Befliegung an Gewässern für Luftaufnahmen, photogrammetrische Erstellung 3D-Punktwolke und bathymetrisches Airborne Laserscanning
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/GSGOE/Seiten/default.aspx
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Befliegung an Gewässern für Luftaufnahmen, photogrammetrische Erstellung 3D-Punktwolke und bathymetrisches Airborne Laserscanning
Im Rahmen der Landesstudie Gewässerökologie Baden-Württemberg (LS GÖ) sollen (in 4 Losen) hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder des Gewässerbetts an verschiedenen G.I.O. (Gewäs-ser erster Ordnung) und Teilen von G.II.O (Gewässer zweiter Ordnung) des Landes Baden-Württemberg erstellt werden. Dies dient der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbei-tung der LS GÖ. Optional sollen in den Losen 2-4 die aufgenommenen Luftbilder photogrammet-risch ausgewertet werden, um das Gelände zu erfassen und in einer Punktwolke darzustellen.
Im Los 1 ist neben der Aufnahme von Luftbildern und der photogrammetrischen Auswertung das bathymetrische Airborne Laserscanning durchzuführen.
Los 1: RP Stuttgart, RP Karlsruhe – Enz
Flächen entlang der Enz in den Landkreisen Ludwigsburg, Pforzheim, Calw und dem Enzkreis.
In vorgegebenen Flächen sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen Ge-wässern zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Im Los 1 ist in den vorgegebenen Flächen mit der Befliegung auch das Gelände zu Erfassen und in einer klassifizierten Punktwolke darzustellen. Daraus soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) ein DGM zur Berechnung wasserwirtschaftlicher Informationen erstellt werden.
Im Los 1 ist in den vorgegebenen Flächen zudem ein bathymetrisches Airborne Laserscanning durchzuführen. Dieses soll für die weitere Bearbeitung (durch den AG) eine Grundlage zur Berech-nung wasserwirtschaftlicher Informationen (hydraulische Berechnungen) verwendet werden.
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Datenblätter der Betrachtungsräume
- ESRI-Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- ESRI-Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzu-nehmenden Flächen
- Tabelle der betroffenen Schutzgebiete
Zu bearbeitende Fläche 9,7 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 91,9 km
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser – gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung:
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 %
- Eine lückenlose stereoskopische Erfassung muss möglich sein.
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Da-tensatz erzeugt wird
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
Technische Vorgaben für die Orthophotos:
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke)
- Format der Punktwolke: las, laz, zlas (Version 1.4)
- Georeferenzierung ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Einzelpunkten mit Lageinformation (Koordinaten X, Y, Z)
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm
- Höhengenauigkeit: mind. 10 cm
Technische Vorgaben für das bathymetrisches Airborne Laserscanning
- Mindestanforderung von 4 Punkten je Quadratmeter an der Gewässersohle bzw. an der Bö-schung bis in eine Wassertiefe von 3 m
- Für die Referenzierung ist der Satellitenpositionierungsdienst SAPOS zu verwenden
- Klassifizierung der georeferenzierten Punktwolke gemäß Vorgaben
Los 2: RP Stuttgart, RP Tübingen – Aich, Lauter, Fils, Rot
Flächen entlang von Aich, Lauter, Fils, Rot in den Landkreisen Esslingen, Göppingen, Biberach und dem Alb-Donau-Kreis.
In vorgegebenen Flächen sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen Ge-wässern zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Datenblätter der Betrachtungsräume
- ESRI-Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- ESRI-Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzu-nehmenden Flächen
- Tabelle der betroffenen Schutzgebiete
Zu bearbeitende Fläche 11,0 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 111,8 km
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser – gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung:
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 %
- Eine lückenlose stereoskopische Erfassung muss möglich sein.
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Da-tensatz erzeugt wird
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
Technische Vorgaben für die Orthophotos:
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke)
- Format der Punktwolke: las, laz, zlas (Version 1.4)
- Georeferenzierung ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Einzelpunkten mit Lageinformation (Koordinaten X, Y, Z)
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm
- Höhengenauigkeit: mind. 10 cm
Los 3: RP Freiburg – Neckar
Flächen entlang des Neckars in den Landkreisen Rottweil und Freudenstadt.
In vorgegebenen Flächen sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen Ge-wässern zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Datenblätter der Betrachtungsräume
- ESRI-Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- ESRI-Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzu-nehmenden Flächen
- Tabelle der betroffenen Schutzgebiete
Zu bearbeitende Fläche 9,1 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 91,9 km
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser – gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung:
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 %
- Eine lückenlose stereoskopische Erfassung muss möglich sein.
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Da-tensatz erzeugt wird
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
Technische Vorgaben für die Orthophotos:
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke)
- Format der Punktwolke: las, laz, zlas (Version 1.4)
- Georeferenzierung ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Einzelpunkten mit Lageinformation (Koordinaten X, Y, Z)
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm
- Höhengenauigkeit: mind. 10 cm
Los 4: RP Freiburg – Kinzig, Schiltach, Gutach, Dreisam, Leopoldskanal
Flächen entlang von Kinzig, Schiltach, Gutach, Dreisam und Leopoldskanal in den Landkreisen Rottweil, Freudenstadt, Emmendingen, Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald und dem Ortenaukreis.
