Dienstleistungen KONSENS Verfahren BW Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/pb/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Portrait+des+LZfD
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen KONSENS Verfahren BW
Die Steuerverwaltung der 16 Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen der bundeseinheitlichen Softwareentwicklung für die Finanzämter (Vorhaben KONSENS) die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie den Einsatz einheitli-cher Software zur Verbesserung des Steuervollzuges vereinbart. Sämtliche Besteuerungsver-fahren sowie das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sind davon betroffen.
Das Vorhaben KONSENS (Koordination neuer Software Entwicklung der Steuerverwaltung) ist in mehrere Verfahren unterteilt. Die Realisierung der Aufgaben wird im Rahmen von Teilprojek-ten an verschiedenen Standorten bundesweit durchgeführt. Hierbei sind zusätzlich zu den fachlichen Anforderungen auch die unterschiedlichen technischen Voraussetzungen zu berücksich-tigen.
Baden-Württemberg entwickelt als Auftrag nehmendes Land unter anderem die KONSENS-Verfahren GeCo-VERONIKA und SESAM-CLAUDIA.
Hierzu wird externe Unterstützung benötigt.
OFD Karlsruhe - LZfD Dienstort Stuttgart 70176 Stuttgart
Die Anforderungen können dem C2 Kriterienkatalog entnommen werden. Die Abnahmemengen für die reguläre Vertragslaufzeit betragen wie folgt.150 PT (Höchstabnahme), 140 PT (geschätzte Abnahme) und 120 PT (Mindestabnahme).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kiltz-WebAnwendungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taufkirchen
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84574
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YYHB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/pb/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Portrait+des+LZfD