Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Inbetriebnahme von Hardware-Komponenten für Bearbeitungsplätze in der Postproduktion für den Südwestrundfunk Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 2/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Inbetriebnahme von Hardware-Komponenten für Bearbeitungsplätze in der Postproduktion für den Südwestrundfunk
Der SWR will seine bestehende Systemlandschaft im Bereich der Postproduktion vereinheitlichen und in Zukunft ausschließlich auf das Adobe Premiere Pro setzen. Hierfür sollen die bisher auf Avid Media Composer basierten Videobearbeitungssysteme inkl. der zugehörigen Systemkomponenten flächendeckend durch Adobe Premiere Pro ersetzt werden. In Zukunft sollen sämtliche Arbeitsplätze für die Videobearbeitung an allen drei Standorten den gleichen technischen Aufbau und das gleiche Bedienkonzept haben. Das technische Konzept soll so gestaltet sein, dass ein medienübergreifendes und standortübergreifendes Arbeiten möglich ist und einheitliche Arbeitsplätze für die Nachbearbeitung sämtlicher Videoinhalte für alle möglichen Verbreitungswege zur Verfügung stehen. Die Arbeitsprozesse sollen hierfür über alle drei Standorte konsequent vereinheitlicht werden.
Baden-Baden, Stuttgart und Mainz
Durch das Projekt will der SWR seine bestehende Systemlandschaft im Bereich der Postproduktion an allen Standorten vereinheitlichen und in Zukunft ausschließlich auf das Produkt Adobe Premiere Pro setzen. Hierfür sollen die bisher auf Avid Media Composer basierten Videobearbeitungssysteme inkl. der zugehörigen Systemkomponenten flächendeckend durch Adobe Premiere Pro ersetzt werden. In Zukunft sollen sämtliche Arbeitsplätze für die Videobearbeitung an allen drei Standorten den gleichen technischen Aufbau und das gleiche Bedienkonzept haben. Das technische Konzept soll so gestaltet sein, dass ein medienübergreifendes und standortübergreifendes Arbeiten möglich ist und einheitliche Arbeitsplätze für die Nachbearbeitung sämtlicher Videoinhalte für alle möglichen Verbreitungswege zur Verfügung stehen. Die Arbeitsprozesse sollen hierfür über alle drei Standorte konsequent vereinheitlicht werden.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Lieferleistungen
-Bereitstellung eines Warenkorbs an Hardware-Komponenten zur Ausstattung von Bearbeitungsplätzen
Dienstleistungen:
-Ausführungsplanung
-Projektmanagement
-Implementierung
-Inbetriebnahme
-Dokumentation
-Abnahme
als Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten, um flexibel auf sich ändernde Umstände reagieren zu können.
Optionale Zusatzleistungen sind:
-Einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate auf maximal 24 Monate
-Optionale Lieferleistungen durch den Auftragnehmer
-Optionale Unterstützungsdienstleistungen durch den Auftragnehmer
Mengenangabe - Optionale Höchstmenge der Leistungen:
-Liefer- und Dienstleistungen der Kategorie Bearbeitungsplätze Baden-Baden, gesamt: 21
-Liefer- und Dienstleistungen der Kategorie Bearbeitungsplätze Stuttgart gesamt: 21
-Liefer- und Dienstleistungen der Kategorie Bearbeitungsplätze Mainz, gesamt: 22
-Liefer- und Dienstleistungen der Kategorie Sprecherräume Baden-Baden, gesamt: 2
-Liefer- und Dienstleistungen der Kategorie Sprecherräume Stuttgart gesamt: 8
-Liefer- und Dienstleistungen der Kategorie Sprecherräume Mainz, gesamt: 3
Darüber hinaus gibt es zusätzlich einmalig geforderte Leistungen sowie optionale Leistungen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.11.2021.
