DL Teilprojektleitung und Kommunikationsmanager Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/pb/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Portrait+des+LZfD
Abschnitt II: Gegenstand
DL Teilprojektleitung und Kommunikationsmanager
Im Juni 2005 haben die Finanzminister der 16 Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bun-desminister der Finanzen einstimmig die Grundlagen für das weitere Vorgehen zur Entwicklung einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren in dem Vorhaben KONSENS (die Koordi-nierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) festgelegt. Die Grundlage für die Zu-sammenarbeit aller 16 Bundesländer und des Bundes bildet das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen KONSENS, welches durch das Gesetz über die Koordinie-rung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz - KONSENS-G) am 18.08.2017 mit Wirkung zum 01.01.2019 abgelöst wurde.
KONSENS ist ein auf Dauer angelegtes Vorhaben, mit dem die von der Steuerverwaltung der Länder genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, ge-pflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt wird. KONSENS hat als Daueraufgabe kei-nen festen Endtermin.
Die Entwicklung des Verfahrens KONSENS-DAME wird (neben Düsseldorf und Nürnberg) durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) - am Standort Stuttgart betrieben.
Das Verfahren DAME übernimmt innerhalb KONSENS die Aufgabe eines Data Warehouses und dient primär strategischen oder analytischen Auswertungszwecken mit dem Ziel der Verwal-tungssteuerung. Zusätzlich stellt das Verfahren Auswertungen für steuerfachliche Analysen und zur Erfüllung sonstiger Aufgaben bereit. Mit DAME werden die heute bereits bestehenden Aus-wertungsmöglichkeiten in der Steuerverwaltung konsolidiert und durch den Einsatz zeitgemäßer Methoden optimiert. Es werden keine neuen Datenquellen erschlossen, vielmehr werden die in anderen Systemen der Steuerverwaltung vorhandenen Daten in DAME übernommen und für Zwecke der Verwaltungssteuerung und zur Unterstützung des Besteuerungsverfahrens bereit-gestellt.
Ziele des Verfahrens KONSENS-DAME sind der Aufbau eines Auswertungs- und Informations-systems, die Nutzung von modernen Analysemethoden für das Qualitäts- und Risikomanage-ment sowie die Erstellung von Statistiken für Führungskräfte und verschiedene Behörden der Finanzverwaltung, jeweils unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Steuerverwaltung.
Das Verfahren KONSENS-DAME (Data Warehouse, Auswertungen und BI-Methoden) soll länderübergreifend allen 16 Bundesländern zur Verfügung gestellt werden.
Für diesen Aufgabebereich werden 3 Teilprojektleiter und 1 Kommunikationsmanager benötigt. Es werden somit 4 Lose gebildet.
Teilprojektleiter
OFD Karlsruhe - LZfD Dienstort Stuttgart 70176 Stuttgart
Höchstabnahmemenge LOS1 960 PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Höchstabnahmemenge LOS2 960 PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Höchstabnahmemenge LOS3 745 PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Höchstabnahmemenge LOS4 960PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Es wird eine Mindestabnahmemenge und eine geschätzte Abnahmemenge festgelegt. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf, mit Ausnahme der festgelegten Mindestabnahmemenge besteht jedoch nicht.
Teilprojektleiter
OFD Karlsruhe - LZfD Dienstort Stuttgart 70176 Stuttgart
Höchstabnahmemenge LOS1 960 PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Höchstabnahmemenge LOS2 960 PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Höchstabnahmemenge LOS3 745 PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Höchstabnahmemenge LOS4 960PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Es wird eine Mindestabnahmemenge und eine geschätzte Abnahmemenge festgelegt. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf, mit Ausnahme der festgelegten Mindestabnahmemenge besteht jedoch nicht.
Teilporjektleiter auf Abruf
OFD Karlsruhe - LZfD Dienstort Stuttgart 70176 Stuttgart
Höchstabnahmemenge LOS1 960 PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Höchstabnahmemenge LOS2 960 PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Höchstabnahmemenge LOS3 745 PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Höchstabnahmemenge LOS4 960PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Es wird eine Mindestabnahmemenge und eine geschätzte Abnahmemenge festgelegt. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf, mit Ausnahme der festgelegten Mindestabnahmemenge besteht jedoch nicht.
Kommunikationsmanager
OFD Karlsruhe - LZfD Dienstort Stuttgart 70176 Stuttgart
Höchstabnahmemenge LOS1 960 PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Höchstabnahmemenge LOS2 960 PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Höchstabnahmemenge LOS3 745 PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Höchstabnahmemenge LOS4 960PT (ink. Verlängerungsoptionen)
Es wird eine Mindestabnahmemenge und eine geschätzte Abnahmemenge festgelegt. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf, mit Ausnahme der festgelegten Mindestabnahmemenge besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe U.N.P. - Software GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ADVITEC Informatik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AS-SYSTEME IT-Business GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe Kommunikationsmanager (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YYHE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kenn-zeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrück-lich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/pb/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Portrait+des+LZfD