Planung Bahnstromversorgung mit Fahrleitung, Anpassung Bahnstromversorgung an bestehendes GUW. elektrotechnische Haltestellenausrüstung für das Projekt: Dossenheimer Landstraße in Heidelberg Referenznummer der Bekanntmachung: 241-21-EK7
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Bahnstromversorgung mit Fahrleitung, Anpassung Bahnstromversorgung an bestehendes GUW. elektrotechnische Haltestellenausrüstung für das Projekt: Dossenheimer Landstraße in Heidelberg
Planung der Objektplanung Bahnstromversorgung mit Fahrleitung, Anpassung Bahnstromversorgung an bestehendes GUW (Rückleiter, Einspeisung) elektrotechnische Haltestellenausrüstung auf Basis der HOAI 2021, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 technische Ausrüstung § 53 Lph 2 bis 9,
für das Projekt: Dossenheimer Landstraße in Heidelberg
Heidelberg
Die Dossenheimer Landstraße (B3) ist die Hauptverkehrsstraße, die Heidelberg mit den nördlich
angrenzenden Kommunen verbindet. Sie hat eine wichtige Verbindungsfunktion für Einpendler
aus dem Norden und dient als Autobahnzubringer Richtung Nord. Derzeit ist sie mit rund
23.000 Kfz/24h belastet, die Prognose für das Jahr 2035 zeigt keine Veränderungen. Darüber
hinaus befahren die städtischen Straßenbahnlinien 23 und 24 sowie die über die Stadtgrenze
hinaus verkehrende Linie 5 auf straßenbündigen Gleisen in Mittellage der Dossenheimer Landstraße.
Die Straßenbahngleise, insbesondere das westliche Gleis, befinden sich in einem
schlechten Zustand. Bei der Straßenbahn kommt es aufgrund der hohen Verkehrsdichte und
bedingt durch Rückstaus an den Lichtsignalanlagen regelmäßig zu Verzögerungen. Alle drei
Straßenbahnlinien verkehren in der Hauptverkehrszeit jeweils im 10-Minuten-Takt.
Im Maßnahmengebiet befinden sich die Straßenbahnhaltestellen „Biethstraße“ und „Burgstraße“.
Die Haltestelle „Biethstraße“ liegt rund 200m nördlich der Haltestelle „Hans-Thoma-
Platz“, der Abstand zwischen „Biethstraße“ und „Burgstraße“ beträgt rund 600m. Die Haltestelle
„Biethstraße“ ist als Dynamische Haltestelle mit Zeitinseln ohne Fahrbahnanhebung ausgebildet,
die Haltestelle „Burgstraße“ verfügt über zwei Warteinseln mit einer Höhe von etwa
10cm ü. SO. Aus Platzgründen sind die knapp 2 m schmalen Warteinseln weder durch Geländer
noch durchc einen Spritzschutz von den Fahrstreifen des Individualverkehrs abgegrenzt. Auf
dem westlichen Bahnsteig befinden sich rückwärtige Poller sowie ein Fahrgastunterstand mit
Fahrkartenautomat.
Nördlich der Haltestelle „Burgstraße“ wechseln die Gleise von der Mittellage in eine östliche
Seitenlage. Hier befindet sich im direkten Anschluss an den Bahnübergang eine Kehranlage
(Stumpfgleis) für die dort endenden Linien 23 und 24.
Der bestehende Querschnitt wird den heutigen Anforderungen an eine Stadtstraße mit den dazugehörigen
verkehrlichen Funktionen und deren städtebaulicher Einbindung nicht gerecht.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der heterogenen Architektur sin der Aufenthaltsqualität
in der Dossenheimer Landstraße Grenzen gesetzt. Dennoch ist die Dossenheimer
Landstraße für das Stadtbild nicht unbedeutend. Sie vermittelt dem von Norden Einfahrenden
einen ersten Eindruck von Heidelberg. Im Bereich des Hans-Thoma-Platzes ist die Dossenheimer
Landstraße Bestandteil des Stadtzentrums. Hier konzentrieren sich verschiedene Einzelhandelsgeschäfte
und Banken.
Vor dem Hintergrund der oben geschilderten Ausgangssituation und mit Blick auf das in § 8
Abs. 3 S. 3 PBefG formulierte Ziel, für die Nutzung des ÖPNV eine vollständige Barrierefreiheit
zu erreichen, plant die rnv den barrierefreien Umbau der Haltestellen „Biethstraße“ und „Burgstraße“.
Die Bahnsteige sollen dazu eine Nutzlänge von 60m erhalten, auf voller Länge in einer
Höhe von 30cm ü SO ausgeführt und nach rnv-Haltestellen-Standard u.a. mit einem Blindenleitsystem,
Rampen sowie einer Dynamischen Fahrgastinformation ausgestattet werden.
Ausgeschriebene Leistung: Planungsleistungen der Objektplanung Bahnstromversorgung mit Fahrleitung, Anpassung
Bahnstromversorgung an bestehendes GUW (Rückleiter, Einspeisung), elektrotechnische Haltestellenausrüstung
der Leistungsphasen 2 (Vorplanung), 3 (Entwurfsplanung), 4 (Genehmigungsplanung),
5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der
Vergabe) gemäß HOAI 2021 Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 technische Ausrüstung, § 53.
Ebenfalls sind die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) und 9 (Dokumentation) ausgeschrieben.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphase 2-4
Stufe 2: Leistungsphase 5-7
Stufe 3: Leistungsphase 8-9
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
2. Erklärungen (Formblatt) zur persönlichen Lage,
3. Erklärungen (Formblatt) im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4. Erklärungen (Formblatt) im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5. Erklärungen (Formblatt)im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6. Erklärungen (Formblatt) zu seiner Berufsausübung,
7. Erklärungen (Formblatt) zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abgeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Deckungssumme i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern vorhanden; ansonsten Eigenerklärung, dass die genannten Versicherungen für den Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden, sowie Erklärung eines Versicherers über Bereitschaft zum Abschluss,
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz über die Planung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bewerber also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Angabe von Referenzprojekten (Formblatt) der zu beauftragenden Planungsleistungen gemäß den Angaben in den Formblättern der Vergabeunterlagen,
2. Angaben zu Mitarbeiter, die im Falle einer Beauftragung eingesetzt werden.
Weitere Informationen/Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3 vergleichbare Referenzen
5% Vertragserfüllungsbürgschaft
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Rhein--Neckar-Verkehr GmbH, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
Bieter und/oder deren bevollmächtige Vertreter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 20.08.2021, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.