ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung - B0171400 Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung - B0171400
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen Planfeststellungsabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 146-38: Alle grundlegenden Planungsleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 3 und 4 sind an den Generalplaner vergeben (ehemaliger Hauptvertrag B0171400 und Fortschreibung N146-13). Die im Nachtragsangebot N 146-38 enthaltenen Leistungen ergeben sich aufgrund umfangreicher Einwendungen und Hinweise nach der 1. Offenlage im PfA 8.1, die die Bearbeitung und Vorbereitung der 2. Offenlage sehr aufwändig machen. Der Umweltbereich war bei den Einwendungen überwiegend von komplexen Themen der Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der hohe Bearbeitungsaufwand ist maßgeblich der Tatsache geschuldet, dass die Planfeststellungsunterlagen bereits 2014 erstellt wurden, 2017 dann in die Offenlage gingen und Ende 2019 der Erörterungstermin stattfand. Hieraus resultiert das Erfordernis der Einarbeitung etlicher zwischenzeitlich erfolgter Aktualisierungen von Grundlagen die in sämtlichen Gutachten zu bewerten, zu übernehmen und z.T. mit zusätzlichen Maßnahmen zu belegen sind (u.a. gibt es einen neuen Regionalplan und eine neue amtliche Biotoptypen- und Waldbiotopkartierung, eine neue Rote Liste der Vögel führt zu Veränderungen bei den planungsrelevanten Vogelarten, die Waldfunktionenkarte wurde aktualisiert). Ergebnisse aus zusätzlichen erforderlichen juristischen Abstimmungen sind in die Vogelschutzverträglichkeiststudie "Kaiserstuhl" einzuarbeiten. Zudem sind neue technische Planungen, wie die GSM-R-Standorte oder die neue Grünbrücke im Teninger Unterwald zu bilanzieren und in die Unterlagen aufzunehmen.
Der ursprünglich im Jahr 2015, abgeschätzte Bearbeitungsaufwand wird durch die zuvor genannten Tatsachen und Ursachen deutlich überschritten.
Durch die Erbringung der Leistungen durch den bereits beauftragten Generalplaner können Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung genutzt werden. Durch einen Wechsel des AN würden Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs entstehen. Der AN verfügt über direkte Projekterfahrung bei der Erstellung und Aktualisierung der Planfeststellungsunterlage. Die Anpassung ist notwendig, damit die Gesamtleistung einer in sich genehmigungsfährigen Planfeststellungsunterlage erbracht werden kann. Der AN besitzt die notwendige Infrastruktur (Software, Fachexperten, Projektkenntnis) zur Leistungserbringung. Durch seine bisher erbrachten Leistungen entstehen in diesem Zusammenhang Synergieeffekte.