ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung - B0171400 Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung - B0171400
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen Planfeststellungsabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 145-33: Der geplante Projektablauf wurde unter anderem durch die Zugzahlenthematik stark verzögert. Die für die Genehmigungsplanung erforderlichen faunistischen Kartierungen müssen dadurch aktualisiert werden , da sie die durch die Rechtsprechung definierte Gültigkeit von 5 Jahren nicht mehr aufweisen.
Zudem wird eine Greifvogelhorstkartierung notwendig, die bisher nicht Gegenstand der faunistischen Erhebungen war und als Grundlage für die artenschutzrechtliche Beurteilung des Projekts erforderlich ist. Nach interner Bewertung durch die Umweltabteilung des Großprojektes Karlsruhe-Basel muss diese Kartierung nachgeführt werden, da eine genehmigungsreife Planfeststellungsunterlage den einschlägigen fachlichen Qualitätsstandards entsprechen muss (sog. gute fachliche Praxis).
Für die Haselmaus erfolgte 2018 eine Plausibilisierung der Erfassungsergebnisse aus dem Jahr 2010. Eine neue Kartierung wurde nicht durchgeführt, weshalb die Erfassungsdaten über 10 Jahre alt sind. Die ursprünglichen Erhebungen entsprechen nicht mehr den derzeigen fachlichen Standards. Die Methodenstandards zur Erfassung der Haselmaus haben sich in den vergangen 10 Jahren weiterentwickelt. Eine Aktualisierungskartierung mittels Ausbringen von Tubes, die bereits im Frühjahr ausgebracht werden müssen (bisher: ab Spätsommer) ist daher fachlich erforderlich.
Zur Durchführung der Kartierungen, der Interpretation der neuen Ergebnisse u.a. auch im Bezug auf die vorhergehenden Kartierungen, die Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange & der Anpassung des bisherigen artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmenkonzepts bedarf es der ausgeprägten Projektkenntnisse sowohl erarbeiteten Grundlagen, als auch bisher bereits erstellten Gutachten. Der aktuelle ANr erstellt sowohl die technischen als auch die umwelttechnischen Planungen für den PfA 8.2. Dadurch ist sowohl die Koordination d. Einflüsse d. techn. Planung auf die Umweltbelange als auch der Einflüsse aus der Umweltplanung auf die technische Planung durch den AN als Generalplaner gewährleistet. Der AN verfügt über das wesentliche Know-How und spezifisches Projektwissen, welches hier zur Abwägung, auf welche Daten im welchem Umfang zurückgegriffen werden muss, unabdingbar ist. Eine kurzfristige Umsetzung ist erforderlich, da die Kartierungen gemäß der guten fachlichen Praxis (fachliche St