Modulare Stadtteilassistenz Sanierung Stuttgart 32 -Gaisburg- Referenznummer der Bekanntmachung: 110-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 711 / 216-20301
Fax: +49 711 / 216-20304
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modulare Stadtteilassistenz Sanierung Stuttgart 32 -Gaisburg-
Begleitung und Projektkoordination der Bürgerbeteiligung des Sanierungsgebiets Stuttgart 32 -Gaisburg-
Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtteil Gaisburg
Begleitung und Projektkoordination der Bürgerbeteiligung des Sanierungsgebiets Stuttgart 32 -Gaisburg-
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen sind vorzulegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Angebotsangabe sind die Leistungsbeschreibung sowie der Vertragsentwurf zu berücksichtigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 / 216-20301
Fax: +49 711 / 216-20304