Neubau Geh- und Radwegebrücke Wangener Straße, Ravensburg | Planerauswahlverfahren nach VgV mit Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2021-0036
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ravensburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dreso.com/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Geh- und Radwegebrücke Wangener Straße, Ravensburg | Planerauswahlverfahren nach VgV mit Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Die Stadt Ravensburg beabsichtigt den Neubau einer Geh- und Radwegebrücke über die Wangener Straße (Bundesstraße B 32) als Verbindung der Ravensburger Oststadt mit der Innenstadt sowie dem Naherholungsgebiet "Veitsburg-Höhenrücken". Gegenstand des Wettbewerbs ist neben der eigentlichen Brückenkonstruktion inklusive deren verkehrliche Anbindung sowie die sensible Einbindung in die Landschaft bewaldeter Hänge und die Ausformung der Zuwege und Anschlüsse an vorhandene Wege- und Straßenverläufe.
Für den Neubau der Brücke wird ein Realisierungswettbewerb nach Richtlinien für Planungswettbewerbe durchgeführt. Im vorgeschalteten Auswahlverfahren nach VgV werden zwölf Büros bzw. Bietergemeinschaften für den Realisierungswettbewerb ausgewählt.
Für die Teilnahme am Wettbewerb wird die Qualifikation einer Bauingenieurin/eines Bauingenieur, einer Landschaftsarchitektin/ eines Landschaftsarchitekten und einer Architektin/ eines Architekten zwingend vorausgesetzt. Die Federführung der Bewerbergemeinschaft liegt dabei bei der Bauingenieurin/beim Bauingenieur. Zur Teilnahme am Wettbewerb sind Arbeitsgemeinschaften/Projektteams zu bilden.
Im Rahmen des erforderlichen Verhandlungsverfahrens gemäß VgV werden mit den Preisträgern Verhandlungsgespräche geführt. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts nach Abschluss des Wettbewerbs entsprechend RPW 2013, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch der Preisträger auf die Gesamtbeauftragung / Realisierung besteht nicht.
An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Ingenieurkammer Baden-Württemberg mitgewirkt.
Die Planungsleistungen werden im europaweiten, dreistufigen Verhandlungsverfahren nach VgV ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl von 12 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2 und davon 3 von der Ausloberin gesetzten Büros
- Stufe 2: Realisierungswettbewerb mit 12 Teilnehmern nach RPW
- Stufe 3: Verhandlungsverfahren (3 Teilnehmer/Preisträger)
Derzeit sind folgende nicht abschließend feststehende Termine für den Realisierungswettbewerb vorgesehen:
Ausgabe der Auslobung / Beginn der Bearbeitungsphase: 30.09.2021
Rückfragenkolloquium mit Ortsbegehung: 18.10.2021
Abgabe der Unterlagen / Ende des Bearbeitungszeitraumes: 17.12.2021, 12:00 Uhr
Preisgerichtssitzung: Februar 2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Auswahl und Bewertung wird der Auftraggeber neben Ausschlusskriterien ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Auswahlkriterien werden 0-5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung.
In seiner Bewerbererklärung sowie mit den dargestellten Projekten (Referenzliste) belegt der Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, seine gestalterische Qualität und seine Arbeitsweise.
Die Auswahl der Teilnehmer setzt sich aus nachstehend genannten Kriterien zusammen:
Neben den nachstehenden Auswahlkriterien sind zwingend die Ausschlusskriterien (genannt in VI.3) "Zusätzliche Angaben" sowie die ergänzenden Hinweise im Teilnahmeantrag zu beachten!
II Auswahlkriterien
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewichtung 10 %)
Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren 2018 - 2020 gem. § 45 Abs. 4 VgV
(Mindestpunktzahl ab einem Umsatz von 1,5 Mio. Euro (netto), Höchstpunktzahl ab einem Umsatz von 3,5 Mio. Euro (netto))
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Gewichtung 90 %)
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der technischen Fachkräfte (Ingenieure, Architekten und Landschaftsarchitekten) des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
(Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von 5 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von 10 Mitarbeitern) (Gewichtung 10 %)
Vorlage einer Referenzliste über fünf früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen:
Referenz A (Gewichtung 16,67 %)
Mindestanforderungen:
- Objektplanungsleistungen entsprechend § 43 HOAI, LPH 2-6 und Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI, LPH 2-6 für Brückenbauwerke vollständig erbracht.
