Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und SiGeKo-Leistungen für Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village in Mannheim Referenznummer der Bekanntmachung: 265-21-EK7
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und SiGeKo-Leistungen für Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village in Mannheim
Der neue Stadtteil Franklin im Norden von Mannheim mit den Quartieren Funari, Franklin Mitte, Sullivan Offizierssiedlung und Columbus soll mit einer neuen, zweigleisigen Stadtbahnlinie erschlossen werden.
Diese zweigleisige Stadtbahnstrecke wird eine Länge von ca. 1,8 km haben. An ihr werden drei neue, barrierefreie Haltestellen entstehen. Weiter wird der bestehende Haltepunkt Bensheimer Straße am geplanten Abzweig von der Bestandsstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) zum Bahnhof erweitert und dabei ebenfalls barrierefrei ausgebaut.
Für die beschriebene Gesamtmaßnahme wird die Bauoberleitung für Tief-, Gleis- und Straßenbauarbeiten gemäß HOAI 2021 § 47, Lph 8 ausgeschrieben.
Außerdem die Örtliche Bauüberwachung nach HOAI 2021, gemäß Anlage 13, besondere Leistungen der Leistungsphase 8, Punkt Örtliche Bauüberwachung, sowie Bauüberwachung Spannungsausgleich Bauüberwachung Fahrleitung.
Übernahme der Leistungen eines Koordinators nach § 3 der BaustellV unter Anwendung des § 4 „Allgemeine Grundsätze“ des Arbeitsschutzes soweit dies nach dem Stand der Planung möglich ist, ist auch Bestandteil der Vergabe.
Mannheim
Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und SiGeKo-Leistungen für die Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village in Mannheim.
- Bauoberleitung für die Gesamtmaßnahme für die Gewerke Tief-, Gleis- und Straßenbau gemäß HOAI 2021 § 47, Lph. 8.
- Örtliche Bauüberwachung nach HOAI 2021 gemäß Anlage 13, besondere Leistungen der Leistungsphase 8, Punkt Örtliche Bauüberwachung.
- Bauüberwachung Spannungsausgleich. Die Maßnahme beinhaltet die Herstellung eines Lückenlosen
Gleises. Der hierfür erforderlichen Schweißungen sind gemäß Ril. 824.5010 zu überwachen und
dokumentieren. Die nötige Zulassung nach Ril. 826.1030 oder Ril. 826.1050 ist vorzulegen.
- Bauüberwachung Fahrleitung nach HOAI 2021 gemäß Anlage 15, Leistungsphase 8, Objektüberwachung
- Übernahme der Leistungen eines Koordinators nach § 3 der BaustellV unter Anwendung des § 4 „Allgemeine Grundsätze“ des Arbeitsschutzes soweit dies nach dem Stand der Planung möglich ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
2. Erklärungen zur persönlichen Lage,
3. Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4. Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5. Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6. Erklärungen zu seiner Berufsausübung,
7. Erklärungen zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abgeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Deckungssumme i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern vorhanden; ansonsten Eigenerklärung, dass die genannten Versicherungen für den Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden, sowie Erklärung eines Versicherers über Bereitschaft zum Abschluss,
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz über die Planung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bewerber also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Angabe von Referenzprojekten (Formblatt) der zu beauftragenden Planungsleistungen gemäß den Angaben in den Formblättern der Vergabeunterlagen,
2. Angaben zu Mitarbeiter, die im Falle einer Beauftragung eingesetzt werden.
Weitere Informationen/Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3 vergleichbare Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
Bieter und/oder deren bevollmächtigte Vertreter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 31.08.2021, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.