Überlassung passiver Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net im Landkreis Freudenstadt zur Sicherstellung einer NGA - Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]33
Fax: [gelöscht]27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommpaktnet.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Förderung und Unterstützung des Breitbandausbaus

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Überlassung passiver Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net im Landkreis Freudenstadt zur Sicherstellung einer NGA - Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb des im Aufbau befindlichen landkreisweiten Glasfaser-Backbonenetzes sowie der an dieses Netz angeschlossenen kommunalen FTTX-Ortsnetze, die in den Ausschreibungsunterlagen benannt sind. Der Netzbetrieb mit dazugehörigen Leistungen sowie das Anbieten von Mehrfachdiensten wird hiermit auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen im Wege einer Dienstleistungskonzession ausgeschrieben und an einen privaten Dienstleister als Auftragnehmer vergeben. Der Bieter hat somit als Konzessionär den Netzbetrieb zu gewährleisten und Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommen dazugehörige Leistungen wie Wartung, Instandhaltung, Dokumentation, Leitungsauskuft etc. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebsvertrages, der mit Zuschlagserteilung an den obsiegenden Bieter zustande kommt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64000000 Post- und Fernmeldedienste
64200000 Fernmeldedienste
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Freudenstadt - siehe im Übrigen Erläuterungen in den Ausschreibungsunterlagen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es ist beabsichtigt den Ausschreibungsgegenstand Überlassung passiver (NGA-) Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net im Landkreis Freudenstadt zur Sicherstellung einer NGA - Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession

zum Betrieb und zur Erbringung von Endkundendiensten im Wege der Pacht über kommunale NGA – Netze zur Breitbandversorgung („passive Infrastruktur“ genannt) gemäß Anlage Projekt- und Netzbeschreibung und Anlage Aufgabenbeschreibung, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind, an den obsigenden Bieter als Auftragnehmer zu überlassen. Dieser ist dann zum Betrieb der gesamten ihm überlassenen passiven Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Ausbaustand unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetriebsvertrages verpflichtet. Der Netzbetriebsvertrag wird in Stufe 2 des Verfahrens als Verhandlungsgrundlage für das Verhandlungsvefahren mit Mindestbedingungen vorgegeben. Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung, die passive („unbeleuchtete“) Breitbandinfrastruktur, die ihm im Rahmen dieser Ausschreibung zur Nutzung überlassen wird, durch Installation aktiver Komponenten in Betrieb zu nehmen und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, IP-TV und Kombiverträge) zu den angebotenen und dauerhaft zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Die Mindestvorgaben der Förderbescheide sind dabei zu beachten. Im Übrigen die Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen. Ferner übernimmt der Auftragnehmer mit dem Betrieb im Zusammenhang stehende Pflichten wie Wartung; Unterhaltung, Instandhaltung, und Dokumentation und Leitungsauskunft. Die Einzelheiten der Überlassung der passiven Breitbandinfrastruktur werden im Netzbetreibsvertrag geregelt, der mit Zuschlagserteilung zustande kommt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erschließung der über die passive Infrastruktur erreichbaren Endkunden in den im Rahmen der Ausschreibung vorgegebenen Gebieten. Die Erschließung durch den Auftragnehmer muss spätestens innerhalb der im Netzbetriebsvertrag vorgegebenen Frist abgeschlossen sein.

Das Projekt wird/soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der genannten Fassung des jeweiligen Zuwendungsbescheides, der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung) in der genannten Fassung des jeweiligen Zuwendungsbescheides, sowie ggf. nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) in der genannten Fassung des jeweiligen Zuwendungsbescheides gefördert werden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der für das Projekt einschlägigen Förderprogramme, Vorgaben der Zuwendungsbescheide, Nebenbestimmungen, Hinweise und Auflagen sowie sonstiger dazugehöriger Anlagen einzuhalten. Das gilt gleichermaßen, wenn obige Förderprogramme durch andere Förderprogramme ersetzt, ergänzt oder erweitert werden. Ergänzend wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen, wo konkret die insbesondere einzuhaltenden Vorgaben genannt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Pacht 65 %
  • Kriterium: Versorgungskonzept 35 %
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 180
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Sämtliche Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme, Auflagen und Hinweise sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Bezüglich der Anwendung der KonzVgV wird auf die Ausführungen unter Ziffer 1. der Anlage Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb zu den Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zu einer Laufzeit von 20 Jahren. Siehe Ausschreibungsunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 182-440551

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:

Überlassung passiver Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net im Landkreis Freudenstadt zur Sicherstellung einer NGA - Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
05/07/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gaggenau
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76571
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Hinsichtlich der Auswahl der Bewerber bzw. des obsiegenden Bieters gilt folgendes:

Stufe 1 – Eignungsauswahl: Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren in Stufe 2 erfolgt anhand der vorab bzw. den in der Bewerbung vorgegebenen Nachweisen und Erklärungen. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob die Bewerbung den formalen Vorgaben und Anforderungen der Ausschreibung genügt. Hierzu gehört, dass sämtliche Nachweise und Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestkriterien gemacht bzw. erbracht wurden. Dann wird im zweiten Schritt geprüft, ob der Bewerber auf Grundlage der vorgelegten Angaben und Nachweise als geeignet betrachtet werden kann. Ferner, ob sonstige Ausschlussgründe (z.B. entsprechend §§ 123, 124 GWB) seiner Eignung entgegenstehen.

