Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie (Ökostrom) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002/VOL/A
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: March-Hugstetten
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie (Ökostrom)
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie (Ökostrom) für Gebäude, Liegenschaften und öffentlicher Straßenbeleuchtung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie (Ökostrom) für Gebäude, Liegenschaften und öffentlicher Straßenbeleuchtung
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen der Gemeinde March, die im Leistungsverzeichnis unter Anlage 1 aufgelistet sind . Der derzeitige Strombezug aller Abnahmestellen beträgt durchschnittlich rd. 800 MWh pro Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 9263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.