Planung und Errichtung sowie optional der Rückbau und die Rücknahme einer Interimsspielstätte für die Sparten Oper und Tanz des Nationaltheaters Mannheim für den Zeitraum der Sanierung des Haupthauses Referenznummer der Bekanntmachung: NTM_OFP_TU01_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.nationaltheater-mannheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Errichtung sowie optional der Rückbau und die Rücknahme einer Interimsspielstätte für die Sparten Oper und Tanz des Nationaltheaters Mannheim für den Zeitraum der Sanierung des Haupthauses
Das Spielhaus des NTM wird nach der Spielzeit 2021/22 für eine mind. 5-jährige Generalsanierung geschlossen. Nach Spielzeitende müssen alle Künstler und Mitarbeiter ausziehen und die in der Interimsbühne weiter zu nutzende (Bühnen)Technik ausgebaut werden. Somit ist zwingend ein Bezug einer schlüsselfertigen Ersatzspielstätte zwischen Mai und August 2022 notwendig. Der Spielbetrieb muss nach einem ca. 3 monatigen IAÜ-Prozess (Inbetriebnahme, Abnahme, Übergabe) zwingend zwischen Mitte September und Mitte Dezember 2022 aufgenommen werden können.
Die hier anzubietende Ersatzspielstätte ist für die Sparten Oper und Tanz vorgesehen und auf ca. 800 Besucher auszulegen. Funktional gliedert sich das Projekt auf in folgende Bereiche: Saal (Tribüne, Orchestergraben) und Bühne (mit Seitenflächen und Hinterbühne), Foyer mit Nebenräumen, Backstagebereich, Außenanlagen.
Eine Mietoption und der komplette Rückbau und/oder Rücknahme der Interimsspielstätte können optional angeboten werden.
Mannheim
Schlüsselfertige Planung und Errichtung einer Interimsspielstätte für die Sparten Oper und Tanz als Totalunternehmer (TU) nach folgenden Maßgaben:
Planungsleistungen i.S.d. HOAI 2013 / AHO, insb.
- Entwurfs-/ Genehmigungs- und Ausführungsplanung
- Brandschutz inkl. Betriebs- und Sicherheitskonzept, Auslegung Sprinklerung
- Tragwerk/Statik
- Bauphysik (Luftschallschutz, Raumakustik/ Spezialakustik Opernnutzung und energetische Nachweise)
- Technische Ausrüstung unter besonderer Berücksichtigung von Schalleintrag in die Spielstätte
- Bühnen- und Veranstaltungstechnik nach detaillierten Vorgaben des AG
sowie insb. folgende Bauleistungen:
- KG 300 (Gründung/ Halle mit Orchestergraben/ Foyer/ Backstage/ Türe & Tore & Fluchtwege/ usw.)
- KG 400 (Technische Ausrüstung H/ L/ K/ S/ E inkl. (Sicherheits-) Beleuchtung und Blitzschutz/ BMZ, BMA und Sprinklerung/ Bühne und Hinterbühne/ Tribüne/ Orchestergraben/ Bühnen- und Veranstaltungstechnik etc.
- KG 500 (Außenanlagen: LKW-Andienung Hinterbühne und Backstagebereich, Zuwegung Besucher inkl. Beleuchtung und Einzäunung).