- Planungsanforderungen mindestens entsprechend Honorarzone III oder höher nach HOAI.
- Vergleichbares Referenzprojekt zur ausgeschriebenen Planungsleistung (Brückenbauwerk gem. DIN 1076, Neubau, öffentlicher Auftraggeber).
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (in oder nach 07/2011).
- Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer.
Zusatzpunkte:
- Zeitpunkt der Projektfertigstellung/Inbetriebnahme.
- Planung einer Fuß- und Radwegebrücke.
- Wettbewerbserfolg (1. - 3. Preis).
- Ein ausgezeichnetes realisiertes Projekt (z.B. Deutscher Brückenbaupreis oder eine andere qualifizierte Auszeichnung).
Referenz B (Gewichtung 16,67 %)
Mindestanforderungen:
- Objektplanungsleistungen entsprechend § 43 HOAI, LPH 2-6 für Brückenbauwerke vollständig erbracht.
- Planungsanforderungen mindestens entsprechend Honorarzone III oder höher nach HOAI.
- Vergleichbares Referenzprojekt zur ausgeschriebenen Planungsleistung (Brückenbauwerk gem. DIN 1076, Neubau, öffentlicher Auftraggeber).
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (in oder nach 07/2011).
- Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer.
Zusatzpunkte:
- Zeitpunkt der Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
- Planung einer Fuß- und Radwegebrücke.
- Wettbewerbserfolg (1. - 3. Preis).
- Ein ausgezeichnetes realisiertes Projekt (z.B. Deutscher Brückenbaupreis oder eine andere qualifizierte Auszeichnung).
Referenz C (Gewichtung 16,67 %)
Mindestanforderungen:
- Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI, LPH 2-6 für Brückenbauwerke vollständig erbracht.
- Planungsanforderungen mindestens entsprechend Honorarzone III oder höher nach HOAI.
- Vergleichbares Referenzprojekt zur ausgeschriebenen Planungsleistung (Brückenbauwerk gem. DIN 1076, Neubau, öffentlicher Auftraggeber)
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (in oder nach 07/2011)
- Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer
Zusatzpunkte:
- Zeitpunkt der Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
- Planung einer Fuß- und Radwegebrücke.
- Wettbewerbserfolg (1. - 3. Preis).
- Ein ausgezeichnetes realisiertes Projekt (z.B. Deutscher Brückenbaupreis oder eine andere qualifizierte Auszeichnung).
Referenz D (Gewichtung 15,00 %)
Mindestanforderungen:
- Objektplanungsleistungen gem. § 39 HOAI, LPH 2, 3 und 5 vollständig erbracht.
- Planungsanforderungen mindestens entsprechend Honorarzone III nach HOAI.
- Vergleichbares Referenzprojekt zur ausgeschriebenen Planungsleistung (Freianlagen mit Bauwerksbezug in Stadt- und Ortslage, ökologische Anforderungen, öffentlicher Auftraggeber)
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (in oder nach 07/2011)
- Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer
Zusatzpunkte:
- Zeitpunkt der Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
- Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattung.
- Freiflächen mit besonderen natur- und artenschutzfachlichen Anforderungen mit Biotopverbundfunktion.
- Einbindung von Brückenbauwerken.
- Wettbewerbserfolg (1. - 3. Preis).
Referenz E (Gewichtung 15,00 %)
Mindestanforderungen:
- Objektplanungsleistungen gem. § 39 HOAI, LPH 2, 3 und 5-8 vollständig erbracht.
- Planungsanforderungen mindestens entsprechend Honorarzone III nach HOAI.
- Vergleichbares Referenzprojekt zur ausgeschriebenen Planungsleistung (Freianlagen mit Bauwerksbezug in Stadt- und Ortslage, ökologische Anforderungen, öffentlicher Auftraggeber)
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (in oder nach 07/2011).
- Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer
Zusatzpunkte:
- Zeitpunkt der Projektfertigstellung/Inbetriebnahme.
- Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattung
- Freiflächen mit besonderen natur- und artenschutzfachlichen Anforderungen mit Biotopverbundfunktion.
