EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altholz für den Landkreis Esslingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-es.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altholz für den Landkreis Esslingen
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in 2 Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz (A I – A III),
— Los 2: Containergestellung, Transport und Verwertung von Altholz (A I – A IV).
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz (A I – A III)
Landkreis Esslingen
— Einrichtung und Vorhaltung einer Übernahmestelle (inkl. Waage) für Altholz A I – A III im Landkreisgebiet oder in maximal 10 km Luftlinie zur Kreisgrenze,
— Werktägliche Übernahme und Umschlag des im Rahmen der kreisweiten Sperrmüllsammlung („Holsystem“) erfassten Altholzes an der Übernahmestelle,
— Transport des Altholzes zur Verwertungsanlage, inkl. Durchführung aller notwendigen weiteren Logistikleistungen (u. a. Vorbehandlung, Sortierung, Zerkleinerung etc.),
— Stoffliche bzw. thermische Verwertung des Altholzes (inkl. Störstoffentsorgung),
— Erwartete Altholzmenge: ca. 8 000 Mg/a – 10 000 Mg/a.
Containergestellung, Transport und Verwertung von Altholz (A I – A IV)
Landkreis Esslingen
— Bereitstellung von Containern zur Erfassung von Altholz der Kategorien A I bis A III sowie (getrennt) A IV an drei vom Auftraggeber vorgegebenen Standorten (Entsorgungsstationen) im Landkreisgebiet (derzeit 12 Abrollcontainer mit einem Volumen zwischen 36 m3 und 40 m3 je Container),
— Abholung der Container auf Abruf,
— Transport des Altholzes zur jeweiligen Verwertungsanlage, inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen (u. a. Vorbehandlung, Sortierung, Zerkleinerung etc.),
— Stoffliche bzw. thermische Verwertung des Altholzes (inkl. Störstoffentsorgung),
— Erwartete Altholzmenge A I – A III: ca. 4 500 Mg/a – 5 500 Mg/a / Altholz A IV: ca. 800 – 1 200 Mg/a).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung ergänzend den Versicherungsschein vom Bieter zu fordern.
Lose 1 und 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Altholz A I bis A III und/oder A IV,
— Nutzungsnachweis /-e für die abschließende Verwertungs- / Entsorgungsanlage oder die ggf. vorgesehene/-n (Vor-)Behandlungsanlage,
— Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Nur Los 1:
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Übernahmestelle (= Umschlaganlage) für Altholz A I – A III.
Lose 1 und 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von mind. 2.000 Mg Altholz A I bis A III und/oder A IV pro Jahr. Die Referenz/-en ist / sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der / des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis/-e für die abschließende Verwertungs-/Entsorgungsanlage oder die ggf. vorgesehene/-n (Vor-)Behandlungsanlage. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden,
— Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Nur Los 1:
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Übernahmestelle (= Umschlaganlage) für Altholz A I – A III. Soweit der Bieter selbst Betreiber / Eigentümer der angebotenen Übernahmestelle ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten.
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3. „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.