Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg - Vergabe Kampagne "Steigerung des Tourismusbewusstseins und der Tourismusakzeptanz in Baden-Württemberg" Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1913
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg - Vergabe Kampagne "Steigerung des Tourismusbewusstseins und der Tourismusakzeptanz in Baden-Württemberg"
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, beabsichtigt, die konzeptionelle und gestalterische Planung, Durchführung und Nachbereitung einer umfassenden Kampagne zur Steigerung des Tourismusbewusstseins und der Tourismusakzeptanz in Baden-Württemberg durch eine externe Agentur durchführen zu lassen.
Stuttgart Sitz des Auftraggebers ist Stuttgart.
Räumlicher Fokus der Leistung ist Baden-Württemberg.
Das Thema Tourismusbewusstsein und -akzeptanz ist im neuen Koalitionsvertrag der Landesregierung verankert und ist damit zentrales Aktionsfeld. Auch die Tourismuskonzeption (TK) formuliert bereits die "Umsetzung von Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozesse zur Förderung des Tourismusbewusstseins bei touristischen Akteurinnen und Akteuren, Betrieben, Politik und Bevölkerung" als eine von insgesamt zehn Schlüsselmaßnahmen. Die aktuellen Entwicklungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie rücken diese Maßnahme weiter in den Fokus und steigern deren Dringlichkeit. Gleichzeitig bildet sie durch die erhöhte Aufmerksamkeit für den Tourismus eine geeignete Grundlage bzw. einen geeigneten Zeitpunkt für eine vertiefende Auseinandersetzung.
Die schmerzlich entbehrte Reisefreiheit sowie die einschneidenden Veränderungen für die Branche haben dazu beigetragen, dass der Tourismus in dieser Krise stark ins (mediale) Bewusstsein getreten ist. Dieses Momentum gilt es nun in einem breit aufgestellten Gesamtkonzept zu nutzen. Es hat sich zudem in den vergangenen Monaten zunehmend herauskristallisiert, dass das Tourismusbewusstsein ein wichtiger Nährboden für die weiteren Themenfelder der TK ist. Um dieses Tourismusbewusstsein jedoch nicht nur in krisenbehafteten Zeiten aufzugreifen, sondern nachhaltig zu etablieren, sind verschiedene Projektbausteine bzw. Schwerpunkte notwendig. Zudem wird mit dieser Vorgehensweise gewährleistet, dass die unterschiedlichen Aspekte aufgegriffen und auch die unterschiedlichen Akteursgruppen (Bevölkerung, Politik, Unternehmen) erreicht werden können.
Mit dem breit aufgestellten Vorhaben verfolgt die Landesregierung Baden-Württemberg umfassende Projektziele zur Steigerung des Tourismusbewusstseins. Hierzu zählen insbesondere:
- Vermeidung von Investitionsstaus infolge knapper Finanzmittel sowohl bei öffentlichen und privaten Tourismusakteurinnen und -akteuren
- Beitrag zur Fachkräftegewinnung und -sicherung durch Darstellung des Tourismus als attraktives Arbeitsumfeld mit Entwicklungschancen
- Verständnis der kommunalen Verwaltungen für die Belange des Tourismus und Weiterentwicklung ihrer Infrastruktur entsprechend den Zielgruppen und Markenwerten der jeweiligen Destination
- Steigerung der Effizienz und Vermeidung von Doppelstrukturen durch Anwendung der idealtypischen Aufgabenteilung gemäß Tourismuskonzeption
- Verständnis der Politik vor Ort für die große Bedeutung des Tourismus und insbesondere nachfrageorientierte Weiterentwicklung aus Gästeperspektive (ohne Kirchturmdenken)
- Zielgerichtete Weiterentwicklung der touristischen Angebote durch enge Zusammenarbeit der Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter mit den Touristiker/innen auf lokaler Ebene
- Bewusstsein der übrigen Wirtschaft für die Tourismus- und Freizeitinfrastruktur als bedeutender weicher Standortfaktor (ggf. Beteiligung an der Finanzierung)
- Sensibilisierung der Verwaltung sowie der Touristiker für die frühzeitige Einbindung der Bevölkerung in touristische Entwicklungen und Aufzeigen von Partizipationsmöglichkeiten zur Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung
- Bewusstsein der Bevölkerung für den Tourismus zur eigenen Lebensqualität
- Steigerung der Identifikation mit dem Tourismus und Stolz auf die Vorzüge der eigenen Region (Gemeinschaftsgefühl)
- Reduktion von Belastungseffekten durch den Tourismus insbesondere durch Sensibilisierung der Gäste für die Bedürfnisse in den Tourismusregionen
- Aufzeigen von bestehenden Best-Practice-Beispielen sowie Ausweitung und Skalierung auf weitere Regionen
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erstellung und Umsetzung eines Gesamtkonzepts zur Steigerung des Tourismusbewusstseins und der Tourismusakzeptanz in Baden-Württemberg. Hierzu sind insbesondere folgende Leistungen vorgesehen:
- Erstellung einer Ausgangsanalyse,
- die Erarbeitung und Umsetzung einer aktivierenden Kommunikationskampagne (inklusive ggf. Entwicklung einer "Mitmach-App"),
- die moderierende Begleitung von Regionalkonferenzen im ganzen Land,
- die Vorbereitung und Durchführung sowie Nachbereitung von Bürgerdialogen, die Planung, Kommunikation und Abwicklung eines Wettbewerbs für vertiefende Projekte in Modellregionen,
- die inhaltliche und gestalterische Erarbeitung eines Leitfadens für Entscheidungsträger u.a. in der Lokal- und Regionalpolitik sowie
- die Evaluation des Projekts inklusive Überprüfung und Vorschlägen zur Verstetigung in Form eines Abschlussberichts.
