Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Inbetriebnahme von Hardware-Komponenten für Bearbeitungsplätze in der Postproduktion für den Südwestrundfunk Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 2/2021

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.swr.de/unternehmen/ausschreibungen/ausschreibungen-104.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/3ab6257caacebc2556eb2977c01865fc
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Inbetriebnahme von Hardware-Komponenten für Bearbeitungsplätze in der Postproduktion für den Südwestrundfunk

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 2/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der SWR will seine bestehende Systemlandschaft im Bereich der Postproduktion vereinheitlichen und in Zukunft ausschließlich auf das Adobe Premiere Pro setzen. Hierfür sollen die bisher auf Avid Media Composer basierten Videobearbeitungssysteme inkl. der zugehörigen Systemkomponenten flächendeckend durch Adobe Premiere Pro ersetzt werden. In Zukunft sollen sämtliche Arbeitsplätze für die Videobearbeitung an allen drei Standorten den gleichen technischen Aufbau und das gleiche Bedienkonzept haben. Das technische Konzept soll so gestaltet sein, dass ein medienübergreifendes und standortübergreifendes Arbeiten möglich ist und einheitliche Arbeitsplätze für die Nachbearbeitung sämtlicher Videoinhalte für alle möglichen Verbreitungswege zur Verfügung stehen. Die Arbeitsprozesse sollen hierfür über alle drei Standorte konsequent vereinheitlicht werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Baden-Baden, Stuttgart und Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch das Projekt will der SWR seine bestehende Systemlandschaft im Bereich der Postproduktion an allen Standorten vereinheitlichen und in Zukunft ausschließlich auf das Produkt Adobe Premiere Pro setzen. Hierfür sollen die bisher auf Avid Media Composer basierten Videobearbeitungssysteme inkl. der zugehörigen Systemkomponenten flächendeckend durch Adobe Premiere Pro ersetzt werden. In Zukunft sollen sämtliche Arbeitsplätze für die Videobearbeitung an allen drei Standorten den gleichen technischen Aufbau und das gleiche Bedienkonzept haben. Das technische Konzept soll so gestaltet sein, dass ein medienübergreifendes und standortübergreifendes Arbeiten möglich ist und einheitliche Arbeitsplätze für die Nachbearbeitung sämtlicher Videoinhalte für alle möglichen Verbreitungswege zur Verfügung stehen. Die Arbeitsprozesse sollen hierfür über alle drei Standorte konsequent vereinheitlicht werden.

Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:

Lieferleistungen

-Bereitstellung eines Warenkorbs an Hardware-Komponenten zur Ausstattung von Bearbeitungsplätzen

Dienstleistungen:

-Ausführungsplanung

-Projektmanagement

-Implementierung

-Inbetriebnahme

-Dokumentation

-Abnahme

als Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten, um flexibel auf sich ändernde Umstände reagieren zu können.

Optionale Zusatzleistungen sind:

-Einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate auf maximal 24 Monate

-Optionale Lieferleistungen durch den Auftragnehmer

-Optionale Unterstützungsdienstleistungen durch den Auftragnehmer

Mengenangabe - Optionale Höchstmenge der Leistungen:

-Liefer- und Dienstleistungen der Kategorie Bearbeitungsplätze Baden-Baden, gesamt: 21

-Liefer- und Dienstleistungen der Kategorie Bearbeitungsplätze Stuttgart gesamt: 21

-Liefer- und Dienstleistungen der Kategorie Bearbeitungsplätze Mainz, gesamt: 22

-Liefer- und Dienstleistungen der Kategorie Sprecherräume Baden-Baden, gesamt: 2

-Liefer- und Dienstleistungen der Kategorie Sprecherräume Stuttgart gesamt: 8

-Liefer- und Dienstleistungen der Kategorie Sprecherräume Mainz, gesamt: 3

Darüber hinaus gibt es zusätzlich einmalig geforderte Leistungen sowie optionale Leistungen.

Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.11.2021.

Der in der Bekanntmachung angegebene geschätzte Wert (unter II.1.5 & II.2.6) bezieht sich auf die in dieser Rahmenvereinbarung ausgeschriebene optionale Höchstmenge inklusive aller Optionen sowie den einmaligen Leistungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

eine Verlängerungsoption um 12 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

-Einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate auf maximal 24 Monate

-Optionale Lieferleistungen durch den Auftragnehmer

-Optionale Unterstützungsdienstleistungen durch den Auftragnehmer

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

-A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 1.4.3.2 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt und unter Nennung des Firmennamens und der Rechtsform sowie der Person des Erklärenden dem Angebot beigelegt werden.

