Druck von Staatshaushaltsplänen Referenznummer der Bekanntmachung: FM-2021-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Druck von Staatshaushaltsplänen
Der Auftraggeber sucht eine Druckerei ("Auftragnehmer") für den Satz (Druckvorstufe), den Druck, das Buchbinden sowie das Sortieren bzw. Verpacken und die Auslieferung des Staatshaushaltsplans des Landes Baden-Württemberg.
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Neues Schloss - Schlossplatz 4 70173 Stuttgart
Der Auftraggeber beabsichtigt, die in diesen Ausschreibungsunterlagen sowie in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen für die Aufstellung der nächsten zwei Urhaushaltspläne für die Haushaltsjahre ab 2023 nebst den jeweils zugehörigen Nachträgen zu den Staatshaushaltsplänen - soweit anfallend - ab dem Kalenderjahr 2022 zu vergeben und einen entsprechenden Rahmenvertrag mit dem Auftragnehmer abzuschließen.
Für den Fall, dass die Leistung nur für zwei aufeinanderfolgende Einjahreshaushalte inklusive zugehöriger Nachträge zum jeweiligen Staatshaushaltsplan abgerufen wird, behält sich der Auftraggeber eine Verlängerungsoption für weitere Druckereileistungen für die Urhaushalte für die Jahre 2025 und 2026 sowie für die sich dazu möglicherweise ergebenden Nachträge zu den Staatshaushaltsplänen vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Die Bieter müssen in der Angebotserklärung bestätigen, dass kein Verstoß gegen die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten vorliegt, kein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 2 GWB gegeben ist und keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen; oder es liegen zwar Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor, aber es wurden erfolgreich Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt, die in einer Anlage dargestellt werden.
b) Die Bieter müssen einen aktuellen Auszug des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) vorlegen.
a) Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Abgabe des ersten Angebots die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG BW durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem Land Baden-Württemberg Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen.
Die Besonderen Vertragsbedingungen nach dem LTMG werden Vertragsbestandteil. Sie sind mit der Verpflichtungserklärung bei Abgabe des letztverbindlichen Angebots miteinzureichen, soweit sie im laufenden Vergabeverfahren noch nicht vorgelegt wurden.
Die Mustererklärungen und Besonderen Vertragsbedingungen sind unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Mustererklaerungen.aspx
abrufbar.
b) Die Bieter müssen mit ihrem Angebot die Schutzerklärung Scientology unterschrieben einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPYDXZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Wahrung der Fristen wird auf §§ 160 ff. GWB verwiesen. Zuständig ist die Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]