In vorgegebenen Flächen sind hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbilder an verschiedenen Ge-wässern zu erstellen. Diese dienen der Beurteilung von Fischhabitaten im Zuge der Bearbeitung der Landesstudie.
Der AN ist für das Einhalten rechtlicher Rahmenbedingungen und damit auch für das Einholen von sämtlichen ggf. anfallenden Genehmigungen verantwortlich.
Dem Bieter werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Datenblätter der Betrachtungsräume
- ESRI-Shapefile mit genauer Lage der Gewässer und genauer Abgrenzung der aufzunehmenden Flächen
- ESRI-Shapefile mit genauer Angabe der Kachelung / Blattschnitt für die Datenabgabe der aufzu-nehmenden Flächen
- Tabelle der betroffenen Schutzgebiete
Zu bearbeitende Fläche 10,7 qkm
Zu bearbeitende Gewässerstrecke 108,2 km
Wesentliche Vorgaben für die Befliegung
- Keine Belaubung
- Niedriger Wasserstand im Gewässer
- klares Wasser – gute Sichttiefe
- keine Schneebedeckung
- Die Einhaltung der Bedingungen ist täglich zu prüfen.
- Die Befliegung muss mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Landesbetrieb Gewässer angekündigt werden.
Technische Vorgaben für die Luftbildbefliegung:
- Längs- und Querüberdeckung von mindestens 70/40 %
- Eine lückenlose stereoskopische Erfassung muss möglich sein.
- Flugstreifen sind immer vollständig zu befliegen, so dass ein eindeutiger, widerspruchsfreier Da-tensatz erzeugt wird
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 1,5 cm
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Georeferenzierung: ETRS 89 – UTM (ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832)
- Das Zielformat für die abzugebenden Luftbilder ist GeoTIFF und Worldfile.
Technische Vorgaben für die Orthophotos:
- Abgabe in vorgegebener Kachelung (Hierfür wird ein ESRI-Shapefile ausgegeben)
Technische Vorgaben für die photogrammetrische Auswertung (Punktwolke)
- Format der Punktwolke: las, laz, zlas (Version 1.4)
- Georeferenzierung ETRS_1989_UTM_Zone_32N; EPSG: 25832
- Höhenbezugssystem: DHHN2016
- Einzelpunkten mit Lageinformation (Koordinaten X, Y, Z)
- Bodenauflösung mind. 1,5 cm
- Horizontale Lagegenauigkeit: mind. 4 cm
- Höhengenauigkeit: mind. 10 cm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die vorbereitete Erklärung ist im LV enthalten).
Die nachfolgend geforderten Erklärungen sind im LV enthalten.
A) Der AN ist verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung über die gesamte Laufzeit des Ver-trags zu haben Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung aus-reichend.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unter-zeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebots-bearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglie-der gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Im Auftragsfall wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird des-halb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuwei-sen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
Zu A) Erklärung einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 1,5 Mio. Euro bei Personenschäden und einer jährlichen Deckung von 0,25 Mio. Euro bei sonstigen Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug [Betrag gelöscht] EUR.
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens: 2 (Vollzeit-) Beschäftigte.
Nachweis der fachlichen Eignung über durchgeführte vergleichbare Projekte gemäß den nachfol-gend genannten Mindestkriterien.
Nachweis von jeweils mindestens 3 vergleichbaren Projekte aus den vergangenen 3 Jahren.
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B1) Allgemeine Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
B2) Zusätzliche Vertragsbedingungen für Dienstleistungen (Boorberg Verlag 2016)
B3) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtun-gen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
Abschnitt IV: Verfahren
RP Tübingen
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei Vertreter des Auftraggebers. Bieter sind dabei nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungs-plattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform zur Verfügung gestellt und allen registrierten Interessenten übersandt. Dadurch haben alle Interessen-ten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Ausschrei-bungsplattform verwiesen. Nicht registrierte Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments "Fragen und Antworten" zu informieren.
B) Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass das Angebot rechtzeitig bei der aus-schreibenden Stelle vorliegt. Verspätet eingehende Angebote werden nicht zugelassen.
C) Alle Erklärungen sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
D) Im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärun-gen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sein Rechtsge-schäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1). Angebote ohne diese Angabe werden ausge-schlossen.
E) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Andere Nachweise oder Dokumente sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufü-gen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Die Angebotsunterlagen sind ausschließlich digital in Textform über die o.g. Ausschreibungsplatt-form einzureichen.
G) Für alle Bieter die für eine Vergabevorgesehen sind (ggf. also für alle Mitglieder der Bieterge-meinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz angefordert.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html