Bewirtschaftung Mensa am Schulzentrum Pfedelbach inkl. Belieferung Kitas Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003148
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfedelbach
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pfedelbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung Mensa am Schulzentrum Pfedelbach inkl. Belieferung Kitas
Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum Pfedelbach (temperaturentkoppeltes Produktionssystem) inkl. Belieferung von 3 Kindertageseinrichtungen (Anlieferung verzehrfertiger Speisen) der Gemeinde Pfedelbach (74629) mit Leistungsbeginn zum 13.09.2021.
Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum Pfedelbach (temperaturentkoppeltes Produktionssystem) inkl. Belieferung von 3 Kindertageseinrichtungen (Anlieferung verzehrfertiger Speisen) der Gemeinde Pfedelbach (74629) mit Leistungsbeginn zum 13.09.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die Vergabe erfolgte im Anschluss an ein offenes Verfahren gem. § 14 (4)1 VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewirtschaftung Mensa am Schulzentrum Pfedelbach inkl. Belieferung Kitas
Ort: Wiebelsheim
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.