Teilnahmewettbewerb VgV-Verfahren Rheinprommenade Plittersdorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rastatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilnahmewettbewerb VgV-Verfahren Rheinprommenade Plittersdorf
Die Stadt Rastatt beabsichtigt die Sanierung der Rheinpromenade Plittersdorf. Auf der franz. Rheinseite wird Ähnliches geplant, ist jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens. Die rheinnahen Gebiete sind größtenteils geschützt (Ramsarkonvention, Natura 2000, NSG Rastatter Aue). Der Bereich wird auch touristisch genutzt, u.a. ist eine Schiffsanlagestelle vorhanden, tlw. wird im NSG geparkt u. die Umwelt verschmutzt. Zudem sind Wälder und Wiesen i.Z.m. Rheinhochwassern versandt. i des Projektes ist der Erhalt der Schutzgebiete und eine geordnete Nutzung für touristische Aktivitäten. Hierzu sind Maßnahmen in den Bereichen Landschaftsplanung, Ökologie und Verkehr vorgesehen. Das Vergabeverfahren umfasst die zugehörigen Planungsleistungen (vgl. II 1.1). Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit TN-Wettbewerb in 3 Losen mit stufenweiser Vergabe.
Auf erläuternde Unterlagen, die von der Vergabeplattform gem. Ziff. I.3 kostenfrei heruntergeladen werden können, wird verwiesen.
Landschaftsplanung
Rastatt OT Plittersdorf
II.2.4.1 Leistungsumfang.
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen und Stufen:
Pos. 1) Objektplanung Freianlagen.
Für: Aufenthaltswiese, Begradigung Promenade, Sitzgelegenheiten, Aussichtspunkt, Spielplatzerweiterung.
Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 39 HOAI.
Pos. 1.1.1) Leistungsphasen 3 bis 4 (optional und nach Bedarf Teile von LP 1+2).
Pos. 1.1.2) Optional Leistungsphasen 5 bis 8.
Pos. 1.1.3) Optional Leistungsphase 9.
Pos. 2) Objektplanung Gebäude und Innenräume.
Für: Sanitäranlage im Freianlagenbereich.
Pos. 2.1) Grundleistungen nach § 34 HOAI.
Pos. 2.1.1) Leistungsphasen 3 bis 4 (optional und nach Bedarf Teile von LP 1+2).
Pos. 2.1.2) Optional Leistungsphasen 5 bis 8.
Pos. 2.1.3) Optional Leistungsphase 9.
Pos. 3) Objektplanung Ing.-Bauwerke.
Für: Aussichtspunkt.
Pos. 3.1) Grundleistungen nach § 43 HOAI.
Pos. 3.1.1) Leistungsphasen 3 bis 4 (optional und nach Bedarf Teile von LP 1+2).
Pos. 3.1.2) Optional Leistungsphasen 5 bis 8.
Pos. 3.1.3) Optional Leistungsphase 9.
Pos. 3.2) Besondere Leistungen aus dem Leistungsbild für Ing.-BW nach Anlage 12.1 HOAI.
Pos. 3.2.1) Optional Örtliche Bauüberwachung.
Pos. 3.2.2) Optional Überwachung der Ausführung von Tragwerken der HZ I+II.
Pos. 4) Fachplanung Techn. Ausrüstung.
Für: Sanitäranlage im Freianlagenbereich.
Pos. 4.1) Grundleistungen nach § 55 HOAI.
Für: Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen, außerhalb Honorartafel: Starkstromanlagen, Lufttechn. und Wärmeversorgungsanlagen nach Bedarf.
Pos. 4.1.1) Leistungsphasen 3 bis 4 (optional und nach Bedarf Teile von LP 1+2).
Pos. 4.1.2) Optional Leistungsphasen 5 bis 8.
Pos. 4.1.3) Optional Leistungsphase 9.
Pos. 4) Fachplanung Tragwerk.
Für: Sanitäranlage im Freianlagenbereich.
Pos. 4.1) Grundleistungen nach § 51 HOAI.
Pos. 4.1.1) Leistungsphasen 1 bis 4.
Pos. 4.1.2) Optional Leistungsphasen 5 bis 6.
Für: Aussichtspunkt.
Pos. 4.2) Grundleistungen nach § 51 HOAI.
Pos. 4.2.1) Leistungsphasen 1 bis 4.
Pos. 4.2.2) Optional Leistungsphasen 5 bis 6.
II.2.4.2) Termine.
Für den Auftrag gelten:
a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. März 2021.
b) Abschluss LP 8 und Abnahme bis vsl. 30.06.2023.
d) LP 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsansprüche, vsl. 30.06.2028.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
Alle als optional gekennzeichneten Leistungen werden in Stufe II optional vergeben, z.B. HOAI-Grundleistung ab LP 5.
Die optionalen Leistungen erden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Erbringung der Leistungsphasen 4 und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
INTERREG V Oberrhein, Nummer 4.6, Bescheid vom 25.06.2020
Die Bereiche Landschaftsplanung und Ökologie werden mit EU-Mitteln gefördert.
