Gepanzertes Einsatzfahrzeug
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://pptls.polizei-bw.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYDYDX5
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Polizeipräsidium Einsatz
Heininger Straße 100
73037 Göppingen
NUTS-Code
Ziel ist das möglichst umfängliche, eigenständige polizeiliche Handeln in fast allen Einsatzlagen, insbesondere
- geschützter und bewaffneter Einsatz bei Amok- und Terrorlagen sowie gegen
bewaffnete Störer,
- Evakuierung von Personen
- geschütztes Zuführen von Einsatzkräften bei lebensbedrohlichen Einsatzlagen
- Schutz gefährdeter Personen oder Objekte
35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 2020-11V-35-4 Bezeichnung: Gepanzertes EinsatzfahrzeugAnzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörgl
Postleitzahl: 6300
Land: Österreich
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYDX5
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.