Rahmenvereinbarung Lieferung u. Einbau Digitalfunkgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: LRANOK-BESCH-2021-0008
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mosbach
NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Postleitzahl: 74821
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neckar-odenwald-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Lieferung u. Einbau Digitalfunkgeräte
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung und Einbau von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis zum Abruf von Einzelaufträgen durch die abrufberechtigten Auftraggeber und andere Abrufberechtigte in zwei Losen
Los 1 (Warenkorb 1)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung und Einbau von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis zum Abruf von Einzelaufträgen durch die abrufberechtigten Auftraggeber.
Ziel des vorliegenden Verfahrens ist die flächendeckende Ausstattung der auf die Kommunikation per Funk angewiesenen Behörden in den kommenden Jahren.
Die Anschaffung der dadurch erforderlichen großen Anzahl an Geräten - voraussichtlich in der Größenordnung von 50 Stück HRT (Handheld Radio Terminal) - Paket 4, 104 Stück FRT (Fixed Radio Terminal) - Pakete 5, 6 u. 7 sowie 240 Stück MRT (Mobile Radio Terminal) - Paket 1 u. 2 , (Höchstgrenze) zzgl. entsprechendem Zubehör für den Einbau und Betrieb sowie die Montage der Geräte - wird nicht in einem einmaligen Beschaffungsvorgang erfolgen, sondern sukzessive durch Abruf der jeweiligen abrufberechtigten Auftraggeber. Da der
konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret bestimmt werden kann, sollen die abrufberechtigten Auftraggeber die Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, werden mit dem vorliegenden Verfahren Rahmenvereinbarungen
ausgeschrieben.
Neben der Lieferung der Digitalfunkgeräte als solcher ist auch das erforderliche Zubehör zu liefern und ebenfalls einzubauen.
Des Weiteren umfasst der Auftrag alle vom Hersteller herausgegebenen Software- und Firmwareupdates für die zu liefernden Geräte sowie die Zurverfügungstellung eines Webshops mit Serviceportal. Der Auftragsgegenstand wird in gesamthaft ausgeschrieben. Einzelheiten hierzu sind der als Anlagen 2 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für die Erteilung von Einzelaufträgen durch die abrufberechtigten Auftraggeber.
Der Auftragsgegenstand wird in zwei Losen (Los 1 und Los 2)
ausgeschrieben. Der genaue Leistungsumfang je Los ist den als Anlagen 2a (Los 1-Warenkorb 1) und 2b (Los 2-Warenkorb2) beigefügten Technischen Leistungsbeschreibungen und der Allgemeinen Leistungsbeschreibung Anlage 2 zu entnehmen.
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Der Auftraggeber kann die Laufzeit einmalig um 6 Monate, wenn er dies gegenüber dem Rahmenvereinbarungspartner mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit schriftlich erklärt.
Los 2 (Warenkorb 2)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Lieferung und Einbau von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis zum Abruf von Einzelaufträgen durch die abrufberechtigten Auftraggeber.
Ziel des vorliegenden Verfahrens ist die flächendeckende Ausstattung der auf die Kommunikation per Funk angewiesenen Behörden in den kommenden Jahren.
Die Anschaffung der dadurch erforderlichen großen Anzahl an Geräten - voraussichtlich in der Größenordnung von 50 Stück HRT (Handheld Radio Terminal) - Paket 4, 104 Stück FRT (Fixed Radio Terminal) - Pakete 5, 6 u. 7 sowie 240 Stück MRT (Mobile Radio Terminal) - Paket 1 u. 2 , (Höchstgrenze) zzgl. entsprechendem Zubehör für den Einbau und Betrieb sowie die Montage der Geräte - wird nicht in einem einmaligen Beschaffungsvorgang erfolgen, sondern sukzessive durch Abruf der jeweiligen abrufberechtigten Auftraggeber. Da der
konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret bestimmt werden kann, sollen die abrufberechtigten Auftraggeber die Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, werden mit dem vorliegenden Verfahren Rahmenvereinbarungen
ausgeschrieben.
Neben der Lieferung der Digitalfunkgeräte als solcher ist auch das erforderliche Zubehör zu liefern und ebenfalls einzubauen.
Des Weiteren umfasst der Auftrag alle vom Hersteller herausgegebenen Software- und Firmwareupdates für die zu liefernden Geräte sowie die Zurverfügungstellung eines Webshops mit Serviceportal. Der Auftragsgegenstand wird in gesamthaft ausgeschrieben. Einzelheiten hierzu sind der als Anlagen 2 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für die Erteilung von Einzelaufträgen durch die abrufberechtigten Auftraggeber.
Der Auftragsgegenstand wird in zwei Losen (Los 1 und Los 2)
ausgeschrieben. Der genaue Leistungsumfang je Los ist den als Anlagen 2a (Los 1-Warenkorb 1) und 2b (Los 2-Warenkorb2) beigefügten Technischen Leistungsbeschreibungen und der Allgemeinen Leistungsbeschreibung Anlage 2 zu entnehmen.
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Der Auftraggeber kann die Laufzeit einmalig um 6 Monate, wenn er dies gegenüber dem Rahmenvereinbarungspartner mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit schriftlich erklärt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung
(a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
(b) Das Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
(c) Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
(c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(a) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(b) Nachweis einer an das Unternehmen des Bieters gekoppelten Fachhändlerlizenz
1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen,
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden für jede einzelne Person sowie für Sachschäden und mindestens 2 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Erklärung des Bewerbers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
(a) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
(b) Referenzen über vergleichbare Leistungen
Mindestanforderung:
LOS 1: Nachweis von zwei Referenzprojekte über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (seit 1.1.2018), wobei die Lieferung mindestens 250 Funkgeräte umfassen muss.
Die Erklärung über die Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Auftragsvolumen (Anzahl HRT, FRT, MRT, Preis),
- Beschreibung von Gegenstand und Umfang der Leistungen.
LOS 2: Nachweis von zwei Referenzprojekte über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (seit 1.1.2018), wobei die Lieferung mindestens 250 Funkgeräte umfassen muss.
Die Erklärung über die Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Auftragsvolumen (Anzahl HRT, FRT, MRT, Preis),
- Beschreibung von Gegenstand und Umfang der Leistungen.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) der Auftragsbekanntmachung ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden.
(2) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerrttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.