Wartungen und Reparaturen / Instandsetzungen der Klimaanlagen in den Stadtbahnfahrzeugen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 135-20-EK9
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungen und Reparaturen / Instandsetzungen der Klimaanlagen in den Stadtbahnfahrzeugen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH betreibt die Stadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Größere Betriebshöfe befinden sich in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Kleinere Außenstellen gibt es auch in Mannheim-Käfertal, Edingen-Neckarhausen und Bad Dürkheim. Die Ausschreibung hat den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der regelmäßigen Wartungen sowie von störungsbedingten Reparaturen / Instandsetzungen der Klimaanlagen in den Stadtbahnfahrzeugen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH zum Gegenstand. Die durchzuführenden Wartungen erfolgen in den Betriebshöfen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, die Reparaturen und Instandsetzungen sind teils in der eigenen Werkstatt des Auftragnehmers durchzuführen.
Betriebshöfe der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in der Metropolregion Rhein-Neckar, insbesondere an den Standorten Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg und Mannheim-Käfertal
Der Leistungsumfang des Rahmenvertrages hat die Durchführung der regelmäßigen Wartungen sowie von störungsbedingten Reparaturen / Instandsetzungen der Klimageräte in den Stadtbahnfahrzeugen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH zum Gegenstand. Die Fahrzeugflotte umfasst derzeit ca. 163 Stadtbahnfahrzeuge, die in Summe über rund 363 Fahrgastraum- sowie rund 223 Fahrerraumklimageräte verfügen. Die Klimaanlagen sind jeweils auf den Dächern der Fahrzeuge verbaut, mit Ausnahme der Klimaanlagen zur Kühlung des Fahrerraums bei den beiden Fahrzeugytpen GTN6 und GTN8 . Die unterschiedlichen Fahrzeugtypen und Klimaanlagen sind der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Dreimalige Verlängerungsoption des Auftraggebers um je 6 Monate
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiven Kriterien:
(a) Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit einer vergleichbaren Referenz erhält 2 Punkte, ein Bewerber mit zwei bis vier vergleichbaren Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit fünf oder mehr vergleichbaren Referenzen erhält 10 Punkte.
(b) Die Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung deren Qualität bewertet, wobei deren Vergleichbarkeit insbesondere im Hinblick auf Gegenstand, Leistungsumfang, Leistungsanforderungen, Volumen, Ausführungszeitraum und Aktualität von besonderer Bedeutung sind. Dabei wird zunächst jede Referenz gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert der vom Bewerber dargelegten Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 8 multipliziert.
5 Punkte erhält ein Bewerber dessen Referenz als sehr gut, 4 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als gut, 3 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als befriedigend, 2 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als ausreichend, 1 Punkt ein Bewerber dessen Referenz als mangelhaft und 0 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz als ungenügend bewertet wird.
Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriteriums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftragge-ber vor, die geplante Höchstzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu erhöhen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 57 SektVO aufheben / einstellen und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist, durch Vorlage einer aktuellen Kopie (nicht älter als 3 Monate) des Registerauszuges. Andernfalls ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied ein aktueller Registerauszug vorzulegen bzw. zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht"
2. Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zu Umsatz und Mitarbeiterzahl"
Zu 2.:
Als Mindestanforderung Umsatz gilt ein durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, davon mindestens [Betrag gelöscht] EUR aus Projekten mit vergleichbaren Leistungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze aller Bewerbergemeinschaftsmitglieder addiert.
Als Mindestanforderung Mitarbeiterzahl gilt eine jahresdurchschnittliche Mitarbeiterzahl von mindestens 30 Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl von mindestens 30 Mitarbeitern muss auch mindestens 10 Service-Techniker für Wartung und Reparaturen an Klimaanlagen mit der Sachkundebescheinigung Kategorie I gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art. 4 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 303-2008 der Kommission vom 02.04.2008, einer Qualifikation im Umgang mit Kältemitteln nach DIN EN 378-1:2021-06 und einer Qualifikation als Elektro-Fachkraft für festgelegte Tätigkeit nach DIN VDE 0105-100 umfassen. Zudem muss die durchschnittliche Mitarbeiterzahl von mindestens 30 Mitarbeitern auch mindestens 1 Hartlöter nach DIN EN ISO 13585:2012-10 beinhalten. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft wird die Mitarbeiterzahl nebst der Zahl der Mitarbeiter mit den vorgenannten Qualifikationen addiert.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Eigenerklärung Referenzen" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Eigenerklärung und Nachweis gemäß Formblatt "Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Zu 1.:
Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Die Referenzleistungen müssen Tätigkeiten zum Gegenstand gehabt haben, deren Ausführung mindestens die Sachkundebescheinigung Kategorie I gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art. 4 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 303-2008 der Kommission vom 02.04.2008 sowie eine Qualifikation im Umgang mit Kältemittel (DIN EN 378-1:2021-06) erfordern.
2. Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein.
Zu 2.:
Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens nachweisen:
- Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertiger Nachweis
- Unternehmenszertifizierung gemäß § 6 ChemKlimaschutzV
- Schweißfachbetrieb nach DIN EN 15085
Die Bedingungen sind insbesondere den Regelungen in Abschnitt II. 2., Abschnitt III.1.1) bis 1.3) und Abschnitt VI.3 dieser Auftragsbekanntmachung zu entnehmen. Ergänzende Erläuterungen finden sich zudem in den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Verfahrensbrief.
Die geforderten Kautionen und Sicherheiten ergeben sich aus den den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen.
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen können den Vertragsbedingungen entnommen werden. Die Vertragsbedingungen sind Gegenstand der Vergabeunterlagen.
gesamtschuldnerisch haftend.
Die Bedingungen für die Auftragsausführung sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen, die Gegenstand der Vergabeunterlagen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber die Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied einzureichen. Gleiches gilt für qualifizierte Nachunternehmer, von denen sich ein Bewerber die Eignung leiht. Alternativ zur Eigenerklärung kann auch der Nachweis der Präqualifizierung durch Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bewerber / das Bewerbergemeinschaftsmitglied / der qualifizierte Nachunternehmener im Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt werden.
Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJR6PT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.