Beschaffung von mME und Dienstleistungen zur Qualitätssicherung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Netzservice-swka.de
Adresse des Beschafferprofils: www.stadtwerke-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von mME und Dienstleistungen zur Qualitätssicherung
Die hier ausgeschriebene Maßnahme umfasst die Beschaffung von modernen Messeinrichtungen (mME) und die Dienstleistungen zur Qualitätssicherung dieser am Markt. Die Ausschreibung soll den Bedarf für die Turnusjahre 2023,2024 und 2025 abdecken.
Karlsruhe, Daxlanden
Die Stadtwerke Karlsruhe beabsichtigen die Beschaffung von modernen Messeinrichtungen (mME) und die zugehörigen Dienstleistungen zur Qualitätssicherung für die Turnusjahre 2023, 2024 und 2025.
Einzelheiten können dem Lastenheft entnommen werden.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den vier Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zum Bewerber/ den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift,Telefon,
Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters.
- Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des
Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft jeweils nicht älter als drei Monate) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und nach § 123 Abs. 4 und
§ 124 Abs. 1 GWB - Eigenerklärung das für das Unternehmen oder dessen geschäftsführende Personen keine Einträge im
Gewerbezentralregister vorliegen - Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen - Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf dieses Verfahren keine wettbewerbsbeschränkenden
Absprachen getroffen hat oder treffen wird oder in sonstiger Weise wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt hat oder handeln wird - Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden auf dem Muster Vordruck der Regierungspräsidien Baden-Württemberg Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter der o.a. URL zur Verfügung.
- Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen,
die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber gilt als geeignet, wenn der jährliche, durchschnittliche Umsatz mindestens das doppelte des Auftragswerts beträgt.
- Schriftlicher Nachweis einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR sowie in beiden Fällen in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice.Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird.
- Vorlage einer Bank- oder Bonitätsauskunft, aus der hervor geht, dass der Bieter für die Durchführung des
Auftrags im vorgesehenen Zeitraum eine ausreichende Bonität aufweist.
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein
Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft.
Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Regelungen auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklären.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter der o.a. URL zur Verfügung.
Die Mindeststandards sind in der Aufzählung oben ausdrücklich genannt.
Vorlage der unten geforderten Referenzen unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
- Name des Referenzgebers (z.B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer)
- Name des Auftraggebers und Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Telefonnummer); mit der Nennung eines Ansprechpartners stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH zu - Bezeichnung des Referenzprojektes
- Beschreibung der Leistungen/Rolle des Referenzgebers
- Inhalt und Umfang der erbrachten Leistung
- Höhe des Auftragsvolumens der erbrachten Leistungen für das Referenzobjekt in EUR netto
- Gesamtkosten des Projektes
- Aktualität der Referenz (Leistungszeitraum, Projektdauer)
- Art des Auftraggebers (öffentliche Hand / gemischtwirtschaftliches Unternehmen / privates Unternehmen)
- Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden
- Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für die
ausgeschriebenen Leistungen bedeutend ist.
Mindestanforderungen Referenz entsprechend Leistungsgegenstand:
- Vorlage von mindestens 2 Referenzen
• über Lieferaufträge betreffend mME, welche mit den im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung zu erbringenden Materiallieferungen und Dienstleistungen vergleichbar sind • mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Referenz • welche innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden Werden von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft mehr als jeweils 2 Referenzen eingereicht, werden nur die jeweils ersten 2 wertungsfähigen Referenzen (entsprechend der Reihenfolge im Original des Teilnahmeantrags) für die gewichtete Eignungswertung zur Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt.
- Der Lieferant hat die benötigte Präqualifizierung durch geeigneten Dokumente und durch mindestens fünf (5)
mME in das GWA-System von SWKN/EnBW eingebunden werden nachzuweisen. Nähere Beschreibung erfolgt im Lastenheft.
Die Mindeststandards sind in der Aufzählung oben bzw. im Lastenheft ausdrücklich genannt.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den vier Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters zu erteilen.
Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen
Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen erlaubt. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, soweit ergänzende Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt werden, können diese unter der URL www.subreport.de/E85926359 abgerufen werden.
2. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die URL www.subreport.de/E85926359 abzugeben.
3. Die SWK wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen.
Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWK nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWK für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
6. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
7. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
8. Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung,
die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
9. Die SWK behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]