Stadt Böblingen — Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Obdachlosenunterkünfte Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1593
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boeblingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Böblingen — Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Obdachlosenunterkünfte
Die Stadt Böblingen schreibt Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung von 11 Obdachlosenunterkünften im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.
Stadt Böblingen
71032 Böblingen
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von 11 Obdachlosenunterkünften (Sammelunterkünften) im Stadtgebiet Böblingen.
Es handelt es sich derzeit um die folgenden Unterkünfte:
— Objekt 1: Eugen-Bolz-Str. 41,
— Objekt 2: Eugen-Bolz-Str. 43,
— Objekt 3: Eugen-Bolz-Str. 45,
— Objekt 4: Eugen-Bolz-Str. 47,
— Objekt 5: Schönaicher Str. 19,
— Objekt 6: Schönaicher Str. 79/1,
— Objekt 7: Schönaicher Str. 79/2,
— Objekt 8: Schönaicher Str. 81,
— Objekt 9: Steile Gasse 8,
— Objekt 10:Kremser Str. 18,
— Objekt 11: Albert-Schweitzer-Str. 80-92 (BB-Dagersheim).
Die Objekte sind mit einem Nachtdienst im Streifendienst durch Kontrollfahrten / Rundgänge mit 2 Mitarbeitern zu bewachen.
Um auf derzeit nicht vorhersehbare Entwicklungen reagieren zu können, kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird in der Leistungsbeschreibung entsprechend berücksichtigt. Die Auftraggeber legen daher besonderen Wert auf Flexibilität beim Auftragnehmer.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen, mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Dieser Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur insgesamt einmal vorzulegen.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
2) Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Sicherheitsdienstleistungen für Obdachlosen- oder Flüchtlings- / Asylbewerberunterkünfte aus den letzten 3 Jahren (die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach 31.12.2017 erfolgt sein). Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angaben, ob und ggf. wie viele Objekte mit einem Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst bewacht wurden,
— Angaben, ob und ggf. wie viele Objekte mit einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst bewacht wurden,
— Angaben, ob und ggf. wie viele Objekte im Revierdienst betreut werden.
Zu 1): Das Unternehmen muss für das Jahr 2020, unabhängig von der Art des Anstellungsverhältnisses, mindestens 8 Mitarbeiter mit einen Sachkundenachweis nach § 34 a GewO vorweisen, davon mindestens 2 Mitarbeiter mit der Berechtigung zum Führen einer Schusswaffe (Waffenschein). Der Waffenschein muss auch für die Nutzung in Gemeinschaftsunterkünften ausgestellt sein.
Der Mindestnachweis zu 1) muss von Bewerbergemeinschaften insgesamt nachgewiesen werden.
Zu 2): Mindestens eine der benannten Referenzleistungen muss die gleichzeitige Bewachung von mindestens fünf Obdachlosen-Sammelunterkünften im Revierdienst über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten umfassen.
Die Mindestnachweis zu 2) müssen von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorgelegt werden.
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRMCV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.