NBS Wendlingen-Ulm, Bahntechnik/Oberbau -17FEI26080 Los 1+2 –GU-BTO 3+4 Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI26080
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
NBS Wendlingen-Ulm, Bahntechnik/Oberbau -17FEI26080 Los 1+2 –GU-BTO 3+4
NBS Wendlingen-Ulm, Bahntechnik/Oberbau -17FEI26080 Los 1+2 –GU-BTO 3+4
Stuttgart
NBS Wendlingen-Ulm, Bahntechnik/Oberbau -17FEI26080 Los 1+2 –GU-BTO 3+4
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris-Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“ Korridor Rhein - Donau im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TENtec) , hier: Abschnitt Wendlingen-Ulm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
NBS Wendlingen-Ulm, Bahntechnik/Oberbau -17FEI26080 Los 1+2 –GU-BTO 3+4
Nationale Identifikationsnummer: AT34
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bregenz
NUTS-Code: AT34 Vorarlberg
Postleitzahl: 6900
Land: Österreich
Internet-Adresse: www.rhombergrail.com
Nationale Identifikationsnummer: AT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Linz
NUTS-Code: AT31 Oberösterreich
Postleitzahl: 4020
Land: Österreich
Internet-Adresse: www.swietelsky.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
GU4 – Bf Merklingen/ zusätzliche Fundamente Signale, H-Tafeln, WUE
Nationale Identifikationsnummer: AT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bregenz
NUTS-Code: AT34 Vorarlberg
Postleitzahl: 6900
Land: Österreich
Internet-Adresse: www.rhombergrail.com
Nationale Identifikationsnummer: AT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Linz
NUTS-Code: AT31 Oberösterreich
Postleitzahl: 4020
Land: Österreich
Internet-Adresse: www.swietelsky.com
AvL 155: Im Bf Merklingen werden zusätzliche Fundamente für Signale, Haltetafeln und WUE benötigt. Hierbei soll die Ausführungsplanung einschl. der erforderlichen Statik und die bauliche Umsetzung durchgeführt werden.
Es bestehen direkte Abhängigkeiten zur vertraglich geschuldeten Leistung des AN BTO (Bau der Festen Fahrbahn und sämtlicher KTB-Arbeiten auf der NBS). Ein Wechsel des AN würde zu zusätzlichen Schnittstellen und Abstimmungen (planerisch, zeitlich) füh-ren, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht bevorzugt werden sollten. Daher kann kein anderer AN diese Leistungen durchführen.