VOLKSWOHNUNG GmbH, VOB/A EU Offenes Verfahren, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten, Neubau von vier Wohngebäuden in Oberreut, Östlich Woerishofferstraße, 76189 Karlsruhe, Woerishofferstraße 1-21 Referenznummer der Bekanntmachung: 30084-1007400-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 35009/02697
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.volkswohnung.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
VOLKSWOHNUNG GmbH, VOB/A EU Offenes Verfahren, Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten, Neubau von vier Wohngebäuden in Oberreut, Östlich Woerishofferstraße, 76189 Karlsruhe, Woerishofferstraße 1-21
Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten für den Neubau von 4 Mehrfamilienhäusern mit 173 Wohnungen und gemeinsamer Tiefgarage sowie oberirdischen Stellplätzen in Oberreut, 76189 Karlsruhe, Woerishofferstraße 1-21.
Wohnfläche: ca. 11.130m², Energieeffizienz: KfW 55.
Die Wohnungen werden nach den Anforderungen des Landeswohnraumförderungsgesetzes geplant und sind teilweise barrierefrei.
Der Auftrag umfasst konkret die Leistung Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten.
Eine weitere Detaillierung erfolgt im Rahmen der Angebotsunterlagen.
Neubau von vier Wohngebäuden in Oberreut Woerishofferstraße 1-21 76189 Karlsruhe
Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten
Dachabdichtungsarbeiten:
Flachdach, ext. Gründach, PS Gefälledämmung, Abdichtung auf STB: 3740 m²
Abdichtung auf Tiefgarage Vorbereitung für bauseitigen Landschaftsbau: 3300 m²
Sicherheitsstreifen Dachbegrünung, Kies: 585 m²
Lichtkuppeln NRWG min. 1m² freier Lüftungsquerschnitt: 11 Stck
Klempnerarbeiten:
Attikaaufkantung, UK, Abdeckung: 925 m
Regenfallrohr Metall, Nenngröße 76: 830 m
Regenfallrohr Kunststoff in WDVS, Nenngröße 100: 420 m
Genaue Angaben sind dem LV zu entnehmen.
Fristen/Zwischenfristen:
Montag, 10.01.2022 - Freitag, 10.06.2022 Gebäude 1
Montag, 07.02.2022 - Freitag, 08.07.2022 Gebäude 2-4 Tiefgarage Dachabdichtung
Dienstag, 19.04.2022 - Freitag, 19.08.2022 Gebäude 2
Montag, 29.08.2022 - Freitag, 03.02.2023 Gebäude 3
Montag, 28.11.2022 - Freitag, 26.05.2023 Gebäude 4
-Vertragsbedingungen: Es gelten die VOB/B und VOB/C in der bei Auftragsvergabe gültigen Fassung.
Folgende Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil:
-Besondere Vertragsbedingungen - Gewerke Umlagen Verkehr Reinigung
-Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
-Besondere Vertragsbedingungen -Ausführungsfristen/Vertragsstrafen/Sicherheitsleistung/Werbung inklusive Formblättern als Anlage
-Regelung Verwendung umweltverträglicher Materialien
-Regelung Bauleistungsversicherung
-Stadtspezifische Ergänzung Richtlinie Schutz von städtischen Bäumen
-Leitfaden Messstellen (nur bei HLSE)
-Besondere Vertragsbedingungen - Force-majeure und Corona-Klausel
-Verhaltenskodex CodeOfConduct
-Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, Sonstige Anlagen
-Abrechnung und Schlussrechnung:
Rechnungen sind jeweils digital unter [gelöscht] einzureichen sowie an die jeweils prüfenden Ingenieur- bzw. Planungsbüros 2-fach in Papierform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in den v.g. Datenbanken enthalten sind, sind diese mit dem Angebot vorzulegen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche)
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen:
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers beizubringen. Der Bieter hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des Auftraggebers zu verwenden. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Ziff. III.1.2) und III.1.3). An der entsprechenden Stelle erfolgt ein Verweis.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 6f EU VOB/A (sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
- Eigenerklärung zur Eintragung in der Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung zur Eintragung in der Handwerksrolle der Handwerkskammer
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
-Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken bestehen, dem Bieter öffentliche Aufträge zu erteilen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
- Nachweis / Bestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung als Eigenerklärung
Eine Kopie der Versicherungsurkunde ist zwingend vor Ausführungsbeginn beim AG vorzulegen. Sollte diese nicht zum geforderten Zeitpunkt eingehen und auch nicht auf Nachforderung binnen angemessener Frist nachgereicht werden, stellt dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
-Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren je Geschäftsjahr als Eigenerklärung.
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
mindestens 3.000.000,- EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie
mindestens 1.000.000,- EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden).
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angaben (Eigenerklärung) über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
- Eigenerklärung zu Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die bis zu 7 Jahre zurückliegen. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
- Ansprechpartner;
- Art der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum;
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
- ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht.
- Eigenerklärung Nachunternehmererklärung/ Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche)
- Mindestens 10 in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mit dem Angebot ist in Bezug auf Auftragsausführungsbedingungen abzugeben:
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
Abschnitt IV: Verfahren
VOLKSWOHNUNG GmbH, Ettlinger-Tor-Platz 2, 76137 Karlsruhe
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Dateinamen bitte kurze Bezeichnungen verwenden.
Postalisch oder per E-Mail eingegangene sowie unverschlüsselt eingereichte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Angebote können ausschließlich in Textform gem. § 126b BGB mit Hilfe elektronischer Mittel über die Vergabeplattform (http://www.dtvp.de/Center) eingereicht werden. Die Kosten für die Bearbeitung des Angebots werden nicht erstattet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vom Zahlbetrag einen Steuerabzug von 15% für Rechnung des Auftragnehmers vorzunehmen, wenn keine Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG bis spätestens zum Zeitpunkt der Zahlung vorgelegt wird. Die Freistellungsbescheinigung gem. §48b EStG ist vor Ausführungsbeginn bei der Vergabestelle vorzulegen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Es gelten die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in der jeweils gültigen Fassung, sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Eine Kopie der Betriebshaftpflichtversicherungsurkunde(n) ist zwingend vor Ausführungsbeginn beim AG vorzulegen.
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebots noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung zur Eintragung in der Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung zur Eintragung in der Handwerksrolle der Handwerkskammer
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen (abzugeben, sofern einschlägig),
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt,
- Eigenerklärung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
- Eigenerklärung jährlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
- Eigenerklärung Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers.
Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Mit dem Angebot sind ferner beizubringen:
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche)
- Stoffpreisgleitklausel mit Formblatt
- Erklärung zum Eigentumsübergang der Angebotsunterlagen (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche)
Auf gesondertes Anfordern ist zudem beizubringen:
- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche)
Zur Unterlage "Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223" ist Folgendes zu beachten:
Bei einer voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR sind wichtige, den Preis bestimmende Teilleistungen (Positionen) vorgegeben, damit sich bei der Wertung die für die Angebotssumme maßgebenden Kalkulationsbestandteile beurteilen lassen. Diese entnehmen Sie bitte dem Formblatt 223.
Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme [Betrag gelöscht] EUR, sind alle Teilleistungen (Positionen) anzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYER443
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden.
Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.