Rahmenvereinbarung zur bundesweiten Lieferung von Büroverbrauchsmaterial

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bghw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung zur bundesweiten Lieferung von Büroverbrauchsmaterial

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30192000 Bürobedarf
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Auftraggeberin schreibt einen Rahmenvereinbarung zur bundesweiten Lieferung von Büroverbrauchsmaterial aus.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ort der Leistung Direktionen • M 5, 7 68161 Mannheim • Herrmann-Milde-Str.1 53129 Bonn Regionaldirektionen • Große Elbstraße 134 22767 Hamburg • Falkenstraße 7 28195 Bremen • Bundesallee 57/58 10715 Berlin • Bahnhofstraße 22 07545 Gera • N 4, 18-20 68161 Mannheim • Arnulfstraße 283 80639 München • Haifa-Allee 36 55128 Mainz • Langwartweg 103-105 53129 Bonn • Kurt-Jooss-Straße 11 45127 Essen In Einzelfällen kann darüber hinaus eine Anlieferung auch an weitere hier nicht aufgeführte Anschriften innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erforderlich sein (z.B. Telearbeits-/Heimarbeitsplätze/Außenbüros). Die Anlieferung an diese Standorte gilt mit dem Rahmen-vertrag ebenfalls als vereinbart.

Die entsprechenden Bedarfe der BGHW sind in den Mengenangaben der Anlage D berücksichtigt. Die tatsächliche Umsetzung der Geschäftsbeziehung erfolgt in eigener Zuständigkeit und Verantwortung der BGHW.

Der Bedarf an Büroverbrauchsmaterial liegt bei ca. 85.000 € netto pro Jahr.

Ausführung der Leistung Die Auswahl der zu liefernden Produkte erfolgt ausschließlich durch die Auftraggeberin Änderungen dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber vorgenommen werden.

Zwingend einzuhaltende Anforderungen, Normen und Vorschriften sind der Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse (§4 Abs. 3 ArbSchG). Insbesondere ist die Gefahrstoff- sowie Chemikalienverordnung zwingend zu beachten. Das Vorhandensein des Umweltzeichens "Blauer Engel" oder gleichwertiger Zeichen ist nachzuweisen. Das Vorhandensein des CE-Zeichens ist ebenfalls nachzuweisen. Das Zeichens für „Geprüfte Sicherheit“ (GS-Zeichen) ist im individuellen Einzelfall erforderlich.

Die gelieferten Produkte müssen den vereinbarten Normen in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Bei der Lieferung ist insbesondere die Einhaltung folgender Qualitätsvorschriften und Normen zu beachten und einzuhalten:

- Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 30. September 1989 übe die Mindestvorschriften für die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Nutzung von Arbeitsmitteln, Richtlinie 2009/104/EG – auch genannt EG-Arbeitsmittelrichtlinie.

- das Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz)

- GS-Zeichen

Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Auftragnehmer den Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften und Normen zu erbringen und ggf. Kopien der entsprechenden Zertifikate vorzulegen.

Lieferung Die Lieferung der Produkte erfolgt kostenlos mit Angabe der SAP-Bestellnummer frei Haus an den jeweils vom Auftraggeber genannten Lieferort. Bei mehr als einem Artikel darf das Gesamtgewicht 13 kg nicht übersteigen. Ansonsten ist die Bestellung in mehrere Chargen aufzuteilen.

Verzug/Nichtlieferung Soweit sich der Auftragnehmer mit seiner Lieferung des Büromaterials in Verzug befindet oder die Lieferung nicht ausführen kann, ist der Auftraggeber berechtigt, sich das Produkt bei einem anderen Unternehmen zu beschaffen. Eventuelle Mehrkosten sind von dem Auftragnehmer zu übernehmen. Eine separate Anzeige des Verzugs ist dabei nicht notwendig.

Mängelansprüche Der Auftragnehmer sichert zu, nur Produkte mit einwandfreier Beschaffenheit und Funktionalität zu liefern, die sich durch hohe Belastbarkeit, Haltbarkeit und maximale Lebensdauer auszeichnen.

Die Mängelansprüche und deren Verjährung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Im Weiteren gewährleistet der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers inner-halb von zwei Wochen nach Erkennen des Mangels, Fehl-, Falsch- oder Mangellieferungen unverzüglich zurückzunehmen und durch ordnungsgemäße Produkte auszutauschen. Kosten entstehen dem Auftraggeber hierdurch nicht.

Retouren/ Stornierungen Die Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann innerhalb des Rahmenvertrags nicht ausgeschlossen werden.

Dies betrifft Falschlieferungen oder beschädigte Anlieferungen, die innerhalb von drei Werk-tagen nach Wareneingang zu reklamieren und zu retournieren sind. Unter Falschlieferungen sind ebenfalls Bestellungen der Auftraggeberin zu zählen, die durch Angaben von Mengenfehlern oder aufgrund von inhaltlichen Falschbestellungen zustande gekommen sind. Ware aus Falschlieferungen wird durch den Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin kostenlos zu-rückgenommen.

