Tankkarten und Kraftstoffbeschaffung für Polizei BW Referenznummer der Bekanntmachung: LZBW-2021-06-077
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ptlspol-recruiting.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lzbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tankkarten und Kraftstoffbeschaffung für Polizei BW
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Betankung der Einsatzfahrzeuge der Polizei des Landes Baden-Württemberg mittels einer Tankkarte und die Belieferung mit Kraftstoff für polizeieigene Tankstellen der Bereitschafts-/Landes-/Wasserschutzpolizei.
Die Leistung wird in vier Lose aufgeteilt.
Los 1: Tankkartenvertrag für die Kraftfahrzeuge der Polizei mit Diesel- und Ottokraftstoff
Los 2: Kraftstoffversorgung der polizeieigenen Tankstellen (Reutlingen, Bruchsal, Göppingen, Biberach und Lahr) mit Diesel- und Ottokraftstoff
Los 3: Kraftstoffversorgung der polizeieigenen Bootstankstellen am Rhein (Kehl und Karlsruhe)
Los 4: Kraftstoffversorgung der polizeieigenen Bootstankstellen am Neckar (Stuttgart, Heilbronn und Heidelberg)
Tankkartenvertrag für die Kraftfahrzeuge der Polizei mit Diesel- und Ottokraftstoff
Die Leistung ist an verschiedenen Standorten in Baden-Württemberg zu erbringen. Bezüglich des Tankkartenvertrages (Los 1) erfolgt die Leistungserbringung überwiegend im Land Baden-Württemberg, aber auch im gesamten Bundesgebiet und in Einzelfällen im europäischen Ausland.
Mindestabnahmemenge:
Dieselkraftstoff: 16.800.000 l
Ottokraftstoff: 400.000 l
Geschätzte Gesamtabnahmemenge:
Dieselkraftstoff: 21.200.000 l
Ottokraftstoff: 480.000 l
Maximale Abnahmemenge:
Dieselkraftstoff: 32.000.000 l
Ottokraftstoff: 720.000 l
Optional besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr (längstens bis zum 31.12.2025).
Kraftstoffversorgung der polizeieigenen Tankstellen (Reutlingen, Bruchsal, Göppingen, Biberach und Lahr) mit Diesel- und Ottokraftstoff
Kraftstoffversorgung der polizeieigenen Tankstellen in Reutlingen, Bruchsal, Göppingen, Biberach und Lahr mit Diesel- und Ottokraftstoff
Mindestabnahmemenge:
Dieselkraftstoff: 3.200.000 l
Ottokraftstoff: 240.000 l
Geschätzte Gesamtabnahmemenge:
Dieselkraftstoff: 4.000.000 l
Ottokraftstoff: 320.000 l
Maximale Abnahmemenge
Dieselkraftstoff: 6.000.000 l
Ottokraftstoff: 480.000 l
Optional besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr (längstens bis zum 31.12.2025).
Kraftstoffversorgung der polizeieigenen Bootstankstellen am Rhein (Kehl und Karlsruhe)
Kraftstoffversorgung der polizeieigenen Bootstankstellen am Rhein in Kehl und Karlsruhe
Mindestabnahmemenge:
Bootskraftstoff: 520.000 l
Geschätzte Gesamtabnahmemenge:
Bootskraftstoff: 640.000 l
Maximale Abnahmemenge:
Bootskraftstoff: 960.000 l
Optional besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr (längstens bis zum 31.12.2025).
Kraftstoffversorgung der polizeieigenen Bootstankstellen am Neckar (Stuttgart, Heilbronn und Heidelberg)
Kraftstoffversorgung der polizeieigenen Bootstankstellen am Neckar in Stuttgart, Heilbronn und Heidelberg
Mindestabnahmemenge:
Bootskraftstoff: 120.000 l
Geschätzte Gesamtabnahmemenge:
Bootskraftstoff: 160.000 l
Maximale Abnahmemenge:
Bootskraftstoff: 240.000 l
Optional besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr (längstens bis zum 31.12.2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
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2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre.
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3) Angaben zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für die vergangenen 3 Jahre.
1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot mit folgendem Aufbau:
- Angabe, ob öffentlicher oder privater AG,
- Projektbezeichnung,
- Leistungszeit von/bis,
- Angabe zum Rechnungswert und Lieferumfang,
- Ansprechpartner des o. g. Auftraggeber mit Namen, E-Mail und Telefonnummer.
Die Kontaktstelle ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
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2) Eigenerklärung über die zur Ausführung des Auftrages vorliegende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens.
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3) Eigenerklärung, dass bei dem Einsatz eines Unterauftragnehmers, der Bieter tatsächlich über die Ressourcen des Unterauftragnehmers verfügen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
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1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
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2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat.
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3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
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4) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
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Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
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1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
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2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat
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3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125f. GWB wird hingewiesen.
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Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDYYFW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland