Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.9/1-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]74 / 387
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe.
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe.
Transfer-Busbahnhof:
9. Auf dem Gelände des Transferbusbahnhofes kann es optional an Dienstagen bis Donnerstagen (außer feiertags) jeweils vormittags zum Umschlag von Transferfahrten mit (Klein-)-Bussen in die Landkreise kommen, wobei hier je Vormittag ungefähr 20 bis 150 Personen jeweils von einem Bus in einen anderen Bus umsteigen werden und dabei ihre Wartezeit in der dortigen Wartehalle verbringen werden; in dieser werden ihnen auch die Zuweisungsbescheide in die einzelnen Landkreise ausgehändigt. Ihr Gepäck wird während des Aufenthalts vor Ort in einem separaten überdachten Bereich südlich der Halle zwischengelagert.
Aktuell findet dieser Transferumschlag in einer anderen Einrichtung des Auftraggebers statt, eine Verlegung an den Leistungsort ist aber geplant, der aktuelle Umsetzungszeitpunkt steht aber nicht fest.
9.1. Einzelne Leistungen
a) Unterstützende Aufsicht und Koordination sowie Zu- und Abgangssteuerung zu den jeweiligen Örtlichkeiten und Bussen, so beispielsweise Aufruf der einzelnen Personen im Wartebereich für eine Busabfahrt sowie anschließende Begleitung zu ihrem Bus. Ebenso Abhaken der ankommenden Personen und später der im Bus befindlichen Personen vor dessen Abfahrt auf ihm hierfür durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Listen.
b) Bewachung des Gepäcks und Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit.
c) Hilfestellung für die zu transferierenden Personen und die Busfahrer bei der Gepäckbe- und -entladung der Busse.
d) Ausgabe von verpackten Lunchpaketen des Einrichtungscaterings an die zu transferierenden Personen.
e) Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Zieldestination weiterreisen, sind ggf. zu einer fahrkartenausgebenden Stelle in der Einrichtung zu begleiten.
f) Ausgabe von Zuweisungsentscheidungen des Auftraggebers an die zu transferierenden Personen gegen deren Unterschrift und Weiterleitung dieser Empfangsbekenntnisse an den Auftraggeber.
g) Öffnen der Zufahrtstore.
Weitere Aufgaben, die den vorstehenden vergleichbar sind, können nach Maßgabe des Auftraggebers hinzutreten.
9.2. Personaleinsatz
Die optionale Leistung hat in nachfolgend aufgeführter Besetzung zu erfolgen:
Dienstag bis Donnerstag von 7.30 — 10.30 Uhr (außer feiertags):
4 Sicherheitsmitarbeiter
9.3. Leistungen an Montagen und Freitagen
An einzelnen Montagen und Freitagen (außer feiertags) kann ausnahmsweise ebenfalls ein Transferumschlag mit gleichem Leistungsumfang wie an Dienstagen bis Donnerstagen stattfinden. Ob dies der Fall ist, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens am Donnerstag der Vorwoche mitteilen.
9.4. Abruf der Option
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer mindestens vier Wochen vor der Aufnahme des Transferumschlags am Leistungsort — also der Inanspruchnahme der Leistungen nach den Ziffern 9.1 und 9.2 — dies ankündigen. Ein Abruf der Leistungen nach 9.3 kann nur dann erfolgen, wenn zuvor eine Ankündigung nach Satz 1 erfolgt ist.
Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistungen nach 9.1 und 9.2 kann anschließend nur mit einer Frist von 10 Wochen erfolgen; damit einhergehend ist in jedem Fall auch der Widerruf der Einzelabrufung nach 9.3.
In entsprechender Anwendung der vorstehenden Sätze kann der Auftraggeber jederzeit nach einem Widerruf der Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt diese erneut abrufen.
Sofern es der Umfang des anfallenden Transferumschlags zulässt, ist es dem Auftraggeber unbenommen, weniger als die unter 9.2 aufgeführte Personalzahl abzurufen und im Übrigen die Aufgaben am Transfer-Busbahnhof dann durch die Regelbesetzung nach 4.1 umsetzen zu lassen. (Aktuell ist nicht absehbar, wie sich im Hinblick auf die Corona-Lage und die dadurch veränderten Flüchtlingszugänge die Transferumschlagszahlen entwickeln werden).
Weitere Optionen:
Abweichende Besetzung:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, ein vermindertes Sicherheitsrisiko oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Reduzierung des Sicherheitspersonals führen. Der Auftraggeber ist berechtigt, kurzfristig eine Aufstockung der Sicherheitsmitarbeiter zu verlangen; konkret ist einem Aufstockungsverlangen um bis zu zwei Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer durch diesen nachzukommen. Eine Aufstockung um bis zu vier Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen zweier Wochen, um bis zu acht Sicherheitsmitarbeiter binnen 6 Wochen sowie um bis zu 10 Sicherheitsmitarbeiter binnen acht Wochen verlangen. Eine Absenkung um bis zu 2 Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen eines Monats verlangen, von bis zu 6 Sicherheitsmitarbeitern unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen dreier Monate. Für eine (Teil-)Rückgängigmachung der Absenkungen oder Aufstockungen gelten die vorstehenden Zeitfristen für Aufstockungen respektive Absenkungen entsprechend. (So ist beispielsweise bei einer erfolgten Absenkung um 3 Sicherheitsmitarbeitern auf Anweisung des Auftraggebers binnen 48 Stunden die Absenkung auf einen Mitarbeiter zu reduzieren und binnen zweier Woche die Regelbesetzung wiederherzustellen.)
Müsste der Auftrag bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibungsveröffentlichung erbracht werden, so wären aufgrund der derzeitigen strikten Separierungsvorgaben für Neuzugänge, Corona-Positiv-Getestete, Kontaktpersonen sowie Krankheitsverdächtige und dem hieraus resultierenden Sicherungs-, Überwachungs- und Versorgungsbedürfnis zehn Sicherheitsmitarbeiter rund um die Uhr über der Regelbesetzung einzusetzen. Die weitere Pandemieentwicklung und Sicherungsvorgaben sind derzeit jedoch nicht absehbar, eine Rückkehr zum normalen Sicherungsbedürfnis zum Leistungsbeginn hin kann grundsätzlich erwartet werden, ggf. wird sich die Rückkehr aber noch um mehrere Monate verzögern. In diesem Fall wird der Auftraggeber rechtzeitig und unter der Beachtung der obigen Fristen und Personalrahmen dem Auftragnehmer den Mehrbedarf mitteilen.
Die jeweiligen mit Personal zu besetzenden Positionen im Rahmen des durch den Auftraggeber vorgegebenen Postenplanes und Sicherheitskonzeptes sind durchgehend und vollständig zu besetzen.
Preisgleitklausel:
Bei einer Vertragsverlängerung kann aufgrund tarifvertraglich gebundener Lohnänderung betreffend den vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern (einschließlich Objekt- und Schichtleiter) eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist.
Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 70 % um die Lohnänderung angepasst wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download abgerufen werden. Bieterfragen können nur über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 10.6.2021, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Die Angebote sind fristgerecht und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YDJG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]