Kinderhaus Stadtpark Referenznummer der Bekanntmachung: LEO-2021-0059
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leonberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]118
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leonberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kinderhaus Stadtpark
Mittagsverpflegung für die Kinder des Kinderhaus Stadtpark
Stadt Leonberg
Belforter Platz 1
71229 Leonberg
Deutschland
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von ca. 75 Essensportionen sowie ca. 40 Nachmittagssnacks pro Tag in der Zeit vom 03.01.2022 bis 31.12.2023 (entspricht ca. 33.750 Portionen Mittagessen sowie 18.000 Snacks an 480 Betriebstagen) und Küchenreinigung.
Vertragsdauer 03.01.2022 bis 31.12.2023 mit optionaler zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit für je ein weiteres Jahr bis 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 unter sonst gleichen Bedingungen, sofern nicht vor dem 30.06. vom Auftraggeber gekündigt wird. Zum 31.12.2025 endet der Vertrag automatisch.
Die Erklärung zur Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungenmit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss,den es übernehmen soll.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann derNachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, beiAbgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderteUnterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, derenMitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - andiesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossenwerden.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2.(Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie III.1.3. (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Geforderte Nachweise:
1. aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister(Handelsregister,Handwerkskammer etc.),
2. aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Bezahlung der Beiträge,
3. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und Krankenkasse,
4. Nachweis der EU-Zulassung gem. 853/2004 oder schriftliche Eigenerklärung sollte keine Verpflichtung einerEU-Zulassung bestehen.
1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer,
2. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer,
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
4. Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
5. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.
Der Umfang der Haftpflichtversicherung muss sich auf:
— [Betrag gelöscht] EUR pauschal pro Schadensfall für Personenschäden;
— [Betrag gelöscht] EUR pauschal pro Schadensfall Vermögens- und/oder Sachschäden;
— [Betrag gelöscht] EUR pauschal pro Schadensfall für Schäden bei Schlüssel- oder Codekartenverlust/Schließanlagenschäden belaufen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6. Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Zertifikat über die Umsetzung eines betriebseigenen HACCP-Konzepts,
2. Zertifikate nach DIN EN ISO 9001:2015 ff. oder gleichwertig und IFS Version 6,
3. Referenzliste aus den Jahren 2018 bis 2020 (je bis 3 Referenzobjekte) über "vergleichbare Leistungen" (Verpflegung von Kindergartenkindern mit mindestens 75 Essen täglich).
Anzugeben sind:
a) Name der Einrichtung, Kontaktdaten, Auftraggeber,
b) Verpflegungssystem, tägliche Portionszahl,
c) Leistungszeitraum: mindestens ein Referenzobjekt muss eine durchgängige Laufzeit über einen Zeitraum von 2 Jahren haben, die bei Abgabe des Angebots bereits abgelaufen ist,
d) Auftragswert/Gesamtumsatz,
e) die Referenzen beziehen sich auf die Herstellung, Belieferung, Speisenzubereitung und -ausgabe und Küchenreinigung in Kindertageseinrichtungen.
4. Bietergemeinschaften:
a) Aufteilung der Leistungen in Eigen- und Fremdleistungen,
b) Auswahlverfahren für Nachunternehmer und Qualitätskontrolle,
c) Benennung der Nachunternehmer.
5. Angabe, welches temperaturentkoppelte Produktionssystem zur Anwendung kommt,
6. Angabe, von welchem Küchenstandort aus die Einrichtung beliefert wird,
7. Angaben zur Betriebseinrichtung der Produktionsstätte (u. a. Technik, Sachkenntnis),
8. Angaben zur Betriebseinrichtung der Produktionsstätte hinsichtlich des Personalbestands (Anzahl und Qualifikationen (fachliche Ausbildung)),
9. Nachweis über Fachkräfte in der Qualitätssicherung,
10. Organisationsplan (Leitung, Verantwortlichkeiten, Erreichbarkeit, Qualifikation, Angebot regelmäßiger Qualitätssicherungsgespräche, etc.),
11. Eigenerklärung, dass Betriebsbesichtigungen möglich sind,
12. Nachweis der Eignung des Fuhrparks für den Transport kühlpflichtiger Speisen,
13. Nachweise der Dokumentation der Innenraumtemperatur.
Nennung eines definierten Ansprechpartners oder Darstellung des Stellenprofils mit fachlicher Erfahrung in der Verpflegung in Kindertagesstätten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind bis spätestens 26.08.2021, 12.00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Nachweis über die Besichtigung der Kindertageseinrichtung.
Alle Bieter müssen vor Abgabe Ihres Angebots einen Objektbesichtigungstermin wahrnehmen. Die Termine für die Ortsbegehung werden vom Fachamt zentral organisiert.
Kontaktaufnahme: Frau Menzel, Amt für Jugend, Familie und Schule der Stadt Leonberg, [gelöscht] oder Tel.: 07152-990 2465.
Bieter ohne Besichtigungsnachweis werden ausgeschlossen.
Ca. in der KW 40/2021 findet ein Probeessen statt, an dem die 3 bestplatzierten Bieter teilnehmen, welche die höchste Wertungspunktzahl aus Preis und Qualitätskonzept erreicht haben.
Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben seit diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mit Hilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Leonberg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Das bedeutet für Unternehmen, die an Ausschreibungen der Stadt Leonberg teilnehmen wollen:
— download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System;
— download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung;
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
—— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen;
—— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Leonberg;
—— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;
—— telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +4971166601-476;
—— elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.