Überlassung passiver Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net im Landkreis Freudenstadt zur Sicherstellung einer NGA - Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]33
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommpaktnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung passiver Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net im Landkreis Freudenstadt zur Sicherstellung einer NGA - Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession
Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb des im Aufbau befindlichen landkreisweiten Glasfaser-Backbonenetzes sowie der an dieses Netz angeschlossenen kommunalen FTTX-Ortsnetze, die in den Ausschreibungsunterlagen benannt sind. Der Netzbetrieb mit dazugehörigen Leistungen sowie das Anbieten von Mehrfachdiensten wird hiermit auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen im Wege einer Dienstleistungskonzession ausgeschrieben und an einen privaten Dienstleister als Auftragnehmer vergeben. Der Bieter hat somit als Konzessionär den Netzbetrieb zu gewährleisten und Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommen dazugehörige Leistungen wie Wartung, Instandhaltung, Dokumentation, Leitungsauskuft etc. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebsvertrages, der mit Zuschlagserteilung an den obsiegenden Bieter zustande kommt.
Landkreis Freudenstadt - siehe im Übrigen Erläuterungen in den Ausschreibungsunterlagen
Es ist beabsichtigt den Ausschreibungsgegenstand Überlassung passiver (NGA-) Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net im Landkreis Freudenstadt zur Sicherstellung einer NGA - Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession
zum Betrieb und zur Erbringung von Endkundendiensten im Wege der Pacht über kommunale NGA – Netze zur Breitbandversorgung („passive Infrastruktur“ genannt) gemäß Anlage Projekt- und Netzbeschreibung und Anlage Aufgabenbeschreibung, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind, an den obsigenden Bieter als Auftragnehmer zu überlassen. Dieser ist dann zum Betrieb der gesamten ihm überlassenen passiven Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Ausbaustand unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetriebsvertrages verpflichtet. Der Netzbetriebsvertrag wird in Stufe 2 des Verfahrens als Verhandlungsgrundlage für das Verhandlungsvefahren mit Mindestbedingungen vorgegeben. Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung, die passive („unbeleuchtete“) Breitbandinfrastruktur, die ihm im Rahmen dieser Ausschreibung zur Nutzung überlassen wird, durch Installation aktiver Komponenten in Betrieb zu nehmen und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, IP-TV und Kombiverträge) zu den angebotenen und dauerhaft zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Die Mindestvorgaben der Förderbescheide sind dabei zu beachten. Im Übrigen die Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen. Ferner übernimmt der Auftragnehmer mit dem Betrieb im Zusammenhang stehende Pflichten wie Wartung; Unterhaltung, Instandhaltung, und Dokumentation und Leitungsauskunft. Die Einzelheiten der Überlassung der passiven Breitbandinfrastruktur werden im Netzbetreibsvertrag geregelt, der mit Zuschlagserteilung zustande kommt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erschließung der über die passive Infrastruktur erreichbaren Endkunden in den im Rahmen der Ausschreibung vorgegebenen Gebieten. Die Erschließung durch den Auftragnehmer muss spätestens innerhalb der im Netzbetriebsvertrag vorgegebenen Frist abgeschlossen sein.
Das Projekt wird/soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der genannten Fassung des jeweiligen Zuwendungsbescheides, der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung) in der genannten Fassung des jeweiligen Zuwendungsbescheides, sowie ggf. nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) in der genannten Fassung des jeweiligen Zuwendungsbescheides gefördert werden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der für das Projekt einschlägigen Förderprogramme, Vorgaben der Zuwendungsbescheide, Nebenbestimmungen, Hinweise und Auflagen sowie sonstiger dazugehöriger Anlagen einzuhalten. Das gilt gleichermaßen, wenn obige Förderprogramme durch andere Förderprogramme ersetzt, ergänzt oder erweitert werden. Ergänzend wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen, wo konkret die insbesondere einzuhaltenden Vorgaben genannt werden.
- Kriterium: Pacht 65 %
- Kriterium: Versorgungskonzept 35 %
Sämtliche Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme, Auflagen und Hinweise sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Bezüglich der Anwendung der KonzVgV wird auf die Ausführungen unter Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb zu den Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zu einer Laufzeit von 20 Jahren. Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Überlassung passiver Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net im Landkreis Freudenstadt zur Sicherstellung einer NGA - Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gaggenau
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76571
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Hinsichtlich der Auswahl der Bewerber bzw. des obsiegenden Bieters gilt folgendes:
Stufe 1 – Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung vorgegebenen Nachweisen und Erklärungen. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien gemacht bzw. erbracht wurden. Dann wird im zweiten Schritt geprüft, ob der Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als geeignet betrachtet werden kann. Ferner, ob sonstige Ausschlussgründe (z.B. entsprechend §§ 123, 124 GWB) seiner Eignung entgegenstehen.
Stufe 2 – Erstangebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung zur Teilnahme am Verhand-lungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelas-sene Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Dabei wird ein Netzbetriebsvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als Verhandlungsgrundlagen dient. Die Aufforderung erfolgt voraussichtlich bis zu der in der Kopfzeile auf Seite 1 angegebenen Frist. Die Vergabestelle behält sich eine Änderung des Termins ausdrücklich vor!
Stufe 3 – Finalangebot: Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche werden die verbleibenden Bieter zur Abgabe der finalen, abschließend verbindlichen Angebote aufgefordert. Dazu ergeht ein gesondertes Aufforderungsschreiben durch die Vergabestelle. Etwaige Änderungen der Ausschreibungsunterlagen werden seitens der Vergabestelle eingearbeitet und den Bietern für die finale Angebotsabgabe verbindlich vorgegeben. Die Vergabestelle behält sich dabei vor, etwaige Änderungen oder Ergänzungen, die sich aus den Verhandlungsgesprächen ergeben, einzuarbeiten.
Angebotswertung
Die Angebotswertung erfolgt am Ende der Stufe 3 auf Grundlage der abgegebenen verbindlichen Angebote unter Beachtung der im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten vorgegebenen Wertungskriterien und Gewichtung. Wertungskriterien sind die Pacht mit einer Gewichtung von 65 % sowie das Versorgungskonzept mit einer Gewichtung von 35 %. Die detaillierte Punkteverteilung nebst Unter- und Unter-Unterkriterien ist den (weiteren) Ausschreibungsunteralgen zu entnehmen..
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber.Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf derDienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt(siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem im Wege der Pacht zur Überlassung geplanten NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen Entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetzebestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLGDresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18,BeckRS 2018, 35904).
Vorliegend ist ein Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den inder Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide sowie der Vorgaben unter §§ 5 und 7 der NGA-Rahmenregelung die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden.Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtilich, dabei allerdings nicht.Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung in soweit ändern, und Abschnitt 3. des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen,den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossenwerden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Abschnitt 3. GWB) das für den AG zuständige Landgericht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]