691_2021_HLS_Brühlstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 691_2021_HLS_Brühlstraße
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plochingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plochingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
691_2021_HLS_Brühlstraße
Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen für das Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 (HLS) am Bauvorhaben "Areal Brühlstraße". Beinhaltet vom Leistungsumfang sind Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 4 dieser Leistungsbilder sowie verschiedene besondere Leistungen.
Plochingen
Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen für das Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 (HLS) am Bauvorhaben "Areal Brühlstraße". Beinhaltet vom Leistungsumfang sind Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 4 dieser Leistungsbilder und Besondere Leistungen.
Der Auftraggeber entwickelt das "Areal Brühlstraße". Das Bauvorhaben befindet sich zentral in Plochingen auf drei Flurstücken 338, 359 und 361, mit einer Größe von ca. 1.375 m², die im Eigentum der Stadt Plochingen sind. Die Ausgangssituation wird noch geschaffen und die aktuell bestehenden Objekte werden rückgebaut.
Im Anschluss sollen zwei Gebäude mit ca. 16 bis 20 Wohneinheiten sowie einer Praxis entwickelt und realisiert werden. Eine Tiefgarage mit mind. 16 bis 20 Stellplätzen soll ebenfalls vorgesehen werden. Mindestens sollen entsprechende Leerrohre zur Ausführung von E-Mobilität vorgesehen werden. Es ist vorgesehen, die zu errichtenden Wohneinheiten als Mietobjekte in den Bestand des EBW (Eigenbetriebliches Wohnen der Stadt Plochingen) zu überführen. Es soll also keine Aufteilung zum Verkauf als Teileigentum berücksichtigt werden.
Auf Basis der Nachnutzung und Verbesserung des städtischen Gesamtbildes sowie der Nutzungsstruktur wurden von der Stadtverwaltung folgende Rahmenbedingungen als Projektziele erlassen:
- Erstellung von ca. 16 bis 20 Wohneinheiten mit in Summe ca. 1.600 m² Mietfläche.
- Davon ca. 30 % (ca. 5 bis 6 Wohneinheiten) als geförderter Wohnraum gemäß LWoFG. Einen exemplarischen Wohnungsmix zur Orientierung darf der Anlage 8 entnommen werden.
- Tiefgarage mit min. 16 bis 20 Stellplätzen sowie Fahrradstellplätzen gemäß Anforderungen der LBO.
- Zusätzliche Entwicklung von ca. 170 m² gewerblicher Nutzfläche (Praxis) mit vom Wohnungseingang separierten sowie getrennten Ein- und Ausgängen.
- Berücksichtigung von Stellplatzflächen für den Betrieb der Arztpraxis auf den Freianlagen. Zusätzlich konzeptionell die Berücksichtigung einer E-Mobilität Ladestation.
- Aussagekräftige Leitdetails der Gebäude und Freianlagen als Grundlage für die Ausführungsplanung Leistungsphase 5 durch Dritte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;
- nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB;
- keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB;
- in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer bzw. Architektenkammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate), maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
1) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen HLS) darstellt.
3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Nachweis über einen durchschnittlichen Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen von 0,5 Mio. EUR innerhalb der letzten drei Kalenderjahre.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Gezählt werden die sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter "nach Köpfen".
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
2) Angaben über die abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzen) mit Leistungsabschluss ab 01.01.2011 bis Eingangsfrist Teilnahmeantrag. Vergleichbare Referenzen sind Referenzen, die dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommen oder ähneln und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Hierbei wird ein großzügiger Maßstab angelegt. Vergleichbar sind Gebäude mit etwa 5 bis 10 Wohneinheiten in Innenstadtlage nebst Tiefgarage oder vergleichbar.
Damit eine Referenz als seit 01.01.2011 erbracht gilt, müssen die Planungsleistungen nach dem 01.01.2011 begonnen haben und die Leistungsphasen 1 bis 4 abgeschlossen sein.
Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularsatz des Teilnahmeantrages einzutragen:
- Projektbezeichnung
- Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Mailadresse und Telefonnummer
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Angaben zum Leistungsumfang und Angaben zu hiervon selbst erbrachten Leistungen
- Angaben zum Projektvolumen sowie Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung (Ausführungsbeginn und -ende), jeweils bezogen auf die Planungs- und Bauleistung und zum Zeitpunkt der Abnahme
Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als fünf vergleichbaren Referenzen ist nicht erwünscht.
1) Die Anzahl der sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter "nach Köpfen" von mindestens fünf ist nachzuweisen.
2) Angabe von mindestens drei Referenzen über in den letzten zehn Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit mind. Volumen von 1 Mio. EUR (Kosten KG 400 nach DIN 276, netto).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR4BL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.