Eine Retoure ist gutzuschreiben, wenn die Ware unbeschädigt und vollständig ist, es sich nicht um Fremdware handelt und die Ware verkehrsfähig ist. Die Gutschrift erfolgt auf der Basis des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich gewährter Rabatte und Skonti. Der Betrag wird dem Konto der Auftraggeberin gutgeschrieben.

Stornierungen von Bestellungen sind bis zur Auslieferung der Ware möglich.

Vertragsdauer Der Rahmenvertrag läuft über einen Zeitraum von 24 Monaten und endet vollautomatisch. Vertragsbeginn ist der 01.11.2021 Vertragsende ist der 31.10.2023. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers um jeweils ein Jahr zu den gleichen Konditionen.

Gegenstand der Ausschreibung Beschaffung von Büroverbrauchsmaterial für den Zeitraum vom 01. November 2021 bis 31. Oktober 2023.

Lieferzeit/Bestellplattform Der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin stellt sicher, dass die Bestellungen zur Belieferung der einzelnen Standorte ab dem 01. November 2021 über eine kostenlose Internetplattform erfolgen.

Sämtliche Bestellungen werden seitens des Auftragnehmers/ der Auftragnehmerin innerhalb von 36 Stunden bearbeitet (ab Bestellung über Internetplattform bis Auslieferung am Standort = 36 Stunden).

Leistungen des Auftragnehmers/ der Auftragnehmerin Gegenüber der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik:

- Dezentrale Standortbelieferung

Die Beschaffungsanforderungen werden dezentral von den einzelnen Standorten so-wie von der Direktion in Mannheim durchgeführt, d. h. der jeweilige Beschaffungs-vorgang wird nicht zentral von der Vergabestelle der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik ausgelöst, sondern von den einzelnen Standorten. Es ist daher erforderlich, eine Internetbestellplattform mit SAP-MM-OCI-Schnittstelle seitens des Lieferanten vorzuhalten. Dieser muss vom Lieferanten kostenlos zur Verfügung ge-stellt werden. Darüber hinaus muss der Lieferant sicherstellen, dass der Katalogeinkauf für das vorgegebene Warensortiment (siehe Anlage D) mit EDI (iDoc) gewähr-leistet ist. Das interne BGHW-Mapping ist auf eClass 6.1 aufgebaut. Das Mapping des Lieferanten muss mindestens eClass Vers. 5.1.4 oder höher entsprechen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Nichterfüllen dieses Kriteriums zum Ausschluss am Vergabeverfahren führt (KO-Kriterium). Der Bedarf ist frei Besteller (Lieferorte Mannheim, Bonn, Gera, Berlin, Hamburg, Bremen, Mainz, München, Essen, sowie in Einzelfällen auch an weitere hier nicht aufgeführte Anschriften inner-halb der Bundesrepublik Deutschland z.B. Telearbeits-/ Heimarbeitsplätze/ Außenbüros zu liefern.

Die Anlieferung erfolgt versand- und verpackungskostenfrei. Es sind auch Kleinst-mengen zu liefern. Eine Beschränkung auf Verpackungseinheiten ist nicht zulässig. Ein Mindermengenzuschlag darf nicht erhoben werden. Die Standortbelieferung durch einen eng begrenzten festen Personalstamm wird hierbei auf Grund der Erfahrungen der vergangenen Jahre als wünschenswert erachtet.

- Nach jedem Vertragsjahr ist eine Warenstatistik bereitzustellen und auf Anforderung Auskunft an die Auftraggeberin über die während dieses Vertragszeitraums gelieferten Artikel (Menge und Standort) zu geben.

- Verpackungen sind auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Sie sollen wieder verwertbar sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung (Sortiment, Service/Lieferung, Shop) / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 112-291435
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller/ die Antragstellerin den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2021

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Leimen
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Leingarten
Leinzell
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Malsch
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Neustetten
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Niederstetten
Niederstotzingen
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Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
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Oberderdingen
Oberdischingen
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Oberndorf am Neckar
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Oberrot
Obersontheim
Oberstadion
Oberstenfeld
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Ochsenhausen
Offenau
Offenburg
Ohlsbach
Öhningen
Öhringen
Ölbronn-Dürrn
Öpfingen
Oppenau
Oppenweiler
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Osterburken
Ostfildern
Östringen
Ötigheim
Ötisheim
Ottersweier
Owen
Pfalzgrafenweiler
Pfedelbach
Pfinztal
Pforzheim
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Pleidelsheim
Pliezhausen
Plochingen
Plüderhausen
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Reichenbach an der Fils
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Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
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Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
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Rot am See
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
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Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
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Sankt Leon-Rot
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Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
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Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
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Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
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Sindelfingen
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Sinsheim
Sinzheim
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Sontheim an der Brenz
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Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
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Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
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Wolpertshausen
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Zell im Wiesental
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