Überlassung pass. Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net - ZV Breitband Bodenseekreis Referenznummer der Bekanntmachung: 94/21-AZ
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommpaktnet.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung pass. Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net - ZV Breitband Bodenseekreis
Überlassung passiver Infrastrukturen durch Komm.Pakt.Net zur Sicherstellung einer NGA-Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Breitband Bodenseekreis (Betreibermodell)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Gebiet des Zweckverbands werden bzw. wurden Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von Hoch- bzw. Höchstgeschwindigkeitsnetzen nebst interkommunalem Zuführungsnetz errichtet.
Die Infrastrukturen der Kommunen sollen über ein interkommunales Zuführungsnetz an glasfaserführende Open-Access-Zugangspunkte angeschlossen werden. Der AN hat an den Open-Access-Übergabepunkten die notwendige Anschlussleistung bei Dritten einzukaufen. Ebenso soll dieses Netz die Möglichkeit bieten, weitere kommunale Ortsnetze (vorwiegend FTTB) an dieses Netz anzuschließen und miteinander zu verbinden.
Leistungen des Netzbetriebs und Mehrfachdienste werden nicht vom Auftraggeber erbracht, sondern sollen auf der Grundlage dieser Angebotsunterlagen im Wege einer Dienstleistungskonzession an einen privaten Dienstleister als Auftragnehmer vergeben und dann von diesem erbracht werden. Der Auftraggeber strebt eine vertrauensvolle und langfristige Kooperation mit dem Auftragnehmer an. Der Auftragnehmer hat dann als Konzessionär auf der Grundlage dieser Ausschreibung den Netzbetrieb und die Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden gegen angemessenes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Gegenstand der Ausschreibung ist damit die Verpachtung passiver Infrastrukturen zum Netzbetrieb (insbesondere Aufbau aktiver Komponenten, Wartung, Instandhaltung, Erweiterungen, Dokumentation und Auskunftserteilung) sowie die Erbringung von Mehrfachdiensten durch den Bieter. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebsvertrages, der mit Zuschlagserteilung an den obsiegenden Bieter zustande kommt. Der Netzbetriebsvertrag ist im weiteren Verfahren Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (mit Ausnahme zwingend vorgegebener Mindestbedingungen) und wird von der Vergabestelle im Rahmen der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe verbindlich vorgegeben. Der Netzbetriebsvertrag sieht eine Erstlaufzeit von 12 Jahren vor. Wird der Netzbetriebsvertrag nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um bis zu 2 Mal um je 4 Jahre zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres, soweit der Vertrag nicht von Seiten des AN unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 36 Monaten bzw. von Seiten des AG unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von26 Monaten zum Ende der Erstlaufzeit bzw. zum Ende der jeweiligen verlängerten Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wird. Der Netzbetriebsvertrag regelt im Wesentlichen die einzuhaltenden Vorgaben, Haftung, Vertragsgegenstand, den Betrieb nebst Aufbau aktiver Technik, Instand- und Unterhaltung sowie Dokumentation und Erteilung von Leitungsauskünften. Ferner Kundenservice- und Störungsbeseitigung, open access, die Pachtzahlung und Eigentumsverhältnisse.
Das Nutzungsrecht an den passiven Infrastrukturen steht dem Auftraggeber zu. Im Übrigen ist im Regelfall der Zweckverband Breitbandversorgung Bodenseekreis Eigentümer der gesamten passiven Infrastrukturen, wobei auch passive Infrastrukturen Dritter vom Zweckverband gepachtet und entsprechend weiterverpachtet werden können (siehe 5.2). Die passiven Infrastrukturen werden dem Auftragnehmer gebündelt über den Auftraggeber im Wege der Pacht überlassen. Der Auftraggeber ist für den Auftragnehmer alleiniger Vertragspartner für den Netzbetriebsvertrag.
Die Ausschreibung erfolgt insoweit als Rahmenvereinbarung, als nicht zum jetzigen Zeitpunkt über den gesamten geplanten Ausbauzeitraum bzw. Zeitraum der Vertragslaufzeit des zum Netzbetrieb ausgeschriebenen Netzes abschließend verbindlich zugesagt werden kann, wel-che konkrete Anzahl an Endkunden bzw. Adressen in welchen Versorgungsbereichen final umgesetzt werden. Dies ist lediglich in Bezug auf die Versorgungbereiche möglich, für die bereits finale Zuwendungsbescheide von Bund und Land vorliegen. In den künftig zum
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Leistungsbschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
- Kriterium: Netzpacht(60)
- Kriterium: Versorgungskonzept(40)
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme in der vorgenannten bzw. - soweit für das jeweils geförderte Projekt einschlägig – in der entsprechend ergänzenden, ersetzenden, ändernden Fassung, einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine Bescheinigung nach § 6 TKG.
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), wobei der Nachweis nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung die-ser Ausschreibung sein darf.
- Eigenerklärung zum Firmenprofil mit Unternehmensdarstellung, ggf. Konzernzugehö-rigkeiten gemäß Formblatt Firmenprofil zur Bewerbung.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt Ansprechpartner.
- Zusicherung der Deckung von Investitionen gemäß Formblatt Investitionen.
- Eigenerklärung über die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben der Förderprogramme, Förderbescheide einschließlich Nebenbestimmungen und Hinweisen gemäß Formblatt Fördervorgaben.
- Erklärungen gemäß Formblatt Kenntnisnahme Zuwendungsvoraussetzungen.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtver-sicherung bei Auftragserteilung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei 1-facher Maximierung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung;
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerber-gemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Werden die Mindesthöhen derzeit unterschritten oder liegt keine entsprechende Versicherung vor, ist es ausreichend, wenn im Falle der Auftragserteilung eine Versicherung abgeschlossen wird, die die obigen Mindestvorgaben zu den Deckungssummen und deren Maximierung erfüllt.
- Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Der Mindestumsatz netto (zzgl. MwSt.) in jedem letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahren im Bereich der zu vergebenden Leistung muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren sowie Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Erl.: Technische Fachkräfte in diesem Sinne sind die in dem für den Ausschreibungsgegenstand relevanten Bereich qualifizierten Mitarbeiter). Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
- Darstellung der Referenzen gemäß Formblatt Referenzen zur Bewerbung mit Darstel-lung der in den letzten drei Jahren erbrachten, mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Auf-nahme der zurzeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) mit sämtlichen im Formblatt Referenzen geforderten Angaben. Vergleichbar sind Netzbetriebsleistungen in Bezug auf den Betrieb von Telekommunikationsnetzen, insbesondere in Form des aktiven Netzbetriebs, Wartung und Instandhaltung, einschließlich der Erbringung zugehöriger Endkundendienste. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen zu benennen.
Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen vom Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160 GWB verwiesen. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information abgeschlossen werden (vgl. § 134 GWB).