B200204141 Referenznummer der Bekanntmachung: Wissensmanagement mit semantischer Suchfunktion auf Basis einer Cloud-Lösung für die VBL
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vbl.de
Abschnitt II: Gegenstand
B200204141
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung und Einführung eines zukunftsorientierten Wissensmanagement-Tools mit KI-basierten Suchtechniken.
In der VBL kommt es innerhalb der Fachbereiche immer wieder zu Personalveränderungen. Daher ist es wichtig, den Wissenstransfer innerhalb VBL sicherzustellen. Darüber hinaus sollen die Wissensinhalte im Interesse einer einheitlichen und rechtssicheren Bearbeitung, den Fachbereichen auch übergreifend zur Verfügung gestellt werden. Mittelfristig soll das Wissensmanagement in Teilen auch für Versicherte und Rentner sowie beteiligte Arbeitgeber der VBL nutzbar sein.
Das zukünftige Wissensmanagement soll Wissensinhalte im Interesse einer einheitlichen und rechtssicheren Bearbeitung den Fachbereichen übergreifend zur Verfügung stellen, sowie die externen Zielgruppen Versicherte, Rentenberechtigte und beteiligte Arbeitgeber beinhalten. Hinsichtlich technischer Innovationsfähigkeit wird der Einsatz von künstlicher Intelligenz in einem Wissensmanagement-Tool erwartet. Dies gilt insbesondere für die Suchfunktionen des Tools, einschließlich der Pflege zur fortlaufenden Optimierung der Suchergebnisse.
Die Beschaffung erfolgt durch Überlassung der Software für das Wissensmanagement inklusive Pflege und der entsprechenden Lizenzen. Der Auftragnehmer stellt das System inklusive der zugehörigen Wartung, Pflege, Support und Weiterentwicklung bereit. Die Dauer der Überlassung beläuft sich auf maximal 48 Monate.
Der Auftragnehmer hat zudem die zukünftigen Administratoren und die Redakteure durch Schulungsmaßnahmen in die Nutzung der Software durch fachkundiges Personal einzuweisen.
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen IT-Basiseinrichtungen zur Inbetriebnahme und Konfiguration (inkl. individueller Anpassungen) in den Räumlichkeiten des Auftraggebers durchzuführen.
Weitere Ausführungen können der kostenlos bereitgestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Siehe Ziff. II.1.4)
Die initiale Laufzeit des Vertrags beträgt 2 Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch maximal zweimal um je ein Jahr, sofern die VBL nicht vorher kündigt. Die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrags beträgt 48 Monate.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (vgl. § 51 Abs. 1 VgV), erfolgt entsprechend nachstehender Vorgaben und Kriterien: Es werden mindestens drei, maximal fünf Unternehmen aufgefordert.
Die Auswahl erfolgt stufenweise.
Erstes maßgebendes Kriterium ist die Anzahl der eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen, wobei hier maximal 10 Referenzen berücksichtigt werden und nur solche Leistungen als vergleichbar angesehen werden, die die unter Ziff. 4.2 des Verfahrensleitfadens genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Sollten mehr als fünf Unternehmen über solche 10 Referenzen verfügen, ist auf der zweiten Stufe der gesamte Netto-Umsatz, den der Bewerber mit den eingereichten Referenzprojekten gemacht hat, ausschlaggebend. Hierbei wird ebenfalls nur der Umsatz von maximal 10 Referenzen berücksichtigt.
Sodann ist bei gleichem Netto-Gesamtumsatz mit den eingereichten Referenzprojekten der Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten drei Jahre (2018, 2019, 2020) in Addition ausschlaggebend.
Zuletzt entscheidet bei gleichem Netto-Gesamtumsatz der letzten drei Jahre das Los.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
2. Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG;
3. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
1. Angaben zum Umsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
2. Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung für Sachschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis (min. zweifach maximiert pro Jahr); für Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR bzw. Zusage, eine solche Versicherung im Falle der Bezuschlagung abzuschließen. (Die VBL behält sich vor, einen Fremdnachweis über den o.g. Versicherungsschutz zu verlangen (Kopie ausreichend). Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der VBL eine entsprechende Bescheinigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen vorlzuegen und wird entsprechende Vorbereitungen treffen. Der vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Nachweis darf im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate sein.)
zu 2): Eigenerklärung zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung für Sachschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis (min. zweifach maximiert pro Jahr); für Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR bzw. Zusage, eine solche Versicherung im Falle der Bezuschlagung abzuschließen.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
1. Angaben zu erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Leistungen der unter Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung bezeichneten Art), die den Einsatz künstlicher Intelligenz und/oder den Einsatz einer semantischen Suchfunktion zum Gegenstand haben; mit Beschreibung der erbrachten Leistungen, Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst / in einer Arbeitsgemeinschaft oder als / durch Nachunternehmer ausgeführt wurden, zum Leistungs-zeitraum, zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner, Kontaktdaten und Branche sowie zum Honorarumsatz (netto).
[Der Auftraggeber behält sich vor, die im Rahmen der Referenzangaben gemachten Angaben durch Nachfragen beim jeweiligen Referenzgeber bzw. dem entsprechend genannten Ansprechpartner zu überprüfen.]
2. Angabe der Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich sowie aktuell festen Beschäftigten.
3. Testierung nach Anforderungskatalog Cloud Computing C5 des BSI (oder gleichwertig).
Zu 1): Der Bewerber muss mindestens fünf Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen einreichen. Die Vergleichbarkeit der Leistung ist gegeben, wenn die Referenz den Einsatz künstlicher Intelligenz und / oder den Einsatz einer semantischen Suchfunktion zum Gegenstand hat. Es ist ausreichend, wenn die einzelne Referenz entweder nur den Einsatz künstlicher Intelligenz oder aber nur den Einsatz einer semantischen Suchfunktion zum Gegenstand hat.
Erforderlich ist allerdings, dass beide Belange - also sowohl der Einsatz künstlicher Intelligenz als auch der Einsatz einer semantischen Suchfunktion - jeweils durch mindestens eine Referenz abgedeckt sind. Es ist also nicht ausreichend, wenn z.B. sämtliche eingereichten Referenzen ausschließlich den Einsatz einer semantischen Suchfunktion zum Gegenstand haben, der Einsatz künstlicher Intelligenz aber von keiner Referenz abgedeckt ist.
Es werden nur Referenzen aus den letzten 5 Jahren (seit 01/2016) berücksichtigt, bei denen mindestens die Konzeption im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossen ist.
Die in den Referenzen erfasste semantische Suchfunktion bzw. künstliche Intelligenz muss im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags beim Referenz-Auftraggeber noch in Betrieb sein.
Im Falle eines Teilnahmeantrags einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.
Zu 3): Testierung nach Anforderungskatalog Cloud Computing C5 des BSI (oder gleichwertig).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren; hierzu wird eine Registrierung empfohlen.
3) Für die Einreichung von Angeboten sind die bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
5) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Datenschutz abzugeben (Vordruck 3.02 Eigenerklärung Datenschutz).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRM4H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.