Rasterelektronenmikroskop (FIB-SEM) Referenznummer der Bekanntmachung: 215/0221
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Rasterelektronenmikroskop (FIB-SEM)
Rasterelektronenmikroskop (FIB-SEM)
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Rasterelektronenmikroskop (FIB-SEM) mit Laserablation für geowissenschaftliche Fragestellungen für das Institut für Nukleare Entsorgung (INE).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das FIB-SEM ist aufgrund der technischen Kompatibilität im Verbund nur über die Firma Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH erhältlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rasterelektronenmikroskop (FIB-SEM)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass der Gesamtauftragswert unter II.1.7) und V.2.4) nur als Platzhalter angegeben worden ist, da es sich um ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis des Auftragnehmers handelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Vertrag wird gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf von 10 Kalendertage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen; wird nicht innerhalb dieser Frist ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn:
I) Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt wurde;
II) Ein aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt wurde;
III) Ein erst in den Vergabeunterlagen erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt wurde;
IV) Mehr als 15 Kalendertage nach einer vom Auftraggeber mitgeteilten Nichtabhilfe betreffend eine Rüge vergangen sind; es wird hierzu auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland