B30 - Friedrichshafen (B31) Ravensburg/Eschach - Planung der Verkehrsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 44/39-B30_FN(B31)-RV/Esch_02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/
Abschnitt II: Gegenstand
B30 - Friedrichshafen (B31) Ravensburg/Eschach - Planung der Verkehrsanlage
Neubau B30 zwischen Friedrichshafen (B31) und Ravensburg/Eschach, Baulänge ca. 16,5km, Objektplanung Verkehrsanlage gem. §47 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 4; Vertreten der Planung in den Gremien der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planungsprozesses; Bauwerksskizzen zu Brückenbauwerken
72072 Tübingen u. 88074 Meckenbeuren
Neubau B30 zwischen Friedrichshafen (B31) und Ravensburg/Eschach, Baulänge ca. 16,5km, 4-streifig, Objektplanung Verkehrsanlage gem. §47 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 4; Vertreten der Planung in den Gremien der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planungsprozesses; Bauwerksskizzen zu Brückenbauwerken
§46 (3) Nr. 2 VgV: Wichtung 30%
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
persönliche Referenzen vergleichbarer Projekte, LPH 2-4 gem. § 47 HOAI innerhalb der letzten 10 Jahre.
Abgeschlossene LPH gem. §47 HOAI (7% von 30%)
3 Punkte ≥ LPH 1 - 4 oder 2 - 4
2 Punkte ≥ LPH 1 - 3 oder 2 + 3 oder 3 + 4
1 Punkt ≥ LPH 2 oder 3
0 Punkte ≥ LPH 1 und/oder LPH 4
Streckenlänge (12% von 30%)
3 Punkte = Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; ≥ 10 km Länge
2 Punkte = Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; ≥ 5 km Länge
1 Punkt = Neubau einbahnige Bundes-/Landesstraße gem. §47 HOAI; ≥ 2 km
Länge bzw. Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; 2-5 km
Länge bzw. Ausbau Bundesfernstraße gem. §47 HOAI > 2 km Länge
0 Punkte = Neu-/Ausbau Landes-/Bundesstraße gem. §47 HOAI < 2 km Länge;
Honorarzone gem. §47 HOAI (6% von 30%)
3 Punkte ≥ IV
2 Punkte ≥ III
1 Punkt ≥ II
0 Punkte ≥ I
Öffentlichkeitsbeteiligung (5% von 30%)
3 Punkte = zusätzlich zu öffentlichen Veranstaltungen: Facharbeitskreise bzw. Dialogforum
2 Punkte = Gemeinderatsbesuche bzw. öffentliche Veranstaltungen bzw. Bürgeraufrufe
1 Punkt = Pressemitteilung bzw. Zuarbeit zur Homepage
0 Punkte = keine Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Wichtung 30 %
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Referenzen des Büros zu vergleichbaren Projekten, LPH 2-4 gem. § 47 HOAI innerhalb der letzten 10 Jahre.
Abgeschlossene LPH gem. §47 HOAI (7% von 30%)
3 Punkte ≥ LPH 1 - 4 oder 2 - 4
2 Punkte ≥ LPH 1 - 3 oder 2 + 3 oder 3 + 4
1 Punkt ≥ LPH 2 oder 3
0 Punkte ≥ LPH 1 und/oder LPH 4
Streckenlänge (12% von 30%)
3 Punkte = Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; ≥ 10 km Länge
2 Punkte = Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; ≥ 5 km Länge
1 Punkt = Neubau einbahnige Bundes-/Landesstraße gem. §47 HOAI; ≥ 2 km
Länge bzw. Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; 2-5 km
Länge bzw. Ausbau Bundesfernstraße gem. §47 HOAI > 2 km Länge
0 Punkte = Neu-/Ausbau Landes-/Bundesstraße gem. §47 HOAI < 2 km Länge;
Honorarzone gem. §47 HOAI (6% von 30%)
3 Punkte ≥ IV
2 Punkte ≥ III
1 Punkt ≥ II
0 Punkte ≥ I
Öffentlichkeitsbeteiligung (5% von 30%)
3 Punkte = zusätzlich zu öffentlichen Veranstaltungen: Facharbeitskreise bzw. Dialogforum
2 Punkte = Gemeinderatsbesuche bzw. öffentliche Veranstaltungen bzw. Bürgeraufrufe
1 Punkt = Pressemitteilung bzw. Zuarbeit zur Homepage
0 Punkte = keine Öffentlichkeitsbeteiligung
46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische
Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: persönliche Referenzen vergleichbarer Projekte, LPH 2-4 gem. § 47 HOAI innerhalb der letzten 10 Jahre.
Bewertung der Führungskraft:
Abgeschlossene LPH gem. §47 HOAI (7% von 30%)
3 Punkte = LPH 1 - 4 oder 2 - 4
2 Punkte = LPH 1 - 3 oder 2 + 3 oder 3 + 4
1 Punkt = LPH 2 oder 3
0 Punkte = LPH 1 und/oder LPH 4
Streckenlänge (12% von 30%)
3 Punkte = Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; ≥ 10 km Länge
2 Punkte = Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; ≥ 5 km Länge
1 Punkt = Neubau einbahnige Bundes-/Landesstraße gem. §47 HOAI; ≥ 2 km
Länge bzw. Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; 2-5 km
Länge bzw. Ausbau Bundesfernstraße gem. §47 HOAI > 2 km Länge
0 Punkte = Neu-/Ausbau Landes-/Bundesstraße gem. §47 HOAI < 2 km Länge;
Honorarzone gem. §47 HOAI (6% von 30%)
3 Punkte ≥ IV
2 Punkte ≥ III
1 Punkt ≥ II
0 Punkte ≥ I
Öffentlichkeitsbeteiligung (5% von 30%)
3 Punkte = zusätzlich zu öffentlichen Veranstaltungen: Facharbeitskreise bzw. Dialogforum
2 Punkte = Gemeinderatsbesuche bzw. öffentliche Veranstaltungen bzw. Bürgeraufrufe
1 Punkt = Pressemitteilung bzw. Zuarbeit zur Homepage
0 Punkte = keine Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Wichtung 10 %
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügen wird. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Kompatibilität der Planungssoftware des Bewerbers mit dem CARD-System des Auftraggebers:
3 Punkte = CARD-Software, seit mind. 5 Jahren in einem Referenzprojekt der
techn. Fachkraft eingesetzt
2 Punkte = CARD-Software beim Bewerber vorhanden
1 Punkt = Schnittstelle zu CARD
0 Punkte = keine Schnittstelle zu CARD
Der Auftraggeber wählt die stufen- und abschnittsweise Beauftragung. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gem. §47 HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung LPH4 einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
(Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung
entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F StB EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen
Teilnahmewettbewerb.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige
Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist.
§46 (3) Nr. 2 VgV: Wichtung 30%
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
persönliche Referenzen vergleichbarer Projekte, LPH 2-4 gem. § 47 HOAI innerhalb der letzten 10 Jahre.
Abgeschlossene LPH gem. §47 HOAI (7% von 30%)
3 Punkte ≥ LPH 1 - 4 oder 2 - 4
2 Punkte ≥ LPH 1 - 3 oder 2 + 3 oder 3 + 4
1 Punkt ≥ LPH 2 oder 3
0 Punkte ≥ LPH 1 und/oder LPH 4
Streckenlänge (12% von 30%)
3 Punkte = Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; ≥ 10 km Länge
2 Punkte = Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; ≥ 5 km Länge
1 Punkt = Neubau einbahnige Bundes-/Landesstraße gem. §47 HOAI; ≥ 2 km
Länge bzw. Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; 2-5 km
Länge bzw. Ausbau Bundesfernstraße gem. §47 HOAI > 2 km Länge
0 Punkte = Neu-/Ausbau Landes-/Bundesstraße gem. §47 HOAI < 2 km Länge;
Honorarzone gem. §47 HOAI (6% von 30%)
3 Punkte ≥ IV
2 Punkte ≥ III
1 Punkt ≥ II
0 Punkte ≥ I
Öffentlichkeitsbeteiligung (5% von 30%)
3 Punkte = zusätzlich zu öffentlichen Veranstaltungen: Facharbeitskreise bzw. Dialogforum
2 Punkte = Gemeinderatsbesuche bzw. öffentliche Veranstaltungen bzw. Bürgeraufrufe
1 Punkt = Pressemitteilung bzw. Zuarbeit zur Homepage
0 Punkte = keine Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Wichtung 30 %
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Referenzen des Büros zu vergleichbaren Projekten, LPH 2-4 gem. § 47 HOAI innerhalb der letzten 10 Jahre.
Abgeschlossene LPH gem. §47 HOAI (7% von 30%)
3 Punkte ≥ LPH 1 - 4 oder 2 - 4
2 Punkte ≥ LPH 1 - 3 oder 2 + 3 oder 3 + 4
1 Punkt ≥ LPH 2 oder 3
0 Punkte ≥ LPH 1 und/oder LPH 4
Streckenlänge (12% von 30%)
3 Punkte = Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; ≥ 10 km Länge
2 Punkte = Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; ≥ 5 km Länge
1 Punkt = Neubau einbahnige Bundes-/Landesstraße gem. §47 HOAI; ≥ 2 km
Länge bzw. Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; 2-5 km
Länge bzw. Ausbau Bundesfernstraße gem. §47 HOAI > 2 km Länge
0 Punkte = Neu-/Ausbau Landes-/Bundesstraße gem. §47 HOAI < 2 km Länge;
Honorarzone gem. §47 HOAI (6% von 30%)
3 Punkte ≥ IV
2 Punkte ≥ III
1 Punkt ≥ II
0 Punkte ≥ I
Öffentlichkeitsbeteiligung (5% von 30%)
3 Punkte = zusätzlich zu öffentlichen Veranstaltungen: Facharbeitskreise bzw. Dialogforum
2 Punkte = Gemeinderatsbesuche bzw. öffentliche Veranstaltungen bzw. Bürgeraufrufe
1 Punkt = Pressemitteilung bzw. Zuarbeit zur Homepage
0 Punkte = keine Öffentlichkeitsbeteiligung
46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische
Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: persönliche Referenzen vergleichbarer Projekte, LPH 2-4 gem. § 47 HOAI innerhalb der letzten 10 Jahre.
Bewertung der Führungskraft:
Abgeschlossene LPH gem. §47 HOAI (7% von 30%)
3 Punkte = LPH 1 - 4 oder 2 - 4
2 Punkte = LPH 1 - 3 oder 2 + 3 oder 3 + 4
1 Punkt = LPH 2 oder 3
0 Punkte = LPH 1 und/oder LPH 4
Streckenlänge (12% von 30%)
3 Punkte = Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; ≥ 10 km Länge
2 Punkte = Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; ≥ 5 km Länge
1 Punkt = Neubau einbahnige Bundes-/Landesstraße gem. §47 HOAI; ≥ 2 km
Länge bzw. Neubau zweibahnige Bundesfernstraße gem. §47 HOAI; 2-5 km
Länge bzw. Ausbau Bundesfernstraße gem. §47 HOAI > 2 km Länge
0 Punkte = Neu-/Ausbau Landes-/Bundesstraße gem. §47 HOAI < 2 km Länge;
Honorarzone gem. §47 HOAI (6% von 30%)
3 Punkte ≥ IV
2 Punkte ≥ III
1 Punkt ≥ II
0 Punkte ≥ I
Öffentlichkeitsbeteiligung (5% von 30%)
3 Punkte = zusätzlich zu öffentlichen Veranstaltungen: Facharbeitskreise bzw. Dialogforum
2 Punkte = Gemeinderatsbesuche bzw. öffentliche Veranstaltungen bzw. Bürgeraufrufe
1 Punkt = Pressemitteilung bzw. Zuarbeit zur Homepage
0 Punkte = keine Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Wichtung 10 %
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügen wird. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Kompatibilität der Planungssoftware des Bewerbers mit dem CARD-System des Auftraggebers:
3 Punkte = CARD-Software, seit mind. 5 Jahren in einem Referenzprojekt der
techn. Fachkraft eingesetzt
2 Punkte = CARD-Software beim Bewerber vorhanden
1 Punkt = Schnittstelle zu CARD
0 Punkte = keine Schnittstelle zu CARD
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: eine vergleichbare Planung einer Bundesfernstraße, außerorts, nach deutschen Richtlinien als Leistungen erbracht haben.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Straßenplanung,
LPH 2-4 gem. §47 HOAI.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: Verkehrsplanungssoftware/CARD-Software
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. des geltenden Landesrechtes
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2021 (AVB F-StB)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke,
Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen,
Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen)
- Leitfaden Entwurf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/