Stufe 2 – Erstangebot und Verhandlungsverfahren: Die Aufforderung zur Teilnahme am Verhand-lungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes erfolgt nach Abschluss der Eignungsauswahl in Stufe 1 und Zulassung des Bewerbers zum weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren zugelas-sene Bewerber werden mit gesondertem Schreiben zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Dabei wird ein Netzbetriebsvertrag mit Mindestbedingungen vorgegeben, der als Verhandlungsgrundlagen dient. Die Aufforderung erfolgt voraussichtlich bis zu der in der Kopfzeile auf Seite 1 angegebenen Frist. Die Vergabestelle behält sich eine Änderung des Termins ausdrücklich vor!

Stufe 3 – Finalangebot: Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche werden die verbleibenden Bieter zur Abgabe der finalen, abschließend verbindlichen Angebote aufgefordert. Dazu ergeht ein gesondertes Aufforderungsschreiben durch die Vergabestelle. Etwaige Änderungen der Ausschreibungsunterlagen werden seitens der Vergabestelle eingearbeitet und den Bietern für die finale Angebotsabgabe verbindlich vorgegeben. Die Vergabestelle behält sich dabei vor, etwaige Änderungen oder Ergänzungen, die sich aus den Verhandlungsgesprächen ergeben, einzuarbeiten.

Angebotswertung

Die Angebotswertung erfolgt am Ende der Stufe 3 auf Grundlage der abgegebenen verbindlichen Angebote unter Beachtung der im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten vorgegebenen Wertungskriterien und Gewichtung. Wertungskriterien sind die Pacht mit einer Gewichtung von 65 % sowie das Versorgungskonzept mit einer Gewichtung von 35 %. Die detaillierte Punkteverteilung nebst Unter- und Unter-Unterkriterien ist den (weiteren) Ausschreibungsunteralgen zu entnehmen..

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber.Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf derDienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt(siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem im Wege der Pacht zur Überlassung geplanten NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen Entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetzebestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLGDresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18,BeckRS 2018, 35904).

Vorliegend ist ein Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den inder Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide sowie der Vorgaben unter §§ 5 und 7 der NGA-Rahmenregelung die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden.Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtilich, dabei allerdings nicht.Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung in soweit ändern, und Abschnitt 3. des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen,den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossenwerden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Abschnitt 3. GWB) das für den AG zuständige Landgericht.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/08/2021

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Eutingen im Gäu
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Geislingen an der Steige
Geislingen bei Balingen
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Gerlingen
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Gerstetten
Giengen an der Brenz
Gingen an der Fils
Glatten
Göggingen
Gomadingen
Gomaringen
Gondelsheim
Göppingen
Görwihl
Gosheim
Gottenheim
Gottmadingen
Graben-Neudorf
Grabenstetten
Grafenhausen
Grenzach-Wyhlen
Griesingen
Großrinderfeld
Gruibingen
Grünkraut
Gschwend
Güglingen
Gundelfingen (Breisgau)
Gundelsheim
Hagnau am Bodensee
Haigerloch
Haiterbach
Hambrücken
Hardheim
Hardt
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heilingenbronn
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Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Hermaringen
Herrenberg
Hessigheim
Heubach
Heuchlingen
Heuweiler
Hildrizhausen
Hinterzarten
Hirrlingen
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Höchenschwand
Hockenheim
Höfen an der Enz
Hohberg
Hohenfels
Hohenstein
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
Holzgerlingen
Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Igersheim
Iggingen
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Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ispringen
Ittlingen
Jagstzell
Jagstzell
Jestetten
Kaisersbach
Kämpfelbach
Kandern
Kappel-Grafenhausen
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kastl (Lauterachtal)
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kippenheim
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Kirchberg an der Jagst
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Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
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Knittlingen
Kohlberg
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Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korb
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krauchenwies
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
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Künzelsau
Kupferzell
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Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
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Lichtenwald
Limbach
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Löffingen
Lonsee
Lorch
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Ringsheim
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Rosenberg
Rosenberg (Baden)
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Rot an der Rot
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Sandhausen
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Schönau im Schwarzwald
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Schönwald im Schwarzwald
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Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spechbach
Spiegelberg
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Steißlingen
Stetten am kalten Markt
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Stutensee
Stuttgart
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Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
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Todtnau
Triberg
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldbrunn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil
Zwiefalten