NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.6; Umbau SpDr S60 Beimerstetten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52711
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.6; Umbau SpDr S60 Beimerstetten
NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.6; Umbau SpDr S60 Beimerstetten,
Anpassung an ESTW L90 Ulm Hbf
Beimerstetten
NBS, PA 2.6; Umbau SpDr S60 Beimerstetten
"Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der„Transeuropäischen Netze“ (TEN)„ Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“
Korridor Rhein - Donau im Programm der„Transeuropäischen Netze“ (TENtec), hier: Abschnitt Wendlingen-Ulm"
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bieterauswahl erfolgt nach Modulvertrag 3 Umbau RSTW. Es handelt sich um eine Erweiterung einer bestehenden Anlage, die durch die Firma Siemens errichtet wurde. Änderungen an dieser Anlage sind aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten und technischen Gründen nur durch Siemens möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.6; Umbau SpDr S60 Beimerstetten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.mobility.siemens.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragswerte sind mit jeweils 1 Euro fiktive Werte aus Geheimhaltungsgründen, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen ( zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4. )."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.