-A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.

• Mindestanforderungen: Auszug, nicht älter als 1 Jahr

Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 2 – Inhalt und Aufbau des Angebots“).

-Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.

Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.

-Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.

Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.

-Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und zur „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ müssen vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

-A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:

Mindestanforderungen:

• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je

Schadensereignis. Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.

oder

• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.

-A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.

Mindestanforderungen: Aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

-A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist:

Mindestanforderungen:

• Mindestens mittlerer Bonität.

• Nachweis nicht älter als 1 Jahr

Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:

-B3.2 - Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.

3 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%

6 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%

9 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%

12 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%

-B3.3 - Bonitätsindex aus o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).

2 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität

4 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität

6 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität

8 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität

Bewertungsgrundsätze:

Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB VI, Verfahrensunterlagen Kapitel 4.15.8). Den einzelnen Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktzahl zugeordnet. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben.

Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet:

-Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (2 Punkte)

-Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (4 Punkte)

-Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (6 Punkte)

-Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (8 Punkte)

Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob aufgeführt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

-A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:

Mindestanforderungen:

• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je

Schadensereignis. Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen.

oder

• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.

-A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.

Mindestanforderungen: Aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

-A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist:

Mindestanforderungen:

• Mindestens mittlerer Bonität.

• Nachweis nicht älter als 1 Jahr

Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter insgesamt in der Wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit und Technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 64 Eignungspunkte erreicht.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

-A4.1 - Zwei in den vergangenen drei Jahren begonnene Referenzprojekte aus dem Bereich „Lieferung und Inbetriebnahme von Broadcast IT-Technik“ in vergleichbarer Art vorzugsweise bei öffentlichen Auftraggebern.

Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3.5 - Referenztemplate (eignungsbezogen)“.

-A4.2 - Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.

-A4.3 - Nachweis (nur Auflistung, keine detaillierten Skillprofile) der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.

Mindestanforderungen:

• Mindestens 1 Gesamtprojektleiter

• Mindestens 3 technische Monteure

• Mindestens 3 Fachplaner

Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:

-B4.1 - Bewertung der in den vergangenen drei Jahren begonnenen Referenzprojekte.

Die Bewertung der eingereichten Referenzprojekte erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, Projektinhalt sowie Kommunikation mit dem Auftraggeber bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.

6 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt nur in einem der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.

12 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in zwei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.

18 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in drei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.

24 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in allen vier Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.

Somit können insgesamt bei zwei Referenzen 48 Eignungspunkte erreicht werden.

-B4.2 - Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement.

8 Punkte - Geringer Zielerfüllungsgrad - QM befriedigend umgesetzt.

16 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad - QM gut ein -und umgesetzt.

24 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein - und umgesetzt.

32 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein -und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)

Bewertungsgrundsätze:

Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB VI, Verfahrensunterlagen Kapitel 4.15.8). Den einzelnen Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktzahl zugeordnet. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben.

Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet:

-Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (2 Punkte)

-Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (4 Punkte)

-Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (6 Punkte)

-Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (8 Punkte)

Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte jeweils grob aufgeführt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

-A4.1 - Zwei in den vergangenen drei Jahren begonnene Referenzprojekte aus dem Bereich „Lieferung und Inbetriebnahme von Broadcast IT-Technik“ in vergleichbarer Art vorzugsweise bei öffentlichen Auftraggebern.

Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3.5 - Referenztemplate (eignungsbezogen)“.

-A4.2 - Nachweise oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.

-A4.3 - Nachweis (nur Auflistung, keine detaillierten Skillprofile) der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.

Mindestanforderungen:

• Mindestens 1 Gesamtprojektleiter

• Mindestens 3 technische Monteure

• Mindestens 3 Fachplaner

Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter insgesamt in der Wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit und Technischen / beruflichen Leistungsfähigkeit mehr als 64 Eignungspunkte erreicht.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung

-Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)

-Verfahrensunterlagen gem. Kapitel 2.4 Datenschutz ff/LBeschrei Kapitel 2.9 IT-Sicherheit ff

Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Unterauftragnehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt,wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Unterauftragnehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/09/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/09/2021
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.6.6 der Verfahrensunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller

-den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2021

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