Weitere Einzelheiten zur ausgeschriebenen Leistung und zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird unter den Bewerbern anhand von max. vier Referenzen (Mindestreferenz gem. Ziffer III.1.3 der Auftragsbekanntmachung und bis zu drei weitere Referenzen) sowie dem Erhalt von Preisen/Awards beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Alle Referenzleistungen müssen abgeschlossen und zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2015 erbracht worden sein.
Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten maximal vier Referenzen bewertet. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als vier Referenzen ist nicht erwünscht.
Die Wertung erfolgt nach folgender Maßgabe:
a) Referenzen
Die Referenzen werden jeweils wie folgt bewertet:
(1) Kriterium "Vergleichbarkeit"
Erbringung einer projektbezogenen Leistung, die sowohl konzeptionelle Inhalte als auch deren Vermarktung (kreative Ansätze) miteinander verbindet: 5 Punkte
Keine Erbringung einer projektbezogenen Leistung, die sowohl konzeptionelle Inhalte als auch deren Vermarktung (kreative Ansätze) miteinander verbindet: 0 Punkte
(2) inhaltliche Schwerpunkte
Erstellung von Analysen und umsetzungsorientierten Konzeptionen zum Schwerpunktthema Tou-rismusbewusstsein: 5 Punkte
Keine Erstellung von Analysen und umsetzungsorientierten Konzeptionen zum Schwerpunktthema Tourismusbewusstsein: 0 Punkte
(3) Beteiligungsformate
Durchführung von komplexen Beteiligungsprozessen mit mindestens drei unterschiedlichen Interessengruppen auf Landesebene: 5 Punkte
Durchführung von komplexen Beteiligungsprozessen mit mindestens drei unterschiedlichen Interessengruppen auf Regionalebene: 3 Punkte
Durchführung von komplexen Beteiligungsprozessen mit weniger als drei unterschiedlichen Interessensgruppen oder auf Lokalebene: 1 Punkt
(4) Wettbewerbe bzw. Projekte in Modellregionen
Erfahrung in der Vorbereitung, Organisation, Vermarktung und Abwicklung von Wettbewerben bzw. Projekten in Modellregionen im Tourismus: 5 Punkte
Erfahrung in mindestens zwei Bereichen der Vorbereitung, Organisation, Vermarktung oder Abwicklung von Wettbewerben bzw. Projekten in Modellregionen im Tourismus: 3 Punkte
b) Preise / Awards
Der Erhalt von Preisen / Awards wird wie folgt bewertet:
Auszeichnung mit Preis/Award der Werbewirtschaft (deutscher digital Award vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e. V., Effie Award Germany vom Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA e. V., Effie Award Europe, ADC Award des Art Directors Clubs für die DACH-Region) in den vergangenen 5 Jahren (2016 bis 2020): 5 Punkte
Keine Auszeichnung mit Preis/Award : 0 Punkte
Die Auszeichnung muss sich nicht zwingend auf eine Referenz nach a) beziehen. Auch bei mehreren Preisen / Awards erhält der Bewerber nur einmal 5 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Für das Gesamtprojekt steht ein Budget von 3,2 Mio. Euro zur Verfügung. Das Budget umfasst die vergabegegenständlichen Agenturleistungen gemäß den beschriebenen Bausteinen inkl. etwaiger Reise- und Unterkunftskosten und sonstige notwendige Auslagen, sowie externe Dienstleistungen (wie zum Beispiel insbesondere Marketingkampagne und Mediabudget / Werbemittel, Preisgelder für die Umsetzung der Projekte in den Modellregionen etc.). Die Vergabestelle ist nach eigenem Ermessen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, falls das verbindliche Angebot des Bieters mit der besten Gesamtbewertung das vorgenannte Budget überschreitet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
(2) Eigenerklärung über Referenzleistungen über vergleichbare Leistungen.
zu (2): Eigenerklärung über ein Referenzprojekt zur Erstellung von Analysen und umsetzungsorientierten Konzeptionen im Tourismus. Die Leistungserbringung muss abgeschlossen und zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2015 erfolgt sein.
(1) Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(a) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft;
(b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters;
(c) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
(d) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(e) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
(2) Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht, haftet / haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsdurchführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetzfür öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teileder ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRMCF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.