Universität Hohenheim - Außenreinigung Campus Referenznummer der Bekanntmachung: UH_2021-0132
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart-Hohenheim
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-hohenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universität Hohenheim - Außenreinigung Campus
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über 2 Jahre mit 2maliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jar (mögliche
Gesamtlaufzeit 4 Jahre) über die Reinigung des Campusgeländes der Universität Hohenheim.
siehe LV
Rahmenvertrag über 2 Jahre mit 2maliger Verlängerungsoption um jeweil 1 Jahr (mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre)
zweimalige Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Basis-Unternehmensdarstellung
- Drei (3) Referenzen
- Fragebogen Eignungsprüfung
- Nachweis Betriebshaftpflicht
- Bestätigung Berufgenossenschaft
- fachliche/r Ansprechpartner/in: Nachweise fachliche Eignung inkl. Weiterbildungen
- Konzept 1 "Unterweisung/Schulung Mitarbeiter"
- Konzept 2 "Vertretungen bei geplanter / ungeplanter Abwesenheit"
- 4 Exceltabellenblätter im pdf-Format ("Std.Verrechnungssatz", "Produktivität UR", "Produktivität GR", "Einzelpreise")
- Ggf. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder Zertifikat einer Präqualifizierungsdatenbank
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
nach Ablauf der Vertragslaufzeit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
[gelöscht]
Auf die folgende gesetzliche Regelung und die darin vorgesehene mögliche Frist für die Stellung eines Nachprüfungsantrags wird hingewiesen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spät. bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.