Lieferung von Mehrzweckschiffen Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2018
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.baw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Mehrzweckschiffen
Entwurfsplanung, Bau und betriebsfertige Lieferung von drei Mehrzweckschiffen mit LNG-Antrieb
Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) beschaffte im Auftrag der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die Entwurfsplanung, den Bau und die betriebsfertige Lieferung zweier Mehrzweckschiffe (Schadstoff-Unfall-Bekämpfungsschiffe) mit Gas-Elektrischem Antriebskonzept (LNG) für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (Ersatzbauten Scharhörn und Mellum) sowie die Option auf ein drittes Mehrzweckschiff (Ersatzbau Neuwerk). Die Option wurde mittlerweile gezogen, sodass drei baugleiche Mehrzweckschiffe gekauft wurden. Wesentliche Eckdaten (Stand bei Vertragsschluss):
- Länge über alles: max. 95 m,
- Breite über alles: max. 20 m,
- Tiefgang: 5,5 m (Tonnenlegen) und 6,10 m (Havarieeinsatz),
- Gas-Elektrisches Antriebskonzept,
- Optimierte Eigenschaften in Bezug auf Seegang und Manövrieren,
- Probefahrtsgeschwindigkeit 15,0 kn,
- Einhaltung der einschlägigen IMO-Vorschriften, insbesondere Marpol einschließlich Anlage VI Tier III, sowie Einhaltung der einschlägigen Richtlinien und EU-Verordnungen, insbesondere 2005/33/EG durch Verwendung von LNG als Kraftstoff,
- Schiff für Fahrtgebiet A 3 konzipiert, primäres Einsatzgebiet Nord- und Ostsee.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Entwurfsplanung, Bau und betriebsfertige Lieferung von drei Mehrzweckschiffen mit LNG-Antrieb
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemwerder
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 27809
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.abeking.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Da es sich hier um die Bekanntmachung einer Vertragsänderung nach § 132 Abs. 5 GWB handelt, wird insbesondere auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Entwurfsplanung, den Bau und die betriebsfertige Lieferung dreier Mehrzweckschiffe (Schadstoff-Unfall-Bekämpfungsschiffe) mit Gas-Elektrischem Antriebskonzept (LNG) für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (Ersatzbauten Scharhörn, Mellum, Neuwerk)
Wesentliche Eckdaten sind die gleichen wie oben Ziffer II.2.4) (Stand bei Vertragsschluss), mit Ausnahme der Länge über alles, die nach der Vertragsänderung statt maximal 95,0 m jetzt maximal 99,8 m beträgt:
- Länge über alles: max. 99,8 m,
- Breite über alles: max. 20 m,
- Tiefgang: 5,5 m (Tonnenlegen) und 6,10 m (Havarieeinsatz),
- Gas-Elektrisches Antriebskonzept,
- Optimierte Eigenschaften in Bezug auf Seegang und Manövrieren,
- Probefahrtsgeschwindigkeit 15,0 kn,
- Einhaltung der einschlägigen IMO-Vorschriften, insbesondere Marpol einschließlich Anlage VI Tier III, sowie Einhaltung der einschlägigen Richtlinien und EU-Verordnungen, insbesondere 2005/33/EG durch Verwendung von LNG als Kraftstoff,
- Schiff für Fahrtgebiet A 3 konzipiert, primäres Einsatzgebiet Nord- und Ostsee.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemwerder
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 27809
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.abeking.com
A) Wegen geänderter Vorgaben des Arbeits- und Umweltschutzes haben die Bundesrepublik Deutschland (Auftraggeber) und die ABEKING & RASMUSSEN Schiffs- und Yachtwerft SE (Auftragnehmer) den Liefervertrag wie folgt angepasst:
1. Geänderte Ausführung des Bordnetzsystems:
Die für einen Schiffsbetrieb relevanten Versorgungen (400V sowie 230V) werden, wie schon die vorgelagerte 690V-Systemebene, ohne Sternpunkterdungen, d.h. als IT-Netz ausgeführt. Über diese Anpassung sowie der dabei normativ zu berücksichtigenden Bausteine, wird die E-Anlage permanent überwacht. Dadurch werden die Anlagenausführungen, unter Beibehaltung sowie Erhöhung der Schiffsverfügbarkeit, an die DGUVbasierte aktuelle Arbeitsschutzorganisation des Auftraggebers angepasst.
