NetApp Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 1069
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://civillent.de/start
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.komm.one/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
NetApp Rahmenvertrag
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung von NetApp-Produkten inkl. Lizenzen für Hard- und Software.
Der Rahmenvertrag hat hierbei eine geplante Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und kann zweimal (2) um jeweils ein (1) Jahr auf max. 48 Monate verlängert werden.
Im Rahmen dieser EU-weiten Ausschreibung soll ein zuverlässiger und kompetenter Rahmenvertragspartner gefunden werden. Der Rahmenvertrag soll die Beschaffung sämtlicher NetApp-Produkte wie z.B. Hardware, Software, Lizenzen usw. ermöglichen.
Die zu beschaffenden Komponenten umfassen hierbei das gesamte Spektrum an Speicher- und -Softwareprodukten des Herstellers NetApp.
Die Ausschreibung umfasst die folgenden Leistungen:
- Rahmenvertrag über die Lieferung von NetApp Hardware-Komponenten inkl. Software und Lizenzen;
- Bezug von Dienstleistungen:
- Supportleistung (Ticketsystem, Telefonsupport):
- Proof of Concept:
- Rabattsatz auf Wartung:
Der Vertrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert sind folgende Eigenerklärungen:
- Eintragung in das Handelsregister;
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB;
- Erklärung über die illegale Beschäftigung von Arbeitskräften;
- Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG);
- Eigenerklärung zur Tariftreue.
Ferner wird ein aktueller Auszug (nicht älter als 6 Monate) der Eintragung des Bieters in das Handelsregister gefordert.
Alle Eignungskriterien sind auch in den Auftragsunterlagen enthalten.
- Eigenerklärung zum Umsatz (in EUR) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand. Neu gegründete Unternehmen, die den Nachweis noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z. B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht zulassen.
Alle Eignungskriterien sind auch in den Auftragsunterlagen enthalten.
- Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der für die ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Neu gegründete Unternehmen, die den Nachweis noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf
hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z. B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in technischer und beruflicher Hinsicht zulassen;
- Scientology-Schutzerklärung;
- Unternehmensdarstellung;
- zwei vergleichbare Referenzen als Eigenerklärung innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als eine vergleichbare Referenz gilt es, wenn ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von NetApp-Produkten über eine Vertragslaufzeit von mind. 12 Monaten abgeschlossen wurde. Es ist erforderlich, dass die Zusammenarbeit in den letzten 5 Jahren zwischen 2015 bis 2020 stattgefunden hat.
- Nachweis über den NetApp Star Partnerstatus, NetApp FlexPod Premium Partnerstatus und NetApp Gold Partnerstatus
- Nachweis über die Möglichkeit des Bezugs von NetApp Professional Services
- Eigenerklärung über die Qualifikation des eingesetzten Personals
Alle Eignungskriterien sind auch in den Auftragsunterlagen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Vergabeunterlagen werden auf dieser Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos bereitgestellt. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bieter und alle sonstigen Informationen über den aktuellen Stand des Verfahrens läuft ausschließlich über diese Plattform. Auf dieser Plattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor
Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYYC6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.