- Einbindung von Brückenbauwerken
- Wettbewerbserfolg (1. - 3. Preis)
Bauingenieur/in und Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in. Weitere Hinweise in Ziff. VI.3 "Zusätzliche Angaben"
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung oder geringfügiger Veränderungen durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen und zu gewichten. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Neben der Gestaltung des Bauwerks und der städtebaulichen Einbindung legt die Ausloberin besonderen Wert auf einen wirtschaftlichen, funktionellen, ganzheitlichen und nachhaltigen Entwurf.
Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten sind:
- Einbindung in die städtebauliche Umgebung sowie in den Landschafts-, Erholungs- und Freiraum,
- Einbindung der Auflager in den Unterbau
- Gestaltung der Freiflächen und Vegetationsstrukturen,
- Architektonische Gestaltung,
- Statisch-konstruktive Konzeption,
- Technische Realisierbarkeit,
- Funktionalität,
- Nutzbarkeit und Attraktivität insbesondere für den Fuß- und Radverkehr,
- Anbindung und Eingriffe in den bestehenden Verkehr,
- Gestaltung der Wegeanbindungen
- Eingriffe in den Landschafts- und Freiraum (Natur- und Landschaft),
- Artenschutzfachlich und -rechtliche Verträglichkeit,
- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Herstellung, Erhaltung und Unterhalt.
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Preisgeldsumme von 22.000 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird wie folgt verteilt:
1. Preis: 11.000 € (50 % der Preisgeldsumme)
2. Preis: 6.600 € (30 % der Preisgeldsumme)
3. Preis: 4.400 € (20 % der Preisgeldsumme)
Das Preisgericht kann einstimmig auch eine andere als die in der Auslobung vorgesehene Verteilung der Preise beschließen. Die Teilnehmer haben über die Preissummen und die festgelegten Bearbeitungshonorare hinaus keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Wird ein Preisträger mit der Durchführung von Planungsleistungen betraut, so wird die als Preisgeld empfangene Summe auf das Planungshonorar angerechnet.
Die Teilnehmer erhalten jeweils ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 4.000 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Bearbeitungshonorar wird nur bei vollständiger und fristgerechter Abgabe der geforderten Leistungen gezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
KRITERIEN STUFE 1 (Präqualifikation)
I Ausschlusskriterien:
RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57
Abs. 1 und 3 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV
- Eigenerklärung, dass kein Verstoß gegen § 21 MiLoG vorliegt
WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Berufshaftpflichtversicherungsdeckung: Personenschäden müssen mit mind. 2,0 Mio. Euro abgedeckt sein, sonstige Schäden mit mind. 2,0 Mio. Euro
TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Der Bewerber verfügt über mindestens vier Beschäftigte (Technische fachkräfte - Ingenieure und/oder Architekten), die im Bereich der ausgeschriebenen Planungsleistungen tätig sind.
BEFÄHIGUNG UND ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Der Beruf des Ingenieurs, des Landschaftsarchitekten oder des Architekten liegt als Berufsqualifikation vor
SONSTIGES / BIETERGEMEINSCHAFTEN / ZULASSUNGSBEREICH
Für die Teilnahme am Wettbewerb wird die Qualifikation einer Bauingenieurin/eines Bauingenieur, einer Landschaftsarchitektin/ eines Landschaftsarchitekten und einer Architektin/ eines Architekten zwingend vorausgesetzt. Die Federführung der Bewerbergemeinschaft liegt dabei bei der Bauingenieurin/beim Bauingenieur. Zur Teilnahme am Wettbewerb sind Arbeitsgemeinschaften/Projektteams zu bilden. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft / des Projektteams muss die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen sowie den sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Ergänzende Hinweise zum Zulassungsbereich sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW 2013 beschrieben. Doppel- bzw. Mehrfachbewerbungen, d.h. Bewerbungen von Bewerbergemeinschaftspartnern in unterschiedlicher Konstellation sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss der Bewerbung. Die Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften kann im Laufe der Bearbeitung des Wettbewerbs nicht verändert werden.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt des Endes der Bewerbungsfrist (07.09.2021) erfüllt sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de