckungen bis zur/hinter die Grundstücksgrenze auf die Grundstücke außerhalb der anerkannten Ausbaugebiete entlang dieser Trassen zu. Die Erstellung der Hausanschlüsse ist bei diesen Grundstücken nicht zulässig. Einzuplanen und auszubauen sind alle bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis zur Grundstücksgrenze mit zu planen und auszubauen.
Das Gesamtprojekt soll innerhalb von 15 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben, die sich insoweit aus den Verfahrensunterlagen ergibt.
Sämtliche Vorgaben aus den in den Ausschreibungsunterlagen benannten Förderprogrammen, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sowie sonstige dort in Bezug genommene Regelungen sind vom Auftragnehmer zwingend einzuzhalten.
Die Ausschreibung wird durch das Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Alle 2, 76147 Karlsruhe als Vergabestelle namens und im Auftrag der Auftraggeber durchgeführt.
Los 10 - Gemeinde Pfinztal - Gewerbegebiet Hummel
Gebiet der Gemeinde Pfinztal - Gewerbegebiet Hummelberg
Das Gewerbegebiet Hummelberg, im Nordendes Ortsteils Berghausender Gemeinde Pfinztal,sollmit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen werden.Die Gemeinde Pfinztalnimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits wesentliche Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mitUnterstützung durchFördermittel des Landes Baden Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurdenFördermittel des Bundes beantragt und bewilligt. Fördermittel des Landes werden beantragt.Die Versorgung des geplanten FTTB-Ausbaus soll vom neu zu errichtenden PoP BLK-078(Berghausen Nord, beim Bahnhof Berghausen, nördlich der Bahnlinie)gemäß FTTB-Strukturplan erfolgen.
Das Ausbaugebiet befindet sich im Norden von Berghausen. DerAufbau des PoP BLK-078 im Ausbaugebiet sowie die Anbindung dessenmit Glasfaserkabel an das Backbone (Koppelpunkt AVG002) ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Das Ausbaugebiet erstreckt sich über das gesamte Gewerbegebiet Hummelberg, einschließlich der Gebäude auf Gemarkung der Stadt Karlsruhe.Die zu verlegenden Trassen zwischen PoP BLK-078 und RVt-18 sind in gelb und alle zu verlegenden Trassen auf der Verteileben in blau dargestellt, die bestehenden Backbone-Trassen in grün.Das Ausbaugebiet soll durch einen im Rahmen dieser Ausschreibung noch zu errichtenden RVt und einen PoP versorgt werden(RVt-18und PoP BLK-078).Insgesamt sind ca. 5 Gebäudeanschlüsse vorgesehen. Die zu bauende Trassenlänge der Längstrassenbeträgt ca. 1.800Meter.
Der Auftraggeber hat für das beschriebene Ausbaugebiet beim Projektträger des Bundes einen Förderantrag im Rahmen des Bundesförderprogramm Breitbandausbau nach Betreibermodell gestellt. Eine vorläufige Bewilligung liegt vor. Zur Konkretisierung des Antrags und zur endgültigen Bewilligung ist es u.a. notwendig, dass ein zuschlagsfähiges Angebot für den Aufbau eines flächendeckenden FTTB-Netzes im Ausbaugebiet einschließlich der Zuführung hierfür vorliegt.Eine Vergabe der Leistung unter dem Vorbehalt der endgültigen Förderbewilligung soll zeitnah erfolgen.Das hier einzusetzende Materialkonzept weicht vom Materialkonzept des Bundes gemäß Förderrichtlinie ab. Durch bereits existierende FTTB-Infrastruktur in vielen Bereichen ist der Einsatz eines weiteren Materialkonzeptes nicht sinnvoll. Hierzu wirdsich der Landkreis Karlsruhe mit der ateneKOM abstimmenund voraussichtlich eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Es gilt deshalb das Materialkonzept des Auftraggebers (Anlage 5, Einheitliches Materialkonzept IKZ-LKKA und Anlage 6, Kabel-und Spleißkonzept IKZ-LKKA).Neben Bundesförderung wird auch ein Förderantrag beim Land Baden-Württemberg für die Ko-Finanzierung gestellt.Für das Gewerbegebiet Hummelberg liegt eine FTTB-Strukturplanung vor. Diese wird im weiteren VerfahrenzurVerfügung gestellt.Planungsabweichung vom FTTB-Strukturplanist nur in Absprache und nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig.Auf jeden Fall mussdadurch die Erreichbarkeit aller in der FTTB-Strukturplanung eingeplanten Hausanschlüsse erhalten bleiben.Einzuplanen und Auszubauen sind alle bestehendenWohn-und Geschäftsgebäude im definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebiet.Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtungvorgesehene zusätzliche Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nurVorstreckungen bis zur Grundstücksgrenzemit zu planen und auszubauen.
Sämtliche Vorgaben aus den in den Ausschreibungsunterlagen benannten Förderprogrammen, Nebenbestimmungen, Auflagen und Hinweise sowie sonstige dort in Bezug genommene Regelungen sind vom Auftragnehmer zwingend einzuzhalten.
Die Ausschreibung wird durch das Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Alle 2, 76147 Karlsruhe als Vergabestelle namens und im Auftrag der Auftraggeber durchgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Große Kreisstadt Waghäusel - Gewerbegebiet 7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinstadt
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71384
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Große Kreisstadt Waghäusel -Gewerbegebiet Kaigartenallee
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinstadt
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71384
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Stadt Bad Herrenalb - Gaistal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinstadt
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71384
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 - Gemeinde Karlsbad - Gewerbegebiet Stöckmädle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinstadt
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71384
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5 - Gemeinde Sulzfeld - Gewerbegebiet und Seemühle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinstadt
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71384
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6 - Gemeinde Bad Schönborn - Schulen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7 - Gemeinde Walzbachtal -Binsheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinstadt
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71384
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 8 - Gemeinde Linkenheim-Hochstetten - Gewerbegebiet Nord - West
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinstadt
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71384
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 9 - Stadt Karlsruhe - Rheinhäfen Nord (a), Süd (b), Gewerbegebiet Nord und Süd (c)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinstadt
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71384
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 10 - Gemeinde Pfinztal - Gewerbegebiet Hummel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinstadt
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71384
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen,den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]