Sicherheits., Kontroll- und Pfortendienst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen (LEA) Referenznummer der Bekanntmachung: 13/15.2-1353.1-307 (S)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-tuebingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Service/Ausschreibungen/Seiten/Beschaffungsstelle.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits., Kontroll- und Pfortendienst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Sigmaringen (LEA)
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienst
in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Sigmaringen (LEA)
LEA Sigmaringen Binger Straße 28 72488 Sigmaringen
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienst
in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Sigmaringen (LEA)
Mehrere Vertragsverlängerungen um jeweils ein halbes Jahr sind im Vertrag vorgesehen. Der Vertrag endet jedoch in jedem Falle mit Ablauf des 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Abgabe eines Angebotes ist gem. der o. g. Ziff. I.3) elektronisch einzureichen. Dabei ist die Textform
ausreichend (§ 126b BGB).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich
nachzuweisen:
- Referenzliste: in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zzgl. des laufenden Geschäftsjahres vergleichbare Leistungen in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende gem. § 47 AsylG, insbesondere der Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienst, erbracht. Für die Eignung ist mindestens 1 vergleichbarer Auftrag vorzuweisen
- Bieterfragebogen,
- Nachweis der erforderlichen Eignung anhand einer Eigenerklärung (§§ 123, 124 GWB, Terrorliste, § 19
MiLoG, § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg, Umgang zum Datenschutz),
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG,
- Erklärung zum Qualitätsmanagement,
- Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnorm.
Alle Details und Nachweise sind auch in den Vergabeunterlagen genannt.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO i. V. m. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Eine Erklärung mit dem Bieterfragebogen zur Höhe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3
Geschäftsjahren (bei jüngeren Unternehmen: Angaben soweit möglich) sowie zum Anteil auf die Leistung der
ausgeschriebenen Art.
Alle Details und Nachweise sind auch in den Vergabeunterlagen genannt.
Eine Erklärung mit dem Bieterfragebogen zu den Standorten, Geschäftsfelder, prozentualer Verteilung der
Aufträge (öffentliche sowie private Auftraggeber), Beteiligungen sowie zur Anzahl der Mitarbeiter.
Alle Details und Nachweise sind auch in den Vergabeunterlagen genannt.
Es muss spätestens zu Beginn des Leistungszeitraumes ein Nachweis über einen ausreichenden
Versicherungsschutz mit den entsprechenden Deckungssummen vorgelegt werden. Weitere Details siehe
Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt
werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach
vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://
ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die
nachdem 17.09.2021 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder
notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig
beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem
Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens
freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen
Informationenübermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der
Vergabeplattformregelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und
lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool
der Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YDEYDX7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Regierungspräsidium Tübingen (RPT).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim RPT zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RPT geltend gemacht
werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt das RPT dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer
zustellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §
134 Abs. 2 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das RPT geschlossen werden;
Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am
Tag nach Absendung der Information durch das RPT.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die o. e. Vergabekammer zu richten.
Hinweis:
Das RPT ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen
Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht.
Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, bitten wir Sie daher diese in den Unterlagen entsprechend
kenntlich zu machen.