Stuttgart 29 — Teilbereich Stöckach-, Villa Berg, Sanierung mit Anbau. Vergabe von Leistungen für die Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1 § 49ff. HOAI, Leistungsphasen 1 — 9 Referenznummer der Bekanntmachung: 87-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 711 / 216-20301
Fax: +49 711 / 216-20304
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stuttgart 29 — Teilbereich Stöckach-, Villa Berg, Sanierung mit Anbau. Vergabe von Leistungen für die Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1 § 49ff. HOAI, Leistungsphasen 1 — 9
Die denkmalgeschützte Villa Berg, ein feingliedrig verziertes Sandsteingebäude in einer Parkanlage, soll saniert und mit einem Anbau erweitert werden. Das ehemalige Sommerschloss wurde Mitte des 19. Jahrhunderts errichtet, nach Kriegsschäden entkernt, mit einem Stahlfachwerk und aufliegender Stahlbetonschale überdacht, im Stil der 1950er Jahre neu geprägt und bis zur Jahrtausendwende als Sendestudio genutzt. Das Gebäude soll eine neue Nutzung als „Offenes Haus für Musik und Mehr“ erfahren, mit einer eigenen, die beiden Zeitschichten verbindenden Architektursprache. Eine Machbarkeitsstudie inkl. statischer Bewertung und eine bautechnische Bestandserfassung liegen vor. Es werden Baukosten (Kostengruppen 300, 400, 500 und 600) in Höhe von maximal [Betrag gelöscht] EUR netto für das Gebäude und die zum Gebäude zugehörigen Freianlagen angesetzt.
70190 Stuttgart
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens
Vergabe von Leistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 § 49 ff., Leistungsphasen 1 — 9.
Es handelt sich um die Tragwerksplanungsleistungen nach HOAI, die mit der Planungsmethode BIM (Building Information Modeling) über alle Leistungsphasen sowie mit allen Planungsbeteiligten umzusetzen sind. Der planerische Anspruch resultiert aus möglichst bestandsschondenden Eingriffen in den denkmalgeschützten Bestand, um die neuen Nutzungsanforderungen trotz räumlicher Einschränkungen möglich zu machen, und die Entwicklung neuer, die Architektursprache unterstützenden Tragkonstruktionen.
Das Projekt wird unter intensiver Einbindung der Stuttgarter Bürgerschaft entwickelt. Es bedarf somit einer Offenheit für den partizipativen Diskurs im Planungsablauf, für den eine professionelle Moderation zur Verfügung steht. Weitere Erläuterungen sind den angehängten Dokumenten zu entnehmen.
2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen:
— In einem offenen Teilnahmewettbewerb (1.Stufe) können sich interessierte Unternehmen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Hierzu ist zwingend der von der Vergabestelle vorgegeben Teilnahmeantrag zu verwenden, dem die geforderten Anlagen beizulegen sind (siehe Abschnitt II.2.9 und Teilnahmeunterlagen),
— Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien (siehe Abschnitt II.2.5 und Vergabeunterlagen) insgesamt die höchste Punktzahl erreicht.
3. Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nach § 17 Abs. 11 VgV auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bei der Planung und Ausführung sind die Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (nbbw.de) zu berücksichtigen.
Das Laufzeitende kann sich zeitlich verschieben.
Siehe Teilnahmeantrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe III.2.1).
— § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 3,0 Mio. EUR Deckungssumme für Personenschäden und mindestens 5,0 Mio. EUR Deckungssumme für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden (Ausschlusskriterium),
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten,
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
— § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Tragwerksplanung nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Gebäudetyp, Bauwerkskosten, erbrachte Leistungsphasen, Jahr der Inbetriebnahme, Referenzschreiben),
— § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Preise / Auszeichnungen für realisiertes Projekt.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als „Ingenieur“, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeitsgemeinschaften, muss ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags wird zugesichert:
— Die Bedingungen des beigelegten Vertragsentwurfs werden anerkannt. Die dort aufgeführte IT-Ausstattung steht spätestens zur Arbeitsaufnahme bereit.
— Es bestehen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB (bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— Gemäß § 73 Abs. 3 VgV erfolgt die Durchführung d. Leistungen unabhängig von Ausführungs- u. Lieferinteressen (Ausschlusskriterium).
Im Fall einer Bieter- / Bewerbergemeinschaft gilt:
— Das Formblatt 234 ist zu verwenden,
— Alle Mitglieder dieser Gemeinschaft u. deren bevollmächtigter Vertreter sind zu benennen; die erläuterte Aufgabenteilung u. gesamtschuldn. Haftung sind zu erfüllen,
— Der Auftraggeber behält sich gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung vor, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung vorzuschreiben.
Erklärungen gem. Tariftreuegesetz d. Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die
Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen.
Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Bei einer Bewerbergemeinschaft, muss ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Nachforderung von Unterlagen:
Der Auftraggeber behält sich vor, gem. § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Es besteht jedoch kein Anrecht seitens der Bieter fehlende Unterlagen nachreichen zu dürfen.
Drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, dass der Vertragsentwurf im Auftragsfall nicht verhandelbar ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 / 216-20301
Fax: +49 711 / 216-20304