Bau des Netzanschluss des Windparks Kallenwald
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bnnetze.de
Adresse des Beschafferprofils: http://bnnetze.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau des Netzanschluss des Windparks Kallenwald
Bauvorhaben: Netzanbindung des Windparks „Kallenwald“ (Eine Windenergieanlage) inklusive Kommunikations-Anbindung an die bestehende Kabeltrasse zwischen dem Windpark „Kambacher Eck“ und dem Umspannwerk „Seelbach“ mittels einer Übergabestation.
77960 Seelbach
Herzustellen ist die Netzanbindung inklusive Kommunikations-Anbindung der Windenergieanlage an die vorhandene Netzverbindung zwischen dem Windpark „Kambacher Eck“ und dem Umspannwerk „Seelbach“. Die Netztrasse ist im Wegeneubau auszuführen. Die Verlegung kann in offener Bauweise mit Kabelpflug oder als Spülbohrung ausgeführt werden. Die Topografie ist Mittelgebirgstypisch (Felshorizont in der Regel spätestens nach 1-1,5 m anstehend) und entsprechend der Höhenlage bewaldet. Der Leistungsumfang beinhaltet sowohl den Bau der Netztrasse und der Kommunikations-Verkabelung, also auch den Bau der Übergabestation und den Anschluss der Windenergieanlage an die Übergabestation selbst. Während der gesamten Bauphase ist eine enge Kooperation und Abstimmung mit dem Windenergieanlagen-Lieferant erforderlich.
Die Netztrasse wird im windparkinternen Weg verlegt (ca. 600 m)
Der Ausführungszeitraum der Verlegung ist mit dem Infrastrukturbau im Mai und Juni 2022 zu synchronisieren.
Beginn der Baustelle: Rodung der Stellflächen und Zuwegungsflächen 1.1.2022
Start der Kabelverlegung Mai/Juni 2022
Fertigstellung Parkinterne Infrastruktur WEA: Ende Juni 2022
Netzanbindung Anlage: Q3/Q4 2023
Bei Bedarf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder dass durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung § 123 GWB begründet sind;
2) Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder dass durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung §§ 124 GWB begründet sind;
3) Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich zu erklären.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 3 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1VgV);
2) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und, dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV);
3) Angaben des Teils des Auftrages den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag schriftlich zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Hierbei genügt eine Erklärung des Versicherers, dass dieser im Auftragsfalle bereit ist, den geforderten Deckungsschutz zu gewähren. Die geforderten Nachweise sind schriftlich einzureichen.
Qualifizierte Referenzen sowie mit der ausgeschriebenen Maßnahme in Größe und Art vergleichbare
Referenzen mit folgenden Inhalten:
— Bezeichnung des Objektes,
— Bauherr/Auftraggeber/Referenzgeber (einschl. Anschrift, Tel-Nr., Ansprechpartner),
— Angabe der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, Arge- Partner oder Nachunternehmer),
— Ort der Ausführung,
— Ausführungszeiten (Leistungsbeginn, Fertigstellung),
— Stichwortartige Benennung des erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges und der Angabe der ausgeführten Mengen,
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— Auftragswert der beschriebenen Leistung,
— Stichwortartige Beschreibung der besonderen Anforderungen,
— Ansprechpartner und Telefonnummer des Referenzgebers.
Kurzbeschreibung der technischen Ausrüstung (Maschinenpark, Leistungsfähigkeit), Angabe der beruflichen Qualifikation der Mitarbeiter, Angabe zur Qualitätskontrolle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren/Bewerbungsbogen kann an folgende Adresse unter Angabe/Betreff-Teilnahmeantrag „Netzanschluss Windpark Kallenwald“ – angefordert werden: [gelöscht]
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:
Ausführung der Maßnahme wäre ohne beschleunigtes Verfahren im Gesamtprojektplan nicht mehr ohne erheblichen Verzug und somit wirtschaftlichen Schaden für das Projekt realisierbar.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs.3, Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Poast (§ 134 Abs. 2 GWB). die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. Ablauf der Teilnahme-bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160Abs. 3, Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannte Frist verwiesen.