Wesentliche Nutzeranforderungen und ca.-Zielwerte (mit besonderen Anforderungen an Schallschutz, Raumakustik, Bühnentechnik und Technische Ausrüstung):
- Auslegung Foyer, Tribüne, Sanitärbereich: 800 Besucher
- Belastung des Bühnenboden: 1.000kg/m²
- Bühnenbreite: 20 m
- Bühnentiefe, minimal / optimal: 15 m / 20 m
- Höhe Bühnenraum, minimal / optimal: 10 m / 16 m (lichte Höhe zwischen OK Bühnenboden und UK Zugstangen)
- Breite Seitenbühne, minimal / optimal: 3 m / 5 m
- Tiefe Hinterbühne, minimal/ optimal: 5 m / 15 m
- Portalgröße (B x H): 18 m x 8 m (rauchdichter Anschluss seitlich und oben)
- U-förmige Vorderbühne (sie kann um ca. 1 - 2 m den Orchestergraben überragen und umschließt diesen seitlich)
- Orchestergraben teilweise überdeckt, B x T 18 m x 7 m (für andere Formate überbaubar und seitlich um 1 m erweiterbar)
- Tribüne mit Rollstuhlplätzen, gepolsterte Theatersessel mit Klappsitz (mit Verteilergängen, Treppentürmen, Mundlöchern, Tunnelgängen,
Geländern u.ä. zur bestmöglichen Besucherlenkung, Verfolgerpositionen und Beamerposition entkoppelt, Stufenbeleuchtung)
- Regiekabinen für Veranstaltungstechnik (Ton, Video, Beleuchtung): 3 Stck hinter Tribüne inkl. technischen Betriebsräumen
- Höhen:
Bühne und anschließende Flächen müssen auf einem Niveau liegen. Die untere Höhe der Tribüne ist an das Bühnenniveau gekoppelt und kann in der vordersten Sitzreihe max. 100 cm unterhalb der Bühne liegen.
Es ist angedacht die Höhe auf ca. +1m ü. OKG (= Höhe Ladekante LKW) anzusetzen, hierdurch muss der Orchestergraben entsprechend in den Untergrund abgeteuft werden.
Witterungsgeschützte Andienung der Hinterbühne über innenliegende Ladebrücke, die Wärme- und Schallschutzanforderungen erfüllt, ist vorzusehen.
Bühnentechnik:
- Optionaler Einbau einer Drehbühne (einschl. Schleifring / Anbindung BB / AVM), Durchmesser, minimal / optimal 13 m / 17 m, ggf. mit separat steuerbaren äußeren Drehkranz, Breite:2 m (Durchmesser innere Drehscheibe 13 m + 2m Kranz)
- Prospektzüge 750kg szenisch nutzbar: 30 Stck
- Panoramazüge 500kg beidseitig: je 2 Stck
- Anlage-DGUV V17/18, DGVU Regel 115-002, SIL3
Foyer:
Entsprechend der Zuschaueranzahl große Fläche mit Garderobe, Kassenbereich, Sanitäranlagen und Gastrobereich. Gastrobereich mit kleiner Vorbereitungsküche/ Anrichte, Konvektomaten für das Zubereiten kleinerer warmen Speisen (keine Vollküche). Getränke- und Kühllager integriert, Industriespülmaschine notwendig, große Theke als Ausgabe. Minimale technische Ausstattung für Veranstaltungen.
Backstagebereich:
- Büros, Proberäume, Garderoben usw. inkl. Sanitäranlagen: ca. 130 Stck als 20"-Container (ggf. zzgl. Flur- und Treppenhauscontainer)
Luftschallschutz, Raumakustik und Bühnenrechnik sind vorrangig für die Nutzung als Opernhaus auszulegen. Störpegel gering halten.
Wegen weiterer Einzelheiten s. Anlage 1 ("Übersicht Nutzeranforderungen") sowie Vergabeunterlagen (2 .Stufe).
Eine Option wird der Kauf der Spielstätte sein, optional mit einem kompletten Rückbau und / oder der Rücknahme der Interimsspielstätte.
Auch wirtschaftliche Kombinationslösungen aus Miete und Kauf kommen in Betracht (z.B. Miete der Halle und Kauf der Bühnentechnik, etc.).
Eine Mietoption inkl. komplettem Rückbau und/oder Rücknahme der Interimsspielstätte sollen als weitere Optional angeboten werden können.
Als Schnittstelle sind hier alle Einrichtungen (Haupt- und Nebengebäude, Umzäunung, usw.) oberhalb der Gründung anzusehen, d.h. der AG übernimmt nach Rückbau durch den AN den Ausbau fester Einbauten (Fundamente u. Ä.) und die Wiederherstellung des Platzes.