2. Erweiterung der elektrischen Landanschlussmöglichkeiten:
Aus Gründen des Immissionsschutzes sollen die Mehrzweckschiffe in Häfen elektrisch versorgt und vollumfänglich betrieben werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird zusätzlich ein Mittelspannungslandanschluss mit entsprechenden Mittelspannungskomponenten nach internationalem Standard realisiert. Der bisher vorgesehene Niederspannungslandanschluss wird beibehalten, um die Mehrzweckschiffe während der Werft und Dockzeiten und fehlenden Mittelspannungsanschlussmöglichkeiten in gewissem Umfang anschließen zu können.
3. Verlängerung der Mehrzweckschiffe zur Umsetzung der vereinbarten Änderungen zu Bordnetzsystem und Landanschluss:
Die Änderungen zum Bordnetzsystem und zum Landanschluss führen dazu, dass die gewünschte neue Ausführung (zusätzliche Transformatoren, Schaltanlagen, etc.) mehr Platz auf den Mehrzweckschiffen benötigt, als nach den ursprünglichen Vorgaben. Nach Prüfung von Alternativen haben Auftraggeber und Auftragnehmer daher vereinbart, dass der Auftragnehmer die Mehrzweckschiffe jeweils um 4,8 m verlängert liefen wird. Die Verlängerung der Schiffe ist geeignet, um die notwendigen konstruktiven Änderungen für die Erweiterung des Bordnetzsystems und des Landanschlusses umzusetzen. Alternativen, die ohne eine Verlängerung der Mehrzweckschiffe auskommen könnten, führen zu erheblichen Leistungseinschränkungen der Schiffe und mussten deshalb verworfen werden. Die Schiffe könnten ihre vorgesehenen Aufgaben in diesem Fall nicht mehr vollumfänglich erfüllen.
Die geänderte Ausführung des Bordnetzes und des Landanschlusses sowie die damit einhergehende Verlängerung der Mehrzweckschiffe stellt aus Sicht des Auftraggebers bereits keine wesentliche Auftragsänderung i. S. v. § 132 Abs. 1 GWB dar. Der Auftraggeber veröffentlicht diese Bekanntmachung daher nur höchst vorsorglich für den Fall, dass es sich entgegen seiner Einschätzung doch um wesentliche Änderungen des öffentlichen Auftrags handelt sollte.
B) Infolge der Änderungen unter A) werden die Liefertermine angepasst. Dabei wird auch eine coronabedingte Verschiebung berücksichtigt, die der Auftragnehmer im Mai 2020 gemeldet hatte. Insgesamt verschieben sich die Liefertermine jeweils um rund vier Monate.
Vor dieser Vertragsänderung gab es eine erste Vertragsänderung. Diese wurde im April 2020 vereinbart und betraf ausschließlich Modalitäten der Abschlagszahlungen. Die nach dem Liefervertrag zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers und der durch den Auftraggeber zu zahlende Preis blieben unverändert.
Die zusätzlichen Leistungen zur geänderten Ausführung des Bordnetzes und des Landanschlusses können nicht durch einen anderen Auftragnehmer erbracht werden. Technisch sind die Änderungen sowie die dafür erforderliche Verlängerung der Mehrzweckschiffe so eng mit der Konstruktion und dem Bau der Mehrzweckschiffe als Ganzes verzahnt, dass kein anderer Auftragnehmer diese zusätzlichen Leistungen ausführen könnte. Nur derjenige kann die Mehrzweckschiffe mit geändertem Bordnetzsystem und geändertem Landanschluss sowie um 4,8 m verlängert ausführen, der die Mehrzweckschiffe konstruiert und baut. Auch aus wirtschaftlichen Gründen kommt kein anderer Auftragnehmer in Betracht. Jeder andere Auftragnehmer könnte die Mehrzweckschiffe erst nach Fertigstellung durch den jetzigen Auftragnehmer verlängern. Insbesondere da sich die Mehrzweckschiffe alle drei noch in der Konstruktionsphase befinden, wäre es gänzlich unwirtschaftlich, diese zunächst unverändert zu bauen und anschließend zu ändern.