Schul- und Kitaverpflegung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 08119079
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.waiblingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schul- und Kitaverpflegung
Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung für die Schulmensen und Kindertageseinrichtungen sowie der Betrieb von Schulmensen mit dem Personal des Bieters.
Belieferung und Betrieb der Mensa Rinnenäckerschule
Waiblingen
Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung für die Mensa der Rinnenäckerschule (Grundschule). Betrieb der Mensa mit Personal des Bieters.
Die Küche wird zur Zeit mit dem Verpflegungssystem Cook&Chill betrieben.
Belieferung und Betrieb der Mensa Staufer-Gemeinschaftsschule
Waiblingen
Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung für die Mensa der Staufer-Gemeinschaftsschule. Betrieb der Mensa mit Personal des Bieters.
Die Küche wird zur Zeit mit dem Verpflegungssystem Cook&Chill betrieben.
Belieferung und Betrieb der Mensa 1 Salier-Gemeinschaftsschule
Waiblingen
Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung für die Mensa 1 der Salier-Gemeinschaftsschule.
Die Küche wird zur Zeit mit dem Verpflegungssystem Cook&Chill betrieben.
Belieferung mit Mittagsverpflegung für die Kita Auf der Linde
Waiblingen
Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung für die Kita Auf der Linde.
Die Küche ist mit Kombidämpfern ausgestattet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Belieferung und Betrieb der Mensa an der Rinnenäckerschule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Belieferung und Betrieb der Mensa an der Staufer-Gemeinschaftsschule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73734
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung für die Mensa 1 der Salier-GMS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kernen i.R.
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71394
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung für die Kita Auf der Linde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kernen i.R.
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71394
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.