Weitere Einzelheiten s. Vergabeunterlagen (2. Stufe).
Mit dieser Bekanntmachung leitet die Stadt Mannheim/NTM als Eigenbetrieb der Stadt (fortan: AG oder Vergabestelle) einen Teilnahmewettbewerb ein. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb fordert der AG die geeigneten Bieter zur Abgabe von Angeboten auf, die sodann verhandelt werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung und Errichtung sowie optionaler Rückbau einer Interimsspielstätte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vilshofen
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://metron-vilshofen.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vilshofen
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +4 985419696824
Internet-Adresse: http://www.metron-vilshofen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das gesamte Vergabefahren wird als 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vollständig elektronisch über die gewählte Vergabeplattform abgewickelt. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln. Eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren ausdrücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bewerber- und Bieterkommunikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bewerbers bzw. Bieters gehen.
Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbes (1. Stufe) werden zunächst sämtliche geeigneten Teilnehmer für das anschließende Verhandlungsverfahren (2. Stufe) ausgewählt, um ein Erstangebot abzugeben, über welches sodann verhandelt wird, um anschließend (mindestens) ein optimiertes Angebot abzugeben. Wird der Zuschlag hingegen bereits auf Grundlage der Erstangebote erteilt (§ 3bEU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A), wird nicht verhandelt.
Zunächst werden daher nur die zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung (bereits vollständig verfügbaren) Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) zum kostenlosen Download bereitgestellt. Die Unterlagen für die Angebotsabgabe (2. Stufe) erhalten ausschließlich Teilnehmer mit der Aufforderung im Verhandlungsverfahren. Bewerber- bzw. Bieterfragen können über die Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerichtet werden.
Werden Angaben, Erklärungen und Nachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. wie gefordert nachgereicht, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen werden.
Der AG schreibt die Leistungen einschließlich der Planung aus, um systemoffen einen breiten Wettbewerb zu erreichen und diesen nicht unnötig durch eigene Vorfestlegungen einzuschränken. Alternative Konzepte und Ideen sind möglich und können Gegenstand von Verhandlungsgesprächen sein. Der AG beabsichtigt, einen Festpreis bestimmen, der den vorhandenen Kostenrahmen berücksichtigt und als Obergrenze festlegen wird. Das wirtschaftlichste Angebot ermittelt sich mithin maßgeblich auf Grundlage bestimmter Qualitätskriterien. Ausgehend von funktionalen Mindestanforderungen des AG werden für den Zuschlag also maßgeblich höhere Qualitäten der angebotenen Systemlösung bewertet. Zudem ist eine termingerechte Fertigstellung/Übergabe für den AG von besonderer Wichtigkeit, was auf Vertragsebene entsprechenden Niederschlag finden wird. Der AG strebt insoweit eine Zuschlagserteilung Mitte August 2021 an. Der Bezug der schlüsselfertigen Ersatzspielstätte im August 2022 zuzüglich ca. 3-monatigem Testbetrieb ist notwendig, um den für Mitte Dezember 2022 avisierten Spielzeitbeginn unter allen Umständen sicher zu stellen. Das Gelände wird dem späteren AN baufrei übergeben, mit der Einschränkung, dass parallel zur Gründung baubegleitende Kampfmitteluntersuchungen stattfinden werden. Auch hier können vorlaufende Maßnahmen nicht erfolgen, solange das System und die Planung des spätereren AN noch nicht bekannt sind. Die Wärmeversorgung soll vorzugsweise über eine mobile Lösung des späteren AN vor Ort erfolgen (z.B. Luftwärmepumpe).
Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetztes Baden-Württemberg (LTMG) vergeben und ausgeführt. Bewerber/Bieter (und soweit vorgesehen, deren Nachunternehmer) haben hierzu im Laufe des Vergabeverfahrens entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Daneben sind während der Ausführung insbesondere die einschlägigen Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (BW VStättVO) sowie der Landesbauordnung (BW LBO) inkl. Ausführungsverordnung (BW LBO AVO) zu beachten.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRMHA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zu dem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).