Die Bereiche Verkehr und Ökologie werden mit Bundesland-Mitteln gefördert.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.
Ökologie
Rastatt OT Plittersdorf
II.2.4.1 Leistungsumfang.
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen und Stufen:
Pos. 1) Objektplanung Freianlagen.
Für: Baum-Neupflanzungen, Schlutenvertiefung, Lehrpfad: 8 Stationen mit Konzeption des pädagogischen Konzeptes und die Realisierung der ggf. benötigten Anlagen.
Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 39 HOAI.
Pos. 1.1.1) Leistungsphasen 1 bis 4.
Pos. 1.1.2) Optional Leistungsphasen 5 bis 8.
Pos. 1.1.3) Optional Leistungsphase 9.
Pos. 2) Beratungsleistungen.
Für: Inhaltliche Beratung Smartphone Applikation.
Pos. 2.1) Beratung zur Darstellung und zum Inhalt von ökologischen Sachverhalten in der Applikation.
Pos. 3) Naturschutzfachliche / umweltplanerische Gutachten.
Pos. 3.1) Natura 2000-Vorprüfung oder optional evtl. Natura 2000-Verträglichkeitsstudie im Bereich von kleineren Einzelmaßnahmen, Gesamtfläche: ca. 3,5 ha.
Pos. 3.2) Artenschutz-Gutachten / spez. Artenschutz-Prüfung / Potenzialanalyse Flora und Fauna im Bereich von kleineren Einzelmaßnahmen, Gesamtfläche: ca. 3 ha.
Pos. 3.3) Antragsunterlagen NSG-Befreiung, optional evtl. Befreiung § 30-Biotope im Bereich von kleineren Einzelmaßnahmen. Optional mit Kurz-Darstellung zu Auswirkungen auf Natura 2000 / Artenschutz.
Pos. 3.4) Optional standortbezogene UVP-Prüfung für eine kleinere Maßnahme.
Pos. 3.5) Optional landschaftspflegerischer Begleitplan, ggf. mit Biotoptypenkartierung für eine kleinere Maßnahme, Fläche: ca. 0,5 ha.
II.2.4.2) Termine.
Für den Auftrag gelten:
a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. März 2021.
b) Abschluss LP 8 und Abnahme bis vsl. 30.06.2023.
d) LP 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsansprüche, vsl. 30.06.2028.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
Alle als optional gekennzeichneten Leistungen werden in Stufe II optional vergeben, z.B. HOAI-Grundleistung ab LP 5.
Die optionalen Leistungen erden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Erbringung der Leistungsphasen 4 und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
INTERREG V Oberrhein, Nummer 4.6, Bescheid vom 25.06.2020
Die Bereiche Landschaftsplanung und Ökologie werden mit EU-Mitteln gefördert.
Die Bereiche Verkehr und Ökologie werden mit Bundesland-Mitteln gefördert.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.
Verkehrsplanung (Parkplatz, Busbahnhof
Rastatt OT Plittersdorf
II.2.4.1 Leistungsumfang.
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen und Stufen:
Pos. 1) Objektplanung Verkehrsanlagen.
Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 47 HOAI.
Pos. 1.1.1) Leistungsphasen 3 bis 4.
Pos. 1.1.2) Optional Leistungsphasen 5 bis 8.
Pos. 1.1.3) Optional Leistungsphase 9.
Pos. 1.2) Besondere Leistungen aus dem Leistungsbild für Verkehrsanlagen nach Anlage 13.1 HOAI.
Pos. 1.2.1) Optional Örtliche Bauüberwachung.
II.2.4.2) Termine.
Für den Auftrag gelten:
a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. März 2021.
b) Abschluss LP 8 und Abnahme bis vsl. 30.06.2023.
d) LP 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsansprüche, vsl. 30.06.2028.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
Alle als optional gekennzeichneten Leistungen werden in Stufe II optional vergeben, z.B. HOAI-Grundleistung ab LP 5.
Die optionalen Leistungen erden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Erbringung der Leistungsphasen 4 und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Die Bereiche Landschaftsplanung und Ökologie werden mit EU-Mitteln gefördert.
Die Bereiche Verkehr und Ökologie werden mit Bundesland-Mitteln gefördert.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umgestaltung Rheinpromenade Plittersdorf - Landschaftsplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76135
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umgestaltung Rheinpromenade Plittersdorf, Ökologie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bühl
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 77815
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umgestaltung Rheinpromenade Plittersdorf - Verkehrsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76135
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
HINWEIS Für jedes Los ist ein vollständiger Teilnahmeantrag einzureichen.
VI.3.0) Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen / Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständig über evtl. Änderungen informieren.
Weitere Angaben zu Ziff. VI.3) erfolgen auf der vorgenannten Vergabeplattform im Dokument „Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“. Das Dokument ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Link zur Vergabeplattform (siehe auch Ziff. I.3): https://www.subreport.de/E16175445.
Das dortige Dokument mit der Nr. 000 zeigt eine Übersicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit… 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.