Modernisierung Freibad Schramberg Tennenbronn - Landschaftsbau - Pflanzen und Rasen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schramberg
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78713
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-schramberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Freibad Schramberg Tennenbronn - Landschaftsbau - Pflanzen und Rasen
Das Anfang der 1970-er Jahre erbaute Freischwimmbad hat nach mehr als 40 Jahren Betrieb einen grundlegenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarf.
Dieser betrifft die Gebäude, die technische Ausrüstung und die Außenanlagen.
Entwurfsansatz:
Allgemein:
- Um den Betrieb des Freibades wirtschaftlicher zu gestalten, wird die Wasserfläche von, zur Zeit ca. 1.315 m2 auf 985 m2 reduziert.
- Der Terrassencharakter des Freibades soll erhalten werden.
- Komplette Erneuerung der Außenanlagen
- Neubau eines Filtergebäudes
78144 Schramberg-Tennenbronn
Gewerk 17: Landschaftsbau - Pflanzen und Rasen - bestehend in der Hauptsache aus folgenden Leistungen:
- 1.375,00 m3 Mutterbodeneinbau,
- 10.000,00 m2 Rasensaat inkl. Vorarbeiten und Fertigstellungspflege,
- 1.350,00 m2 Bepflanzung mit Pflanzenlieferung inkl. Vorarbeiten und Fertigstellungspflege
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haigerloch
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72401
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Fristen und Rügen:
- innerhalb von 10 Kalendertagen für im Verfahren erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)
- spätestens bis zu unter IV.2.2) genannten Frist für aus der Bekanntmachung oder den Vergabeverhandlungen ersichtlichen Verstöße (§160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB)
Fristen für Nachprüfungsanträge:
- 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (§160 Abs. 3 Nr. 3 und 4 GWB).