NBS, alle PA; SiGeKo; TEC 5 10 239400
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
NBS, alle PA; SiGeKo; TEC 5 10 239400
NBS, alle PA; SiGeKo; TEC 5 10 239400
Stuttgart
NBS, alle PA; SiGeKo; TEC 5 10 239400
Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava" hier Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
NBS, alle PA; SiGeKo; TEC 5 10 239400
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sankt Augustin
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53757
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Planungsleistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sankt Augustin
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53757
Land: Deutschland
15: Bereitstellung der Unterlagen für die Ausschreibung.
SiGe-Plan, der Baustellenordnung und dem sicherheitstechnischen Kommentieren der
Ausschreibung
Ferner um Mitarbeit und Beratung bei den Themen Bewetterung, Tunnelortung und
Rettungskonzept für die S-Bahn.
Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktemZusammenhang mit den bereits erbrachten Leistungen und die Örtlichkeitenbefinden sich in unmittelbarer Nähe.