Universität Hohenheim - Server / Storage SAN / VMware Lizenzen und Veeam Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: UH_2021-0139
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart-Hohenheim
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-hohenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universität Hohenheim - Server / Storage SAN / VMware Lizenzen und Veeam Lizenzen
- Lenovo 4 Sockel x86 Intel Server Systeme inklusive Wartung (Laufzeit 60 Monate)
- IBM Storage System inklusive Wartung (Laufzeit 60 Monate) und IBM SAN Switches
- VMware und Veeam Lizenzen inklusive Wartung (Laufzeit 36 Monate)
Lenovo 4 Sockel x86 Intel Server Systeme inklusive Wartung
Lenovo 4 Sockel x86 Intel Server Systeme inklusive Wartung
Storage und SAN Switches
IBM Storage System inklusive Wartung und IBM SAN Switches
Lizenzen VMware und Veeam
VMware und Veeam Lizenzen inklusive Wartung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Drei (3) Referenzen - Fragebogen Eignungsprüfung - Datenblatt mit Artikelnummern - Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder Zertifikat einer Präqualifizierungsdatenbank https://espd.eop.bg/espd-web/filter?lang=de - EVB-IT Kaufverträge - Lenovo Data Center Partner Platinum - ein aktueller Nachweis über die Zertifizierung ist beizufügen (nur für Los 1) - IBM Platinum Business Partner - ein aktueller Nachweis über die Zertifizierung ist beizufügen (nur für Los 2). - Ein Nachweis über den aktuellen und gültigen Zertifizierungsstatus als zertifizierter Reseller von VMware und Veeam (nur für Los 3)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die folgende gesetzliche Regelung und die darin vorgesehene mögliche Frist für die Stellung eines Nachprüfungsantrags wird hingewiesen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge