Lieferung von Abfallbehältern Referenznummer der Bekanntmachung: BSK-2021-024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bodenseekreis.de/de/landratsamt-a-z/aemteruebersicht/abfallwirtschaftsamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Abfallbehältern
Lieferung neuer Abfallbehälter (Restabfall/Bioabfall/Altpapier) u. Verwertung (defekter) Altbehälter
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Bodenseekreis schreibt folgende Leistungen neu aus:
• Lieferung von neuen Abfallbehältern für Restabfall, Bioabfall und Altpapier.
Dabei sind folgende Behältergrößen durch den Auftragnehmer auf Anforderung zu liefern:
- Behälter für Restabfall: MGB 60 l, MGB 80 l, MGB 120 l, MGB 240 l, MGB 1.100 l
- Behälter für Bioabfall: MGB 60 l, MGB 80 l, MGB 120 l, MGB 240 l
- Behälter für Altpapier: MGB 120 l, MGB 240 l, MGB 770 l, MGB 1.100 l
- Darüber hinaus sind Behälter mit bereits montierten Schwerkraftschlössern zu liefern.
• Verwertung von (defekten) Altbehältern
Grundvertragslaufzeit: Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande und wird bis zum 31.12.2024 fest geschlossen. Die Bestellung von Abfallbehältern für das Jahr 2022 kann bereits im Dezember 2021 erfolgen.
Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 30.06.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe,
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 MiLoG
• Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
• Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)),
• Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
• die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für mein/unser Unternehmen,
• die Gewerbeanmeldung.
Zum Nachweis meiner/ unserer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gebe ich/ geben wir folgende Erklärungen ab:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020
− Gesamtunternehmen __________T€ __________T€ ________T€
− Bereich der ausgeschriebenen Leistungen
− Eigenleistungen __________T€ __________T€ ________T€
− Fremdleistungen __________T€ __________T€ ________T€
Bei „Gesamtunternehmen“ sind die Umsätze für das gesamte Unternehmen des Bieters(nicht zu verwechseln mit dem Konzern) in allen Bereichen (ausgeschriebene Leistungen und andere Leistungen) anzugeben. Bei „Eigenleistungen“ sind die Umsätze im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen anzugeben, die das Unternehmen selbst, d.h. nicht durch Unterauftragnehmer erbringt, bei „Fremdleistungen“ dagegen die nicht durch das Unternehmen selbst, sondern durch Unterauftragnehmer erbrachten Leistungen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen.
• Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung
− Ich erkläre/ Wir erklären, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall vorliegt bzw. eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Auf Verlangen der Vergabestelle werde ich/ werden wir innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachreichen:
• die jüngsten bestätigten Jahresabschlussberichte und die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2018, 2019 und 2020, in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
Unter einem Jahresabschlussbericht ist ein gemeinhin auch als Geschäftsbericht bezeichnetes Dokument zu verstehen, in dem mindestens die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers enthalten sind.
• Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Zum Nachweis meiner/ unserer technischen Leistungsfähigkeit gebe ich/ geben wir folgende Erklärungen ab:
• Ich erkläre/ Wir erklären, dass mein/ unser Unternehmen über folgende Referenzen verfügt:
− Mindestens eine Referenz für die Lieferung von neuen Abfallbehältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 3.000 Stück pro Jahr innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes.
− Mindestens eine Referenz für die Verwertung von Abfallbehältern mit einer Leistungsmenge von mindestens 15 Gewichtstonnen pro Jahr verwerteter Behälter innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes.
Es können auch mehrere Referenzen herangezogen werden, die in Summe den geforderten Leistungsmengen entsprechen.
Auf Verlangen der Vergabestelle werde ich/ werden wir innerhalb einer gesetzten Frist, die Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/ Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes) benennen.
Tariftreue und Mindestlohn:
Bei der Angebotsabgabe ist eine Verpflichtungserklärung des Bieters gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) sowohl für den Bieter als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Erklärungen zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Informationen zur Eignung (Ergänzung zu Ziff. III 1.1. bis 1.3):
Das Ausstellungsdatum d. Dokumente zum Nachweis der persönl. Lage/Berufs-u. Handelsregister soll nicht vor dem 01.02.2021 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum mit Ausnahme des Handelsregisterauszuges ist unschädlich, wenn sich dem jew. Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig ist. Auf Verlangen d. Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die o. g. Dokumente innerhalb einer gesetzten Frist in aktueller Fassung nachzureichen.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Gliederungspunkte 2.2 bis 2.4 der Anlage 1_Angebotsformular zu kopieren u. von jedem Mitglied d. Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen. Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung über das Vergabeportal einzureichen. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Außerdem ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Eignungsleihe:
Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftl. u. finanz. sowie techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hins. derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB u. § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftl. u. finanz. Leistungsfähigkeit ganz od. teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE):
Bieter u. Bietergemeinschaften können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben gemäß Anlage 1_Angebotsformular S. 9-14 enthalten, die für die Überprüfung der Eignung erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Angaben in diesem Teil nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden („Globalvermerk“).
Urkalkulation (gem. Ziff. 2.4 im Verfahrensleitfaden): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.