Der in der Bekanntmachung angegebene geschätzte Wert (unter II.1.5 & II.2.6) bezieht sich auf die in dieser Rahmenvereinbarung ausgeschriebene optionale Höchstmenge inklusive aller Optionen sowie den einmaligen Leistungen.
eine Verlängerungsoption um 12 Monate
-Einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate auf maximal 24 Monate
-Optionale Lieferleistungen durch den Auftragnehmer
-Optionale Unterstützungsdienstleistungen durch den Auftragnehmer
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 1.4.3.2 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt und unter Nennung des Firmennamens und der Rechtsform sowie der Person des Erklärenden dem Angebot beigelegt werden.
-A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
• Mindestanforderungen: Auszug, nicht älter als 1 Jahr
Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 2 – Inhalt und Aufbau des Angebots“).
-Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
-Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
-Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und zur „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
-A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
Mindestanforderungen:
• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je
Schadensereignis. Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
-A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderungen: Aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
-A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist:
Mindestanforderungen:
• Mindestens mittlerer Bonität.
• Nachweis nicht älter als 1 Jahr
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
-B3.2 - Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
3 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
6 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
9 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
12 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
-B3.3 - Bonitätsindex aus o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
2 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
4 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
6 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität
8 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität
Bewertungsgrundsätze:
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB VI, Verfahrensunterlagen Kapitel 4.15.8). Den einzelnen Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktzahl zugeordnet. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
-Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (2 Punkte)
-Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (4 Punkte)
-Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (6 Punkte)
-Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (8 Punkte)
Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob aufgeführt.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
-A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
Mindestanforderungen:
• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je
Schadensereignis. Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
-A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderungen: Aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
-A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist:
Mindestanforderungen:
• Mindestens mittlerer Bonität.
• Nachweis nicht älter als 1 Jahr
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter insgesamt in der Wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit und Technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 64 Eignungspunkte erreicht.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
-A4.1 - Zwei in den vergangenen drei Jahren begonnene Referenzprojekte aus dem Bereich „Lieferung und Inbetriebnahme von Broadcast IT-Technik“ in vergleichbarer Art vorzugsweise bei öffentlichen Auftraggebern.
Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3.5 - Referenztemplate (eignungsbezogen)“.
-A4.2 - Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
-A4.3 - Nachweis (nur Auflistung, keine detaillierten Skillprofile) der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Mindestanforderungen:
• Mindestens 1 Gesamtprojektleiter
• Mindestens 3 technische Monteure
• Mindestens 3 Fachplaner
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:
-B4.1 - Bewertung der in den vergangenen drei Jahren begonnenen Referenzprojekte.
Die Bewertung der eingereichten Referenzprojekte erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, Projektinhalt sowie Kommunikation mit dem Auftraggeber bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
6 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt nur in einem der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
12 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in zwei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
18 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in drei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
24 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in allen vier Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Somit können insgesamt bei zwei Referenzen 48 Eignungspunkte erreicht werden.
-B4.2 - Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement.
8 Punkte - Geringer Zielerfüllungsgrad - QM befriedigend umgesetzt.
16 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad - QM gut ein -und umgesetzt.
24 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein - und umgesetzt.
32 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein -und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)
Bewertungsgrundsätze:
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB VI, Verfahrensunterlagen Kapitel 4.15.8). Den einzelnen Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktzahl zugeordnet. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
-Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (2 Punkte)
-Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (4 Punkte)
-Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (6 Punkte)
-Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (8 Punkte)
Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob aufgeführt.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
-A4.1 - Zwei in den vergangenen drei Jahren begonnene Referenzprojekte aus dem Bereich „Lieferung und Inbetriebnahme von Broadcast IT-Technik“ in vergleichbarer Art vorzugsweise bei öffentlichen Auftraggebern.
Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3.5 - Referenztemplate (eignungsbezogen)“.
-A4.2 - Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
-A4.3 - Nachweis (nur Auflistung, keine detaillierten Skillprofile) der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Mindestanforderungen:
• Mindestens 1 Gesamtprojektleiter
• Mindestens 3 technische Monteure
• Mindestens 3 Fachplaner
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter insgesamt in der Wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit und Technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 64 Eignungspunkte erreicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
-Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
-Verfahrensunterlagen gem. Kapitel 2.4 Datenschutz ff/LBeschrei Kapitel 2.9 IT-Sicherheit ff
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Unterauftragnehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt,wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Unterauftragnehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.6.6 der Verfahrensunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
-den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]