Energieliefer-Contracting-Leistungen mit Effizienzmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 28-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geislingen an der Steige
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geislingen.de/de/uebersicht
Abschnitt II: Gegenstand
Energieliefer-Contracting-Leistungen mit Effizienzmaßnahmen
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Durchführung von Energieliefer-Contracting mit Effizienzmaßnahmen für 10 Gebäude der Stadt Geislingen an der Steige. Der Nutzwärmebedarf für alle Liegenschaften beträgt ca. 2 700 MWh/a, der Strombedarf beläuft sich auf ca. 550 MWh/a.
73312 Geislingen an der Steige
Die Stadt Geislingen an der Steige schreibt Energieliefer-Contracting-Leistungen mit Effizienzmaßnahmen im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus. Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Umsetzung eines energieeffizienten, CO2-sparenden und wirtschaftlichen Wärmeversorgungskonzepts für folgende Gebäude der Stadt Geislingen an der Steige:
— Rathaus und Schubarthaus
Hauptstr. 1, 73312 Geislingen an der Steige
— Verwaltungsgebäude
Karlstr. 1, 73312 Geislingen an der Steige
— Helfensteiner Stadtschloss
Schloßgasse 7, 73312 Geislingen an der Steige
— Grundschule Eybach
Mühlsteige 1, 73312 Geislingen-Eybach
— Einsteinschule
Paulinenstr. 2, 73312 Geislingen an der Steige
— Lindenschule
Auchtweide 12, 73312 Geislingen an der Steige
— Uhlandschule
Eberhardstr. 1, 73312 Geislingen an der Steige
— Daniel-Straub-Realschule und Feuerwehrhaus
Uhlandstr. 14+15, 73312 Geislingen an der Steige
— Eybtalhalle
Wiesentalstr. 49, 73312 Geislingen – Eybach
— Jahnhalle
Eberhardstr. 16, 73312 Geislingen an der Steige
Hierbei ist in einigen Gebäuden der Wärmebedarf durch Effizienzmaßnahmen in den Bestandsgebäuden (Erneuerung der Heizkreisregelung, Erneuerung der Warmwasserbereitung, Optimierung Lüftungsanlagen, Erneuerung von Pumpen) zu senken. Die zukünftige Wärmeversorgung ist jeweils auf den reduzierten Energiebedarf auszulegen. Die Energieeinsparungen wurden durch den Auftraggeber kalkuliert. Die Umsetzung erfolgt als Energieliefer-Contracting mit Effizienzmaßnahmen.
Der Nutzwärmebedarf für alle Liegenschaften beträgt ca. 2 700 MWh/a, der Strombedarf beläuft sich auf ca. 550 MWh/a.
Lieferbeginn ist am 1. September 2022. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Jahren (Grundvertragslaufzeit).
Der Wärmeliefervertrag kann vom Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.8.2032 vorzeitig gekündigt werden, ohne dass es insoweit eines Kündigungsgrunds bedarf.
Der Auftragnehmer (Contractor) setzt auf eigenes Risiko Kapital und Know-how zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie der baulichen und anlagentechnischen Ausstattung der Liegenschaften ein. Der Energiedienstleister plant und finanziert die technischen Maßnahmen und setzt diese um. Zudem kümmert er sich um die energieeffiziente Betriebsführung, die Instandhaltung sowie die Wärmelieferung während der Vertragslaufzeit.
Für den Fall, dass sich der Auftragnehmer dafür entscheidet, den in den Wärmeerzeugungsanlagen erzeugten Strom zumindest teilweise an den Auftraggeber zu liefern, ist ebenfalls ein Stromliefervertrag mit dem Auftraggeber abzuschließen, der dieselbe Laufzeit wie der Wärmeliefervertrag hat. Die Einhaltung eines Anteils von 80 % erneuerbarer Energien an der Gesamt-Nutzwärme ist eine unverhandelbare Mindestanforderung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die vergabegegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Stufe:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Teilnahmeanträge vorliegen, anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung und des spezifischen Umsatzes beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Leistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierfür werden die Teilnahmeanträge wie folgt bepunktet:
— Anzahl der Referenzen
Hierbei werden je Bewerber maximal 5 Referenzen zur Bewertung herangezogen.
Dabei wird folgende Bewertung der Referenzen vorgenommen:
Referenzobjekte im Bereich Energiespar-Contracting (ESC) und Energieliefer-Contracting (ELC) werden wie gefolgt gewertet:
— 3 Referenzprojekte – 10 Punkte,
— 4 Referenzprojekte – 20 Punkte,
— 5 Referenzprojekte – 30 Punkte.
Wichtig: Es werden nur Referenzprojekte gezählt, die auch die Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nach Teil C des Teilnahmeformulars erfüllen.
— Spezifischer Umsatz
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers - Spezifischer Umsatz im Bereich Energiespar- und/oder Energieliefer-Contracting (in EUR netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren (Mittelwert):
— Spezifischer Umsatz 0,4 Mio. bis 2 Mio. EUR/a 3 Punkte
— Spezifischer Umsatz größer 2 Mio. bis 5 Mio. EUR/a 6 Punkte
— Spezifischer Umsatz größer 5 Mio. bis 8 Mio. EUR/a 9 Punkte
— Spezifischer Umsatz größer 8 Mio. Euro/a 12 Punkte
Bei Bewerbergemeinschaften wird der spezifische Umsatz der einzelnen Mitglieder für o. g. Betrachtung addiert.
Die Höhe der insgesamt erlangten Punkteanzahl entscheidet darüber, welche Teilnahmeanträge berücksichtigt werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktgleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber überschritten wird, entscheidet das Los.
Sollte ein Bewerber mehr als fünf Referenzen einreichen, sind die fünf jeweils „besten“ Referenzen vom Bewerber als priorisiert zu kennzeichnen. Nur die als priorisiert gekennzeichneten Referenzen werden im Rahmen der oben dargestellten Bewertung berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkungen:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters des zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen, Dokumente:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG),
— Eigenerklärung zur Eintragung in einer Berufsgenossenschaft,
— Aktueller Auszug (nicht vor dem 1. Januar 2021; Kopie ist ausreichend) der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Bei gemeinnützigen Vereinen ist anstelle der o.g. Unterlagen ein Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen.
Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen. Die Erklärung ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
— Bezüglich Umsatz:
Der im Bereich Energiespar- und/oder Energieliefer-Contracting erzielte Umsatz (Summe dieser Bereiche ist ausreichend) muss in den letzten 3 Geschäftsjahren bei mindestens [Betrag gelöscht] EUR/a zzgl. MwSt. liegen. Maßgebend ist der Mittelwert des Umsatzes bei Energiespar- und/oder Energieliefer-Contracting-Maßnahmen der letzten 3 Geschäftsjahre. Als vertragliche Grundlage müssen Einspargarantie- oder Energielieferverträge mit einer vergleichbaren Risikoübernahme wie z. B. im DENA-Leitfaden gedient haben.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den geforderten Mindestumsatz erfüllt.
— Bezüglich Versicherung
Es werden folgende Mindestdeckungssummen verlangt:
— Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall: 5 Mio. EUR,
— Vermögensschäden je Versicherungsfall: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das Zweifache der jeweiligen Mindestdeckungssumme.
— Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte, Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Die Angaben beziehen sich jeweils auf die durchschnittlich jährlichen Beschäftigten im Bereich Contracting,
— Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Energiespar- oder Energieliefer-Contracting aus den letzten 5 Jahren (ab dem Jahr 2017)
Referenzen müssen sich auf vergleichbare Energiespar- oder Energieliefer-Contracting-Projekte beziehen, die der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bisher im Zeitraum 2017-2021 (entscheidend ist der Beginn der Hauptleistungsphase, also der Beginn der Wärmelieferung) realisiert hat. Die Vorlage von mehr als fünf Referenzen ist nicht erwünscht. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Mindestreferenzen erfüllt.
— Bezüglich der Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte mit einem vergleichbaren Leistungsumfang (Einspargarantie- oder Energieliefervertrag) mit einem Mindestinvestitionsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR zzgl. MwSt. je Projekt sowie einem Anteil aus erneuerbaren Energien von mindestens 70 % aus dem Referenzzeitraum 2017-2021 (Hauptleistungsphase) vorliegen. Erneuerbare Energien sind dabei alle gemäß EWärmeG § 5 Abs. 1 und 2 definierten Energien. KWK-Anlagen werden nur anerkannt, wenn sie die Anforderungen gemäß EWärmeG § 10 Abs. 1 erfüllen. Ebenso muss nachweislich erläutert werden, auf welcher vertraglich verbindlichen Grundlage die Einspargarantie oder die Energielieferung vereinbart wurde.
Bei Referenzen im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften muss der Anteil am Investitionsvolumen mindestens 50 %, also [Betrag gelöscht] EUR netto betragen. Sollten die Referenzprojekte nicht vom Bewerber, sondern von einem konzernverbundenen Unternehmen als AN ausgeführt worden sein, hat der Bewerber mit den Bewerbungsunterlagen darzustellen, dass er die Referenzerfahrungen personell und inhaltlich für das Projekt verfügbar machen wird. Die Erklärungen über Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
— Auftraggeber/Kunde, Ort, Land,
— Kurze Beschreibung des Auftrags,
— Information, ob Energiespar-Contracting (ESC),
— Information, ob Energieliefer-Contracting (ELC),
— Information, ob ausgeführt als Arbeitsgemeinschaft,
— Anteil am Auftragswert als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft in % und Euro,
— Auftragswert in Euro netto.
ELC: Summe aus Grund- und Arbeitspreis über die Vertragsdauer;
ESC: Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit
— ESC: Wert der Einsparungen (Energie sowie Wartungskosten) pro Jahr in Euro netto,
— ELC: Wert der Energielieferungen (Grund- und Arbeitspreis) pro Jahr in Euro netto,
— Wert der Investitionskosten insgesamt in Euro netto,
— Höhe der Investitionen durch den Bieter bei Arbeitsgemeinschaft in % und Euro netto,
— Beginn und Ende der Hauptleistungsphase.
(MM/JJJJ)
— Wesentliche Maßnahmen.
Erneuerbare Energien Art und Deckungsgrad
KWK: kWel
Deckungsgrad Wärmeenergie
Gesamtwirkungsgrad
— Ansprechpartner/Telefonnummer,
— Vertragsgrundlage,
— Zur Erklärung und Verdeutlichung der Referenzen für den Auftraggeber ist vom Bewerber zudem auf maximal 2 DIN-A4-Seiten eine Beschreibung (Arial, Schriftgröße 10) der Referenzobjekte vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bitte beachten Sie:
Die Bewerber haben alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung der Bewerber Unklarheiten, so haben die Bewerber die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen.
Interessenten haben die Möglichkeit, auf den Teilnahmewettbewerb bezogene Rückfragen zu diesem Vergabeverfahren unter dem Betreff „Geislingen“ bis zum 1.9.2021, 16.00 Uhr (Eingang)
Mittels Vergabeplattform zu stellen.
Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
2) Im Rahmen der Angebotsphase wird die Abgabe mehrerer Hauptangebote zulässig sein (maximal 3 Hauptangebote).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.