Planungsleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte "Im Moos" einschließlich Kleinstwohnungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003696
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte "Im Moos" einschließlich Kleinstwohnungen
Planungsleistungen der Gebäudeplanung, des Energiekonzeptes/ Bauphysik und der Fachplanungen der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung Lüftung Sanitär (HLS) und Elektrotechnik (ELT)) für den Neubau der 6-gruppigen Kindertagesstätte "Im Moos" einschließlich Kleinstwohnungen in 79112 Freiburg
Durch die Baugebiete Alter Sportplatz sowie Niedermatten entsteht in der Ortschaft Waltershofen ein Bedarf an neuen Kita-Plätzen im Umfang von 6 Gruppen. Ein Ganztagesangebot für Kindertagesstätten fehlt dort bisher gänzlich und soll im Bereich Kreuzung „Im Moos“ / „Burgmatt“, Flurstück 5290/8 realisiert werden.
Da ein Bedarf an Kleinstwohnungen für wohnungslose Einzelpersonen ohne Betreuungsbedarf festgeschrieben wurde, sollen im Zuge des Projektes ebenfalls Kleinstwohnungen im gleichen Gebäude realisiert werden.
Vorgesehen wird daher der Neubau der Kita Im Moos mit
2 Gruppen für Kinder von 0 bis 3 Jahren,
1 altersgemischte Gruppe für Kinder von 2 Jahren bis Schuleintritt,
3 Gruppen für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt,
einer maximal möglichen Anzahl von Kleinstwohnungen im Attikageschoss.
Das Gebäude soll als Passivhaus Plus klimaneutral geplant und errichtet werden. Die Klimaneutralität ist zu erreichen, indem der Energiebedarf des Gebäudes zu 100% selbst regenerativ erzeugt wird. Hierbei werden konkrete Vorgaben zur Erzeugung von Strom und Wärme gemacht, die den tatsächlichen Energiebedarf decken sollen. Wert wird hier auf ein zukunftsweisendes Energiekonzept gelegt, das beispielhaft für weitere städtische Projekte sein soll.
Bruttogrundfläche (BGF) der Gesamtbaumaßnahme ca. 1.700 m².
Es wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach §§ 74, 17, 14 VgV mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe) durchgeführt. Gesucht wird ein interdisziplinäres Planungsteam (z.B. durch gemeinsame Bewerbung ansonsten getrennter Planungsbüros) bestehend aus Gebäudeplanung, Planung der Technischen Ausrüstung (HLS und ELT) und Bauphysik/Energiekonzeption.
Das durchzuführende VgV-Verfahren wird mit einer interdisziplinären Mehrfachbeauftragung mit optionaler Überarbeitungsstufe für Teile der Leistungsphase 2 nach HOAI 2021 kombiniert, um optimale Ansätze für einen Vorentwurf des Neubaus zu erreichen.
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen
• der Leistungsphasen 2-9 der Gebäudeplanung nach § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10
• der Leistungsphasen 2-9 der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15 (Anlagengruppen 410, 420, 430, 440, 450 und 460)
• der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung / Bauakustik (Schallschutz) / Raumakustik) nach Anlage 1; 1.2 HOAI (Für die Leistungen zu Wärmeschutz und Energiebilanzierung gilt ergänzend das in Ziffer 2.2 des gleichnamigen Heftes Nr. 23 der AHO-Schriftenreihe (Stand: September 2015) definierte Leistungsbild.)
Die Beauftragung erfolgt im Rahmen separater Vertragsabschlüsse. D.h. jede der drei Fachdisziplinen wird selbstständige_r Vertragspartner_in der Stadt Freiburg. Sofern die Leistungen der Technischen Ausrüstung durch mehrere Büros innerhalb der Bietergemeinschaft erbracht werden, werden diese durch ein Vertragswerk als Arbeitsgemeinschaft beauftragt.
Die Auftraggeberin plant eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen. Mit Abschluss der Einzelverträge werden zunächst als Stufe 1 die Vorplanung und die Entwurfsplanung beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen können stufenweise bis zur Leitungsphase 9 beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Aufgabe der integrierten Mehrfachbeauftragung wird mit den Unterlagen für die 2. Stufe des Verfahrens ausführlich beschrieben und zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird zu diesem Zeitpunkt ein Mustervertrag übersandt.
Verlängerungsoption um 4 Jahre bei Beauftragung der Leistungsphase 9
Es werden 3 bis 5 Bewerber_innen nach der Auswahlphase für die 2. Stufe berücksichtigt.
Soweit mehr als 3 bis 5 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die 3 bis 5 Bewerber_innen mit der höchsten Punktzahl für die 2. Stufe berücksichtigt.
Die Bewertung zur Ermittlung dieser mindestens 3 Teilnehmer_innen für die 2. Stufe erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien: Erfüllung der u.g. Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in der Bekanntmachung bzw. in den Bewerbungsunterlagen.
Eignungskriterien mit Gewichtung:
1. projektbezogene Erfahrungen (Büro) mit 80%,
2. unternehmensbezogene Leistung mit 20%.
Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge das Los.
Die Auftraggeberin plant auch die Beauftragung von Leistungen der Gebäudeautomation (KG 480). Ggf. wird diese Leistung dem Planungsbüro für Technische Ausrüstung im Rahmen des Hauptvertrags mit übertragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
• § 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro Deckungssumme für Sachschäden für jedes Büro.
• § 46 (2) VgV: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
Der Auftraggeber wird für die ausgewählten Bewerber bis zur Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) anfordern.
• § 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen,
• § 43 VgV: Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft,
• § 36 VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung,
• § 47 (1) (2) (3) (4) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen Eignungsleihe oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung
• Für Gebäudeplanung: § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen einschließlich Büroinhaber_innen (ohne freie Mitarbeiter_innen, kaufmännische Mitarbeiter_innen, Praktikant_innen und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung
• Für TGA (HLS und ELT) Planung: § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen einschließlich Büroinhaber_innen (ohne freie Mitarbeiter_innen, kaufmännische Mitarbeiter_innen, Praktikant_innen und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung
• Eigenerklärung gemäß § 48 (1) VgV, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 (1) VgV i. V. m. § 123 und 124 GWB bestehen.
• § 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/ der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen:
1. Angabe von Referenzprojekten für Gebäudeplanungsleistungen innerhalb eines Projektes.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8
- Einstufung Gebäudeplanung mind. HZ III
- Baukosten KG 300 und 400 mind. 1,5 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzenden ab 01.01.2016 bis heute
2. Angabe von Referenzprojekten für Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (HLS: Anlagengruppen 1. bis 3. ggf. 8 nach HOAI Teil 4 § 55) innerhalb eines Projektes.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Baukosten KG 410, 420, 430 ggf. 480 mind. 0,5 Mio.Euro netto
- Übergabe an die Nutzer ab 01.01.2016 bis heute
3. Angabe von Referenzprojekten für Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (Elektro: Anlagengruppen 4. und 5. ggf. 8 nach HOAI Teil 4 § 55) innerhalb eines Projektes.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Baukosten KG 440, 450 ggf. 480 mind. 0,3 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzer ab 01.01.2016 bis heute
4. Angabe von Referenzprojekten für Planungsleistungen der Bauphysik und Erstellung einer Energiekonzeption.
Mindestanforderung an die Referenzen:
- Einstufung Gebäudeplanung mind. HZ III
- Baukosten KG 300 und 400 mind. 1,5 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzenden ab 01.01.2016 bis heute
5. Angabe von Referenzprojekten für Gebäudeplanungsleistungen für öffentliche Auftraggeber nach GWB § 98 (Erfahrungsschwerpunkte: formale Abläufe, Vertragswesen, Rechnungswesen, Vergabeverfahren)
Mindestanforderung an die Referenzen:
- mind. selbsterbrachte Leistungsphasen 2 bis 8
- Einstufung Gebäudeplanung mind. HZ III
- Baukosten KG 300 und 400 mind. 1,0 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzenden ab 01.01.2016 bis heute
§ 75 (1) und (3) VgV
• Gebäudeplanung: Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Gebäudeplanungsleistungen verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen, in der Bundesrepublik Deutschland als Gebäudeplaner_in tätig zu werden.
• Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung: Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Planungsleistungen der Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärtechnik verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen, in der Bundesrepublik Deutschland als Planer_in der Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärtechnik tätig zu werden.
• Elektroplanung: Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Planungsleistungen der Elektrotechnik verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen, in der Bundesrepublik Deutschland als Planer_in der Elektrotechnik tätig zu werden.
• Energie/ Bauphysik: Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Planungsleistungen Energie/ Bauphysik verfügt.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß den Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, benennen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Abgabe darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 31.08.2021, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Die geforderten Anlagen und Nachweisen sind elektronisch im Vergabeportal hochzuladen.
Weitere Unterlagen als die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Die Unterzeichnung des Antrags erfolgt in Textform nach § 126b BGB, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Hierfür ist der Vor- und Nachname der erklärenden Person oder der Firmennamen im Angebotsassistenten im Schritt "Angebot einreichen" im dafür vorgesehenen Feld bereits vorbelegt und kann bei Bedarf geändert werden.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Die Information zur Umsetzung der Datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Stadt Freiburg i.Br. finden Sie auf www.freiburg.deunter dem Menüpunkt „Wirtschaft und Digitalisierung“ - „Ausschreibungen“ - unter „Weitere Informationen“, „Datenschutzhinweise nach der DSGVO bei Vergaben“.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens zusätzlich folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
Auslobungsunterlagen Mehrfachbeauftragung, Musterverträge. Zuschlagskriterien und Ablauf der Vergabeverhandlungsgespräche.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de